Bundestag kritisiert EU-Pläne zur Patentierbarkeit von Software

Seltene Einigkeit herrschte heute im Bundestag: Alle Fraktionen stimmten in ihrer grundsätzlichen Kritik an Softwarepatenten überein.

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Von
  • Jürgen Kuri

Seltene Einigkeit herrschte heute im Bundestag: Alle Fraktionen stimmten in ihrer grundsätzlichen Kritik an Softwarepatenten überein. Vor allem die von der EU geplante Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen stieß allenthalben auf Kritik. Die Debatte ausgelöst hatte ein Antrag der FDP, in dem die Liberalen die Regierung auffordern, im weiteren Verfahren zur Verabschiedung der Softwarepatent-Richtlinie ihre aktuelle Entscheidung für den Vorschlag der irischen Ratspräsidentschaft "zu revidieren und in der Frage der Grenzen der Patentierbarkeit von Computerprogrammen stattdessen die Position des Europäischen Parlamentes vollinhaltlich zu unterstützen". Kurz vor der Debatte hatte die CDU/CSU-Fraktion ebenfalls einen Antrag mit ähnlichem Tenor eingebracht; auch die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen bereiten einen vergleichbaren Antrag vor.

Das Bundesjustizministerium unterstützte nach einiger Wackelei den Beschluss des EU-Ministerrats, der nach Ansicht von Kritikern eine weitgehende Patentierung von Software und Geschäftsprozessen ermöglicht. Die Vertreter der Bundesregierung hatten sich bei der Abstimmung im EU-Rat entgegen ihrer ursprünglichen Ankündigung gegen den Entwurf des Europaparlaments ausgesprochen. Das EU-Parlament hatte gefordert, dass Geschäftsmethoden und Algorithmen keinen staatlichen Monopolschutz erhalten und patentierbare Erfindungen auch im Computerbereich durch einen Bezug auf die Technik und die hinter ihr stehenden "Naturkräfte" eingegrenzt werden. Das Parlament hatte damit reinen Softwarepatenten eine Absage erteilt.

"Patente auf Software schaden dem Wissensstandort Deutschland", sagte Grietje Bettin, die medienpolitische Sprecherin der Grünen, während der Debatte am heutigen Donnerstag. Der CDU-Abgeordnete Günter Krings warnte, durch die vorgesehenen Regelungen drohten gerade kleinen und mittleren Softwareentwicklern teure Patentklagen. Bettin erklärte, wenn man die für Software vorgesehene Regelung auf Mausefallen überträgt, würde nicht mehr eine bestimmte Mausefalle durch ein Patent geschützt, sondern jede Vorrichtung zum Fang von Nagetieren. Auf dem Computermarkt würde so die Entwicklung von Alternativprogrammen behindert. Auch Vertreter der SPD-Fraktion betonten ihre Übereinstimmung mit den Positionen, die in den Angträgen von CDU/CSU und FDP formuliert wurden; auch müssten bei der EU-Richtlinie und der Frage der Patentierbarkeit etwa die Belange von Open-Source-Entwicklern berücksichtigt werden.

Die Anträge von FDP und CDU/CSU wurden an den Rechtsausschuss überwiesen. Dies soll auch nach den Plänen von SPD und Grünen mit dem möglichen Antrag der Regierungsfraktionen geschehen. Im Ausschuss soll dann ein interfraktioneller Antrag entstehen, mit dem die Bundesregierung und insbesondere Bundesjustizministern Brigitte Zypries zur Änderung ihrer Haltung und zur Unterstützung der Beschlüsse des EU-Parlaments zu Softwarepatenten aufgefordert werden. Die endgültige Verabschiedung des aktuellen Richtlinien-Entwurfs zur Patentierbarket computerimplementierter Erfindungen im EU-Ministerrat steht noch aus: Anfang September wurde die eigentlich vorgesehen Abstimmung im EU-Ministerrat von der Tagesordnung genommen. Ein endgültiger Terminplan für das weitere Procedere steht noch nicht fest; bislang war von einer Verabschiedung der Richtlinie ohne erneute Diskussion im Ministerrat Ende November/Anfang Dezember die Rede.

Zum Thema Softwarepatente siehe auch: (jk)