Bundesgerichtshof überprüft Urteile im Osnabrücker Dialer-Prozess
Auf Anträge der Staatsanwaltschaft und der Verurteilten muss sich der BGH mit dem Dialer-Verfahren beschäftigen, in dem zwei Angeklagte zuletzt zu Haftstrafen verurteilt worden waren.
Trotz zweier Urteile kurz vor Weihnachten ist der Osnabrücker Autodialer-Prozess um illegale Einwahlprogramme noch nicht zu Ende. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verurteilten hätten einen Antrag auf Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) gestellt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Osnabrück am Montag. Damit überprüft das höchste deutsche Gericht die gegen zwei 31 und 35 Jahre alten Männer verhängten Urteile, die auf vier Jahre sowie auf drei Jahre und drei Monate Haft lauten. Der Prozess gilt als der bisher größte in Sachen Internetkriminalität in Deutschland.
Die Männer sollen illegale Einwahlprogramme auf Internet-Pornoseiten versteckt und einen Schaden von zwölf Millionen Euro angerichtet haben. Ursprünglich waren vier Männer angeklagt. Zwei von ihnen waren bereits im vergangenen Frühsommer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Die Urteile waren direkt nach der Verkündung sowohl von der Verteidgung als auch von der Staatsanwaltschaft kritisiert worden. Die Anwälte der Angeklagten bemängelten, die Urteile wichen zu stark von den bereits verhängten Bewährungsstrafen ab. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs und viereinhalb Jahre Haft gefordert und gleichzeitig einen so genannten erweiterten Verfall in Höhe von sieben Millionen Euro und 750 000 Euro beantragt. Damit hätten die Verurteilten zusätzlich zur Haft noch in dieser Höhe für den ihnen zugeschriebenen Schaden haften müssen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
Siehe dazu auch:
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- Verteidiger im Osnabrücker Dialer-Prozess fordert Freispruch
- Staatsanwalt will bis zu sechs Jahre Haft im Dialer-Prozess
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(dpa) / (vbr)