Mittwoch: Wetransfer zieht Nutzungsrechte zurück, Robotaxis aus China per Uber

Druck auf Wetransfer erfolgreich + Uber-App für Robotaxis + Drohnenangriffe kein Grundgesetzverstoß + Kartellamt für Mindfactory-Übernahme + Bit-Rauschen zu KI

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3,5-Zoll-Diskette liegt auf Tastatur eines Laptops; Mittwoch: Wetransfer-Rückzieher, Uber-Robotaxis, Drohnen-Rechtslage, Mindfactory-Übernahme & Bit-Rauschen

(Bild: ZenitX/Shutterstock.com)

Lesezeit: 7 Min.

Neue Nutzungsbedingungen des Dateiübertragungsdienstes Wetransfer hatten es in sich. Es folgte ein Sturm der Entrüstung und jetzt ein Rückzieher. Wetransfer wollte sich weitreichende Rechte an den zu übertragenden Inhalten einräumen, durch die der Dienst diese nicht nur für KI-Training hätte nutzen, sondern sogar hätte verkaufen können. Derweil könnte die Uber-App künftig zur Robotaxi-App werden. Denn der Fahrdienstvermittler kooperiert mit Baidu aus China, einem der größten Anbieter von Robotaxi-Diensten, und plant die Expansion autonomer Fahrten weltweit. Bald werden Baidus Robotaxis von Uber in Asien und im Nahen Osten vermittelt, aber künftig auch in Europa. Hierzulande geht es zunächst um von über Deutschland ferngesteuerte US-Drohnen, die Angriffe im Jemen fliegen. Drei Jemeniten sehen ihre Rechte laut Grundgesetz verletzt, denn einige ihrer Angehörigen kamen dabei ums Leben. Sie scheitern mit ihrer Klage letztendlich aber vor dem Bundesverfassungsgericht – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Wetransfer muss zurückrudern. Eine Änderung der Nutzungsbedingungen des Dateiübertragungsdienstes sorgte für Aufruhr und den juristischen Rat, Wetransfer fortan nicht mehr zu nutzen. Das zeigte Wirkung, denn Wetransfer nahm die entsprechende Klausel zurück. Damit wollte sich Wetransfer umfassende Rechte an den bei Dateiübertragungen enthaltenen Inhalten herausnehmen. Sie gingen weit über das hinaus, was für den Betrieb des Dienstes notwendig ist, nämlich eine unendliche, weltweite, gebührenfreie, übertragbare und weiterlizenzierbare Lizenz an allen Immaterialgüterrechten, unter anderem zu Entwicklung und Vermarktung neuer Techniken und Dienste. Demnach hätte Wetransfer die Inhalte unter anderem weiterverkaufen oder veröffentlichen dürfen: Wetransfer wollte sich Rechte an allen Dateien krallen.

Uber und der chinesische Technikkonzern Baidu wollen zusammen Robotaxi-Dienste bald auch außerhalb Chinas und den USA anbieten. Die jetzt unterzeichnete mehrjährige strategische Partnerschaft sieht vor, dass Tausende autonome Fahrzeuge von Baidu in verschiedenen Ländern der Welt über die Uber-App vermittelt werden können. Dann können die Nutzer wählen, ob sie einen menschlichen Fahrer oder ein Robotaxi buchen. Die Kooperation wird im Laufe dieses Jahres zunächst in Asien und im Nahen Osten umgesetzt, aber eine Expansion nach Europa ist bereits vorgesehen. Kürzlich wurde bereits berichtet, dass Baidus Robotaxis zuerst in die Schweiz kommen sollen. Die Kooperation mit Uber und die entsprechende App könnten die Akzeptanz erhöhen: Uber will Robotaxi-Fahrten mit Baidu aus China bald weltweit vermitteln.

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Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt in einem Urteil zur Airbase Ramstein die universelle Bindungswirkung der Grundrechte, verweigert zugleich aber drei Jemeniten die Durchsetzung ihres Schutzanspruchs. Das Kernargument: Weil die USA im Drohnenkrieg nicht systematisch gegen Grund- und Menschenrechte verstießen, folge aus dem grundrechtlichen Schutzanspruch der Kläger keine Pflicht für die Bundesrepublik, einzugreifen. Weitere Argumente sind die Bündnisfähigkeit Deutschlands und ein Vorrang für vertretbare Einschätzungen durch "zuständige deutsche Staatsorgane". Fast 5 Jahre nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Klage abgeschmettert hat, scheitern die Kläger also auch beim Bundesverfassungsgericht zu Ramstein: Schutzanspruch ist keine Schutzpflicht.

Die heise group übernimmt wie geplant den Hardware-Händler Mindfactory. Die Übergabe findet zum 31. Juli 2025 statt, woraufhin das Unternehmen in die heise mindfactory GmbH umbenannt wird. Das Bundeskartellamt äußerte keine Einwände. Der Markenname Mindfactory bleibt erhalten; für Kunden soll sich praktisch nichts ändern. Als neuen Geschäftsführer ernennt heise Marcel Kirchner, der bereits seit knapp 16 Jahren bei Mindfactory im Einkauf arbeitet. Der Standort in Wilhelmshaven, alle Mitarbeiter und Kundenbeziehungen werden übernommen. Kunden, die vor der Insolvenz bei Mindfactory eingekauft haben, erhalten künftig weiter Support von der heise mindfactory GmbH: Bundeskartellamt gibt grünes Licht für die Übernahme des Hardware-Shops Mindfactory durch heise.

Der Hype um Künstliche Intelligenz wurde von großen Sprachmodellen gezündet. Wie deren Name schon andeutet, fressen sie gewaltige Mengen Rechenleistung und laufen daher in Rechenzentren, also in der Cloud. Folglich gibt man seine Daten aus der Hand, wenn man sie benutzt. Grundsätzlich geht das auch anders, indem man KI lokal betreibt, also auf Desktop-PC, Notebook, Smartphone oder sogar NAS oder Homeserver. Weil derartige Hardware jedoch weniger Rechenleistung und Speicher hat, kann sie nur kleinere KI-Modelle bewältigen. Einige gibt es schon, beispielsweise zur Bilderzeugung oder zur Transkription von Audio-Aufnahmen in Text. Welche lokalen KI-Modelle es gibt, wie man große Modelle schrumpft und was dabei kaputtgeht klären wir im Bit-Rauschen, dem Prozessor-Podcast: Kleine KI-Modelle für PC & Notebook.

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(fds)