Google will "Netzneutralität" notfalls einklagen

Sollte der US-Gesetzgeber im Breitbandbereich das Prinzip des offenen Internet, das Inhalte gleichberechtigt überträgt, nicht aufrechterhalten, will der Suchmaschinenprimus laut seinem Manager Vint Cerf kartellrechtliche Schritte einleiten.

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Sollte der US-Gesetzgeber im Breitbandbereich das Prinzip des offenen Internet, das Datenverkehr gleichberechtigt überträgt, nicht aufrechterhalten, will Google kartellrechtliche Schritte einleiten. Mit diesem Vorgehen schwebt dem Suchmaschinenbetreiber vor, die "Netzneutralität" zu sichern. "Mein Unternehmen glaubt, wie viele andere auch, dass das Internet offen bleiben und für alle gleich erreichbar sein muss", erklärte Vint Cerf, TCP/IP-Miterfinder und "Internet-Evangelist" bei dem Suchmaschinenprimus, am Rande einer Konferenz in Sofia.

Der als einer der "Väter des Internet" bekannt gewordene Techniker zeigte sich erneut besorgt darüber, dass manche Breitbandanbieter dieses Prinzip in Frage stellen, ihre Macht über die Infrastruktur nutzen und die Dienste von Mitbewerbern behindern wollen. Zugleich kündigte Cerf an: "Wenn wir mit unseren Argumenten keinen Erfolg haben, dann müssen wir einfach warten, bis irgendein Missbrauch passiert. Und dann werden wir den Fall vor die Kartellbehörde des Justizministeriums bringen."

Google gehört neben Webgrößen wie Amazon, eBay, Microsoft oder Yahoo zu einer Gruppe von Verfechtern strenger Netzneutralitäts-Regeln, die online etwa als "It's Our Net"-Koalition für ihre Ziele wirbt. Die Anbieter fürchten gemeinsam mit einer bunt zusammengewürfelten Truppe zivilgesellschaftlicher Organisationen, dass Telekommunikationskonzerne und TV-Kabelanbieter das Internet in teure, mit Mautstationen abgesperrte Luxusbahnen und holprige Feldwege aufteilen wollen.

Großen US-Breitbandanbieter und mittlerweile auch einigen europäischen Carriern wie der Deutschen Telekom geht es darum, für den Aufbau ihrer Hochgeschwindigkeitsnetze Inhalteanbieter für die zugesicherte oder besonders rasche Übertragung von Content zur Kasse zu bitten. Sie wollen Möglichkeiten zur unterschiedlichen Behandlung des Datenverkehrs in ihren Backbones erhalten, abhängig beispielsweise von Quelle, Dienst und Bandbreitenhunger. So könnten sie dann Datenverkehr etwa von besser zahlenden Kunden bevorzugt behandeln oder Wettbewerber für ihr Festnetzgeschäft in Form von VoIP-Anbietern an den Rand drängen.

Im US-Kongress mussten die Befürworter des offenen Internet bereits zwei schwere Niederlagen einstecken, sodass Cerf mit seiner Klageandrohung den Lobbydruck noch einmal zu erhöhen versucht. Im federführenden Wirtschaftausschuss scheiterte vergangene Woche ein Änderungsantrag zur geplanten Novelle des Telekommunikationsrechts, mit dem die "Netzneutralität" festgeschrieben werden sollte, knapp an der Mehrheit der Republikaner. Der durchgefallene Korrekturvorschlag wollte es Breitbandanbietern untersagen, den Zugang zu bestimmten Inhalten zu blockieren. Die Netzbetreiber sollten auch daran gehindert werden, spezielle Vereinbarungen mit Inhalteanbietern für die schnellere oder garantierte Übertragung ihrer Daten abzuschließen.

Im US-Repräsentantenhaus war zuvor im Juni ein Antrag für eine umfassende Netzneutralitätsregelung des Demokraten Ed Markey gescheitert. Angesichts der im Herbst anstehenden Neuwahlen des US-Kongresses ist aber unklar, ob die Reform des Telekommunikationsrechts überhaupt noch in dieser Legislaturperiode zur Endabstimmung kommt. Sollte das Votum noch anberaumt werden, könnten die Demokraten die beiden parallelen Gesetzesentwürfe im Senat und im Repräsentantenhaus im Zweifelsfall blockieren. Doch noch haben sich laut Ted Stevens, dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses des Senats, nicht einmal ausreichend republikanische Senatoren für die Vorlage seines Gremiums erwärmen können.

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(Stefan Krempl) / (jk)