Digitaler Behördenfunk: CDU/CSU blockiert BOS-Bundesanstalt

Die CDU/CSU wirft dem Bundesinnenminister vor, den Gesetzentwurf für eine Bundesanstalt an den Ländern vorbei mit der alten Mehrheit "durchpeitschen" zu wollen. In der geplanten Form hätte die Bundesanstalt weitreichende Befugnisse.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Die von der Bundesregierung geplante Errichtung einer "Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben" (BDBOS) stößt auf den Widerstand der oppositionellen CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Der innenpolitische Sprecher der Union, Hartmut Koschyk, erklärte heute, der von SPD und Grünen eingebrachte Gesetzentwurf (PDF) sei "absprachewidrig und an den Ländern vorbei" ins Parlament eingebracht worden, obwohl in der Bund-Länder-Koordinierungsrunde zum BOS-Funk viele Fragen nicht hätten geklärt werden können. Offensichtlich wolle Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) diesen Gesetzentwurf noch vor den vom Bundeskanzler für September angestrebten Neuwahlen durch das Parlament peitschen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion werde im Innenausschuss des Deutschen Bundestages auf einer Anhörung bestehen -- und damit das Gesetzgebungsverfahren aufhalten. Nur so sei eine angemessene Bewertung der komplexen vergaberechtlichen und haushaltsrechtlichen Fragen, die der Gesetzentwurf zur BDBOS aufwerfe, möglich. Das Vorgehen der Regierung erinnere "fatal" an die Unterzeichnung der Verträge zur Lkw-Maut kurz vor den Bundestagswahlen 2002.

Nach dem gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und der Grünen soll die BDBOS mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden. Die Kosten der BDBOS für den Bundeshaushalt werden auf jährlich 3 Millionen Euro veranschlagt. Die BDBOS soll als "bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts" eingerichtet werden und sich eine eigene Satzung geben. Sie soll von einem Präsidenten geführt werden, über dessen Arbeit ein Verwaltungsrat mit Vertretern des Bundes und der Länder wacht. Zudem stünde die Anstalt unter der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesinnenministers. Die BDBOS wäre zunächst als gemeinsame Vergabestelle von Bund und Ländern für die Errichtung des BOS-Netzes zuständig.

Um den Betrieb und die Sicherheit des Funknetzes sicherzustellen, soll der Präsident für die "Abwehr netzspezifischer Gefahren" (§ 13 des Entwurfs) mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet werden. Hierzu zählt ein Zugangsrecht zu Sende- oder Vermittlungstechnik, die Dritten gehört. Damit hätte die BDBOS Zugang zu den Räumen jener privater Netzbetreiber, die angeboten haben, das Netz für die BOS errichten und betreiben wollen: hierzu zählen T-Systems, das zusammen mit Motorola den Tetra-Standard favorisieren, oder Vodafone D2, das in seinem kommerziellen Handynetz eine BOS-GSM-Lösung installieren möchte.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erläuterte gegenüber heise online, dass derzeit "die Struktur und die Ausgestaltung der Prozesse der BDBOS erarbeitet und mit den Ländern abgestimmt" würden. Im Wege der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" würden diese Fragen mit den Ländern im Einzelnen diskutiert und die "optimalen Lösungen" erarbeitet. Demgegenüber kritisierte der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion, Ralf Göbel, dass Bundesinnenminister Schily die übrigen Beteiligten am BOS-Funk wieder einmal vor vollendete Tatsachen gestellt habe und erinnerte an Schilys Vorstoß zur Errichtung eines BOS-Rumpfnetzes. Dieses würde rund 50 Prozent des Bundesgebiets abdecken, für den flächendeckenden Ausbau müssten indes die Länder bezahlen.

Für den neuerlichen Überraschungscoup Schilys hat Göbel kein Verständnis, da nach seiner Einschätzung die Einführung des Digitalfunks bis zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 vom Tisch sei. Daher stehe ausreichend Zeit zur Verfügung, eine BOS-Institution im Konsens zu gestalten. So sei neben dem von Schily gewählten Anstaltsmodell auch eine private Rechtsform denkbar. Eine solche BOS-Einrichtung, etwa in Form einer GmbH, könnte nach Göbels Einschätzung effizienter und kostengünstiger arbeiten.

Zugleich bewertete der Oppositionspolitiker die Chancen, dass der Gesetzentwurf in der jetzigen Form verabschiedet wird, als gering. Eine Anhörung im Innenausschuss könne erst im Juli stattfinden. Durch die Anhörung sei das Gesetzgebungsverfahren gestoppt. Da der Kanzler für den Juli auch seine Vertrauensfrage geplant habe mit dem Ziel, Neuwahlen zu herbeizuführen, bliebe keine Zeit mehr, das BDBOS-Gesetz zu verabschieden. Anders sähe es hingegen aus, wenn sich der Bundespräsident weigern würde, den Bundestag vorzeitig aufzulösen.

Zur Ausstattung der Sicherheitsbehörden mit Digitalfunktechnik siehe auch: (ssu)