Donnerstag: Musk bezahlt gefeuerte Twitter-Manager, Kartellamt untersucht Temu
Einigung Musks mit Twitter-Chefs + Ermittlungen gegen Temu + Kalifornien gegen Schiedsgerichtsklauseln + E-Evidence auch in Deutschland + #heiseshow
(Bild: Andrey_Popov/Shutterstock.com)
Vier frühere Twitter-Führungskräfte haben Elon Musk auf 128 Millionen US-Dollar wegen unbezahlter Abfindungen verklagt. Vor Gericht haben sie sich jetzt mit dem neuen Eigentümer geeinigt. Zuvor haben Musk und das in X umbenannte Twitter bereits eine Einigung mit gefeuerten Mitarbeitern erzielt, die 500 Millionen Dollar erstreiten wollten. In Deutschland untersucht das Bundeskartellamt Temus Konditionen und Gebaren gegenüber Händlern, die auf der Plattform ihre Waren anbieten. Sorgt Temu durch Preisvorgaben und Eingriffe in die Preisgestaltung indirekt für höhere Preise? Das könnte auf illegale Weise den Wettbewerb beschränken. In den USA versperren Schiedsgerichtsklauseln immer öfter den Zugang zu Gericht, oft in ganz anderen Zusammenhängen. Davor schützt Kalifornien jetzt Konsumenten mit einer neuen Regelung. Zuvor von denselben Kunden in anderen Vereinbarungen bestätigte Klauseln dürfen von den Unternehmen nicht mehr auf andere Fälle angewendet werden – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.
Videos by heise
Eine der ersten Maßnahmen von Elon Musk bei der Übernahme von Twitter vor fast genau drei Jahren war die sofortige Entlassung der damaligen Führungsriege des Kurznachrichtendienstes. Im März 2024 haben diese den Milliardär wegen unbezahlter Abfindungen auf 128 Millionen Dollar verklagt. Die Manager werfen Musk vor, dass dieser sie schnell loswerden wollte, bevor ihnen einen Tag später Aktienoptionen im Wert von 200 Millionen Dollar zugestanden hätten. Jetzt haben sich die Beteiligten vor Gericht offenbar einigen können. Die Bedingungen und vereinbarten Zahlungen sind bislang jedoch nicht bekannt. Das gilt auch für die zuvor bereits erzielten Einigungen mit anderen gefeuerten Twitter-Mitarbeitern: Elon Musk einigt sich in Millionenklage mit ehemaliger Chefriege Twitters.
Zu einer Klage gegen Temu ist es bislang nicht gekommen, aber das deutsche Bundeskartellamt ermittelt gegen die chinesische Handelsplattform. Es geht um die auf dem Onlinemarktplatz für Deutschland verwendeten Konditionen für Händler sowie das tatsächliche Verhalten Temus gegenüber den Händlern. Das Unternehmen tritt selbst nicht als Verkäufer auf, sondern betreibt temu.com als Plattform für Dritte. "Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulässige Vorgaben für die Preisgestaltung der Händler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte", sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. "Solche Vorgaben könnten erhebliche Wettbewerbsbeschränkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben": Bundeskartellamt ermittelt gegen Temu wegen Preistreiberei.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Ihrer Zustimmung wird hier eine externe Umfrage (Opinary GmbH) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Opinary GmbH) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Um juristische Fragen, etwa bei Verträgen, geht es auch in den USA. Schiedsgerichtsklauseln in Verbraucherverträgen gelten in Kalifornien jetzt nur noch für das konkrete Rechtsgeschäft, nicht auf alle Ewigkeit für neue Verträge. Die im Kleingedruckten versteckten Klauseln verbieten regelmäßig den Gang zu ordentlichen Gerichten und verunmöglichen Sammelklagen. Stattdessen sollen Verbraucher sich einzeln nicht-öffentlichen Schiedsgerichten unterwerfen, die von der Gegenseite ausgesucht und bezahlt werden. Mit der neuen Regelung ist nicht mehr erlaubt, vereinbarte Schiedsgerichtsklauseln auf andere, später geschlossene Verträge derselben Vertragspartner auszudehnen. Das ist bereits mehrfach von Konzernen ausgenutzt worden: Kalifornien schränkt Schiedsgerichtsklauseln zum Verbraucherschutz ein.
Um Offizialdelikte geht es dagegen in einem Gesetzentwurf, den die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Das soll Ermittlungsbehörden den Zugang zu digitalen Beweismitteln ("E-Evidence") in anderen EU-Staaten erleichtern. Unter das Gesetz fallen Daten wie E-Mails, Chatnachrichten, IP-Adressen und Standorte von Mobiltelefonen. Mit dem Vorhaben will die Regierung die EU-Verordnung und eine zugehörige Richtlinie von 2023 über "grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel" in Strafverfahren in nationales Recht gießen. Die neuen Vorschriften sollen Strafverfolgern ermöglichen, elektronische Beweismittel direkt von Diensteanbietern in anderen Mitgliedstaaten anzufordern oder zunächst deren Aufbewahrung zu verlangen: Regierung will internationalen Zugriff auf E-Evidence wie Cloud-Daten erleichtern.
In der heutigen Ausgabe der #heiseshow sprechen wir unter anderem über rabbitOS 2 für Rabbit R1, das umfassende Update für das kompakte KI-Gerät. Was hat es mit dem kleinen Neuanfang auf sich? Welche neuen Funktionen bringt rabbitOS 2 mit sich? Zudem sprechen wir über die Pläne von VW, mit eingekaufter E-Auto-Software Vollgas zu geben, nachdem die VW-Tochter Cariad die eigene Software-Entwicklung in Teilen einstellt. Warum setzt VW nun auf zugekaufte Software statt eigener Entwicklung? Wie wirkt sich dies auf die Elektromobilität des Konzerns aus? Derweil plant die Bundesregierung neue Regeln für E-Scooter. Welche Änderungen sind geplant und warum? Können strengere Vorschriften die Probleme mit E-Scootern in Städten lösen? Das sind die Themen heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: rabbitOS 2, Cariad-Neuanfang, E-Scooter-Gesetz.
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Mit Ihrer Zustimmung wird hier ein externes YouTube-Video (Google Ireland Limited) geladen.
Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Google Ireland Limited) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
Auch noch wichtig:
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung: Das hört sich sehr technisch an. Dahinter verbirgt sich ein Regelwerk für E-Scooter. Es soll nun angepasst werden: Bundesregierung will Regeln für E-Scooter ändern.
- Am 8. Oktober 1990 veröffentlichte Microsoft das Minispiel "Minesweeper". Wer es heute spielen will, muss sich von Microsoft abwenden: 35 Jahre "Minesweeper" - Vom kostenlosen Mini-Spiel zum Microsoft-Schreck.
- Schleswig-Holsteins Digitalminister Schrödter hat einen entscheidenden Beitrag für Deutschlands digitale Souveränität geleistet, meint Christian Wölbert in seinem Kommentar zur Umstellung auf Open Source: Schaut auf Schleswig-Holstein!
- Nach Hinweisen auf eine "in Kürze" verfügbare Registrierung zur Supportverlängerung bieten erste Windows-10-Rechner einen Link an: Registrierung für Supportverlängerung von Windows 10 auf ersten Rechnern möglich.
- Der interstellare Komet 3I/ATLAS hat den Mars passiert und Sonden haben versucht, ihn zu fotografieren. Die ESA zeigt die Bilder, bei der NASA muss man suchen: Interstellarer Komet 3I/ATLAS vom Mars aus fotografiert, wohl auch von der NASA.
- Aktuelle Diskstation-Plus-NAS von Synology nehmen wieder alle HDDs und SATA-SSDs (2,5 Zoll) auf. Vorherige Einschränkungen entfallen: Synology hebt Laufwerksbeschränkung für Plus-NAS auf.
- Londons Polizei hat eine kriminelle Bande ausgehoben, die Zehntausende gestohlene Handys nach China geschmuggelt haben soll. Dort wurden sie teuer verkauft: Londoner Polizei gelingt dank "Mein iPhone suchen" Schlag gegen Handydiebstahl.
- Die Pläne Teslas, noch 2025 Tausende humanoide Optimus Roboter herzustellen, sind geplatzt. Probleme mit den Händen machen Designverbesserungen nötig beim Optimus Bot: Tesla kassiert ambitionierte Produktionsziele.
- Ein Software-Ingenieur hat entschlüsselt, wie Apple 2010 das iPhone-4-Antennenproblem löste. Eine winzige Änderung in einer Tabelle machte den Unterschied bei Antennagate: 20 Bytes Code lösten iPhone-4-Skandal aus.
- Der BMW-Konzern kann ausgezeichnete Verkaufszahlen vorweisen, doch die Prognose veranlasst die Marke, eine Gewinnwarnung herauszugeben: Glänzende Verkaufszahlen, eingetrübte Aussicht bei BMW.
- Die Bundesregierung will die Perso-Gebühr spürbar anheben. Um die Pläne gibt es Streit. Private Anbieter von Passfoto-Systemen beklagen unfairen Wettbewerb. Es ist eine Erhöhung um 24 Prozent: Der Personalausweis soll bald 46 Euro kosten.
(fds)