Verbraucherschutz-Organisation verklagt Apple

Die portugiesische Verbraucherschutz-Organisation DECO wirft Apple vor, nicht hinreichend auf geltende Gewährleistungsrechte hinzuweisen.

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Von
  • Jeremias Radke

Die portugiesische Verbraucherschutz-Organisation DECO geht mit einer Klage gegen Apples Informationspolitik zur europäischen Gewährleistungsregelung vor, heißt es in einer Pressemitteilung. Der Hersteller informiere nicht hinreichend über Verbraucherrechte, um den Verkauf der Produkt-Versicherung Apple Care Protection Plan zu fördern. In Italien wurde der Konzern aus ähnlichem Anlass bereits zur Zahlung einer Millionenstrafe verurteilt.

Schon im März habe die DECO Apple darauf aufmerksam gemacht, dass Verbraucher nach portugiesischem Recht zwei Jahre Anspruch auf Gewährleistung haben, die einer zweijährigen Garantie gleichkommt. Zusatzversicherungen wie Apple Care haben laut DECO deshalb nur dann einen Nutzen für den Verbraucher, wenn sie eine Verlängerung der Garantie über diesen Zeitraum hinaus böten.

Nach europäischem Recht haben Kunden bei beweglichen Gegenständen wie Notebooks oder Smartphones Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages, wenn Schäden ohne ersichtlichen Grund auftreten. Apple behaupte hingegen, dass diese Regelung nur für Mängel gelte, die schon zum Zeitpunkt der Lieferung bestehen, so die DECO. Apple unterschlage seinen Kunden, dass die portugiesische Rechtsprechung davon ausgeht, dass alle Schäden, die ohne ersichtliche Gründe innerhalb der Gewährleistungszeit auftreten, schon zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden waren. (jra)