AMD klagt auch in Japan gegen Intel

Der Prozessorhersteller wirft dem Konkurrenten vor, auch in Japan wettbewerbswidrig vorgegangen zu sein. Dadurch sei ein Schaden von etwa 50 Millionen US-Dollar entstanden.

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Der Prozessorhersteller AMD legt bei seinen Vorwürfen wegen angeblichen wettbewerbswidrigen Verhaltens gegen Intel weiter nach. Das Unternehmen hat heute auch in Japan nach eigenen Angaben zwei Klagen jeweils vor dem High Court und einem Bezirksgericht in Tokio gegen seinen großen Konkurrenten eingereicht. Wegen wettbewerbswidriger Intel-Absprachen mit Computerherstellern soll AMD ein Schaden von rund 50 Millionen US-Dollar entstanden sein. Erst vor wenigen Tagen hatte AMD gegen den Branchenriesen eine umfassende Kartellrechtsklage bei einem Bundesbezirksgericht in Delaware eingereicht.

Unterdessen wies der neue Intel-Chef Paul Otellini die Vorwürfe zurück. "Wir widersprechen eindeutig den Vorwürfen von AMD und sind überzeugt, dass diese jüngste Klage günstig für uns ausgehen wird -- genauso wie die anderen", sagte Otellini. "Wir konkurrieren fair, aber hart, um Endkunden die meisten Vorteile zu bringen." Das werde sich auch in Zukunft nicht ändern. Zuletzt hatte AMD in Kalifornien Intel vorgeworfen, auf 38 Computerhersteller, kleine Systemhäuser, Groß- und Einzelhändler Zwang ausgeübt zu haben. Der Chipriese soll die Unternehmen mit illegalen Anreizen und Druck davon abgehalten haben, Geschäftsbeziehungen mit AMD einzugehen.

In ähnlicher Weise soll Intel nach den Vorwürfen von AMD auch in Japan vorgegangen sein. Zuletzt hatte sich das Unternehmen im April der Kartellrechtsbehörde in Japan gebeugt und von der Behörde beanstandete Klauseln in den Verträgen mit japanischen Computerherstellern gestrichen. Intel hatte fünf Herstellern Rabatte unter der Bedingung angeboten, dass sie ihre Geschäfte mit der Konkurrenz stark einschränken oder einstellen.

Die rechtswidrigen Geschäftspraktiken gehen nach Auffassung von AMD auch zu Lasten der Verbraucher. Durch die Ausnutzung seines Quasimonopols habe Intel mit seinen Verträgen die Computerpreise in die Höhe getrieben, die Auswahl sei dadurch begrenzt worden. Auch Brüssel hat nach Angaben von AMD eine Untersuchung gegen Intel wegen möglicher Kartellrechtsverstöße eingeleitet und kooperiert mit den japanischen Behörden.

Voriges Jahr hatte sich AMD über die Vergabepraxis bei öffentlichen IT-Projekten in Deutschland beklagt. Ende 2004 änderte die Bundesregierung die Praxis und veröffentlichte ein Schreiben, in dem sie unterstreicht, dass sowohl deutsches als auch europäisches Vergaberecht verbieten, bei der Beschreibung der zu beschaffenden Leistung Markennamen zu nennen. Laut den Vorgaben der Regierung dürfen bei der Beschreibung der Leistung auch keine Mindesttaktfrequenzen gefordert werden. (anw)