Europäische Regulierer mit Umsetzungsrichtlinien für Roaming-Verordnung

Die Richtlinien der European Regulators Group, unter deren Dach die europäischen nationalen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, sollen die Umsetzung der EU-Verordnung zur Begrenzung der Romaing-Gebühren im EU-Ausland verdeutlichen.

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Von
  • Monika Ermert

Die European Regulators Group (ERG), unter deren Dach die europäischen nationalen Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, hat ein Richtlinien-Papier für die Umsetzung der EU-Roaming-Verordnung vorgelegt. Diese Richtlinien sind zwar nicht rechtlich bindend, sollen den Unternehmen aber die Auslegung der EU-Verordnung durch die nationalen Aufsichtsbehörden verdeutlichen. Das Dokument sei übereinstimmend von allen Mitgliedern verabschiedet worden, heißt es bei der ERG.

58,3 Cent für abgehende und 28,5 Cent für eingehende Gespräche, einschließlich Mehrwertsteuer – mehr darf ein Gespräch im EU-Ausland etwa einen Reisenden mit deutschem Mobilfunkvertrag in Zukunft nach der EU-Roaming-Verordnung nicht kosten. Die zuständigen EU-Minister hatten Anfang Juni nach der Verabschiedung der Verordnung im EU-Parlament ebenfalls zugestimmt: Die Roaming-Gebühren werden damit EU-weit zunächst auf eine Obergrenze von netto 49 Cent je Minute für abgehende und netto 24 Cent für angenommene Gespräche festgelegt.

Unter anderem bringt die ERG nun etwas Licht in die Behandlung von Kunden mit verschiedenen Auslandstarifen. Kunden, die sich schon vorher für spezielle Roaming-Tarife entschieden hatten, bekommen den neuen EU-weiten Roaming-Tarif demzufolge nach dem Opt-in-Prinzip: Sie müssen selbst kundtun, ob sie den neuen Tarif wollen. Was als spezieller Roaming-Tarif gilt, hat die ERG ebenfalls in einem eigenen Dokument aufgelistet. Teilnehmer an Sonderaktionen fallen beispielsweise nicht darunter. Sie gehören vielmehr zu den "Normalkunden", die bislang den Standardtarif genutzt haben. Diese Normalkunden werden nach den obligatorischen Information durch die Anbieter einfach automatisch umgestellt. Neukunden sollten den Eurotarif laut ERG jetzt sofort angeboten bekommen. Nur wenn "objektive Gründe" dagegen sprechen, dürfen die Anbieter sie noch für eine Übergangsfrist auf den alten Tarif setzen. Allerdings müssen sie dann, wie alle anderen, noch einmal mit dem Angebot des Eurotarifs kontaktiert werden.

Diese Frist für die Mitteilung an alle Kunden läuft nicht mehr lange. Bis zum 30. Juli müssen alle Kunden informiert werden. Dies muss, so wiederholen die ERG-Richtlinien, individuell, fair und mit klaren, nicht tendenziösen Preisbeispielen erfolgen. Kunden sollten klare Anlaufstellen haben und ein Tarifwechsel einfach möglich sein. Entscheidet sich ein Kunde für den Wechsel, dann soll dieser innerhalb eines Monats erledigt werden, heißt es in den Richtlinien.

Spätestens bis 30. September sollen nach Ansicht der europäischen Regulierer alle Neukunden und die Altkunden mit Standardverträgen auf den neuen Tarif umgestellt sein. Um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden, sollten bis dahin auch die Kunden umgestellt werden, die nach Opt-in-Verfahren selbst den Wechsel beantragen. Nach der Übergangsfrist sollen Kunden dann innerhalb eines Werktages einen Wechsel zum Eurotarif erhalten können. Der Ausschluss von Eurotarif-Kunden von besonderen Angeboten oder Bündeln ist laut ERG nicht zulässig. Bis Ende dieses Monats nimmt die ERG noch Kommentare zu diesen Richtlinien entgegen, offenbar ist man für Anpassungen noch offen. Der deutsche Regulierer sagte auf Anfrage von heise online, das ERG-Papier sei die Grundlage für die Umsetzung, die man in den kommenden Wochen zu überwachen habe.

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(Monika Ermert) / (jk)