Elektroauto: Steuerfreier Ladestrom vom Arbeitgeber

Wer sein privates Elektroauto oder die Batterie seines Hybrids als Angestellter in seiner Firma lädt, muss den finanziellen Vorteil meist nicht versteuern.

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Elektroauto an Ladestation

(Bild: Florian Pillau)

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  • dpa

Wenn ein Arbeitgeber Ladeinfrastruktur für das private Elektro- oder Hybridfahrzeug zur Verfügung stellt, können die Angestellten diese Leistung unter Umständen steuerfrei genießen. Darauf weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin.

Dazu müssen sich in der Regel die Ladesäulen oder Wallboxen im Betrieb befinden und den Beschäftigten das kostenfreie oder verbilligte Laden Ihres Fahrzeugs zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Wenn Beschäftigte auf dem Betriebsgrund oder einem Grundstück des Arbeitgebers Ladevorrichtungen externer Anbieter nutzen dürfen und dieser die Kosten für den Strom unmittelbar übernimmt, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diesen Vorteil ebenfalls nicht versteuern. Der Arbeitgeber muss dafür seinerseits die unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuerpflicht unterziehen, erklärt der Lohnsteuerhilfeverein.

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Nur Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber finanzielle Zuwendungen für das Aufladen eines privaten E-Autos oder Hybridfahrzeugs zu Hause erhalten, müssen den Vorteil versteuern. Dann zählt der Bonus nämlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

(fpi)