Mehrere Klagen gegen US-Prinzipien zur Netzneutralität

Free Press, andere Medienorganisationen und Verizon gehen aus unterschiedlichen Gründen gerichtlich gegen die Leitlinien der Federal Communications Commission (FCC) zur Gewährleistung des offenen Internets vor.

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Free Press, andere Medienorganisationen und das Telecom-Unternehmen Verizon gehen gerichtlich gegen die Leitlinien der Federal Communications Commission (FCC) vor, mit denen das offene Internet gewährleistet werden soll. Der einen Seite gehen die Netzneutralitätsprinzipien nicht weit genug. "Die endgültigen Regeln enthalten einige Schutzbestimmungen für die Verbraucher, erfüllen aber nicht das Versprechen, die Offenheit beim mobilen Internetzugang zu bewahren", sagte Matt Wood von Free Press. Mobilfunkbetreiber würden damit nicht daran gehindert, innovative Anwendungen zu blockieren. Es sei nicht gerechtfertigt, zwischen dem Festnetz und dem mobilen Internet zu unterscheiden, zumal sich der drahtlose Online-Zugang immer mehr verbreite.

Ähnlich argumentieren die Organisationen Media Mobilizing Project und Access Humboldt sowie das Mountain Area Information Network, denen die FCC-Vorgaben ebenfalls zu eng erscheinen. Sie gewährleisteten nicht "die starke Ausgangsbasis, die wahrhaft offene, innovative Netzwerke brauchen", konstatierte Sean McLaughlin von Access Humboldt.

Verizon ist der entgegengesetzten Ansicht, dass betroffene Telecom-Unternehmen zu sehr gegängelt würden. Man sei dem offenen Internet voll verpflichtet, betonte ein Rechtsexperte des US-Netzbetreibers. Die US-Regulierungsbehörde könne Zugangs- und Diensteanbietern sowie dem Internet als solchem aber "potenziell umfangreiche und unnötige Regularien" auferlegen. Das sei unvereinbar mit der Satzung der FCC, verunsichere die Kommunikationsindustrie, Erfinder, Investoren und Konsumenten. In der Klage vor dem Berufungsgericht in Washington führt Verizon aus, dass die Behörde ihre rechtliche Kompetenz mit dem Versuch überschritten habe, Zugangsanbieter daran zu hindern, zwischen ähnlichen Inhaltequellen zu unterscheiden. Das Gericht habe die FCC schon einmal mit Auflagen zur Netzneutralität in die Schranken gewiesen.

Die US-Regierung hatte die umstrittenen Prinzipien, die am 20. November in Kraft treten sollen, Mitte September im Bundesregister veröffentlicht und damit den Weg für Klagen dagegen frei gemacht. Verizon und der Mobilfunkbetreiber MetroPCS hatten sich bereits Anfang des Jahres über die staatlichen Auflagen beschwert, was die Richter aber als verfrüht zurückwiesen. MetroPCS hat seine Klage bislang noch nicht wieder eingereicht.

Die FCC will Provider verpflichten, die Verbreitung "rechtmäßiger" Inhalte, Anwendungen und Dienste in ihren Leitungen sowie den Anschluss von Endgeräten nicht zu behindern. Sie will verbieten, zwischen Datenpaketen beim Transfer legitimen Netzverkehrs "unangemessen zu unterscheiden". Spezielle Breitband-Zusatzdienste sowie der Mobilfunk bleiben zunächst weitgehend von der Regulierung ausgenommen. Ein FCC-Sprecher argumentierte, die Regeln brächten Planungssicherheit für die Wirtschaft und förderten Innovationen respektive Investitionen. Die Behörde werde jedes Bestreben, die Offenheit des Internets und die damit verknüpfte Wirtschaftskraft anzugehen, rigoros unterbinden. (anw)