SWIFT will Finanzdatentransfer in die USA weiter ermöglichen

Das in Belgien beheimatete Finanznetzwerk strebt für sein Daten-Center in den USA eine "Safe Harbor"-Regelung an, lehnt den vielfach geforderten Rückzug der Infrastruktur aus Übersee zum Missfallen von Datenschützern aber ab.

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Das in Belgien beheimatete Finanznetzwerk SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunications) strebt für sein Daten-Center in den USA eine "Safe Harbor"-Regelung an, lehnt den vielfach geforderten raschen Rückzug der Infrastruktur aus Übersee und den damit verbundenen Stopp der Finanzdatenaffäre zum Missfallen von Datenschützern aber ab. Dies erklärte der Finanzchef des Unternehmens, Francis Vanbever, im Gespräch mit dem Handelsblatt. Demnach will sich das Unternehmen freiwillig zur Einhaltung angemessener Regeln des Datenschutzes auch in den USA nach EU-Maßstäben verpflichten und so vom transatlantischen Konzept des "Sicheren Hafens" profitieren. Bei Verletzungen der zugesicherten Datenschutzvorgaben könnte demnach theoretisch etwa die US-Handelsaufsicht, die Federal Trade Commission (FTC), einschreiten.

Laut Vanbever haben die US-Behörden SWIFT bereits informiert, dass es die Voraussetzungen für das "Safe Harbor"-Konzept erfülle. Die umfangreichen Finanzdaten der Genossenschaft unterlägen damit letztlich gleichsam dem europäischen Datenschutzrecht. Vanbever rechnet damit, dass das Vorhaben bis zum dritten Quartal 2007 abgeschlossen sein wird. Die Beschlagnahmeanordnungen der US-Regierung würden freilich weiterhin wirksam bleiben, da jeder Staat auf seinem Territorium die Herausgabe von Daten fordern kann. Vanbever kündigte zudem an, bestehende Verträge mit den Kunden im Bankbereich transparenter gestalten und mittelfristig für die globale Kommunikationsinfrastruktur von SWIFT "Alternativen entwickeln" zu wollen. Es gehe dabei darum, die Widerstandsfähigkeit des Finanznetzes zu stärken, die Geschäftstransaktionen optimal zu gestalten und den Datenschutz bei Transaktionen zu überdenken.

Laut Thilo Weichert, dem Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), reichen die spät kommenden Bemühungen der Belgier um einen besseren Schutz der Nutzerdaten aber bei weitem nicht aus. "Geradezu grotesk" kommt ihm die angekündigte Zusicherung von US-Behörden vor, SWIFT würde den "Safe Harbor"-Anforderungen Genüge tun. "Hier macht sich der Bock zum Gärtner", wettert Weichert. Das Konzept des sicheren Hafens sehe die Zweckbindung von Daten vor, die bei einer regelmäßigen Auswertung und Weitergabe an US-Sicherheitsbehörden aber gerade permanent verletzt werde.

SWIFT speichert unter dem Hinweis auf "Sicherheitsgründe" im Rahmen einer Gesamtspiegelung die abgewickelten Transaktionen und damit verknüpfte personenbezogene Informationen auch in seiner US-Filiale. Auf den dortigen SWIFT-Datenbestand greifen US-amerikanische Behörden einschließlich des Auslandsgeheimdienstes CIA unter dem Aufhänger der Terrorismusbekämpfung regelmäßig zu. Diese seit sechs Jahren erfolgende und seit neun Monaten öffentlich bekannte Praxis verstößt nach Einschätzung aller europäischen Datenschutzbehörden gegen europäisches Datenschutzrecht. Das EU-Parlament fürchtete im Februar, dass die Finanzinformationen in den USA zur Wirtschaftsspionage missbraucht werden könnten. Über SWIFT werden täglich internationale Überweisungen mit einem Volumen von etwa 4,8 Billionen Euro abgewickelt. Etwa 7800 Kreditinstitute aus rund 200 Ländern sind an das Netzwerk angeschlossen; am bislang arbeitsreichsten Tag für SWIFT gingen 13.663.975 Banken-Transaktionsnachrichten über das Netzwerk der Organisation.

Das ULD hatte in Schleswig-Holstein sofort nach Bekanntwerden der SWIFT-Affäre die Praxis im Land überprüft und gegenüber den rechtlich verantwortlichen Banken beanstandet. Weichert beklagt nun, dass die Bundesregierung weiter sehenden Auges den illegalen "Abzug" der aus Deutschland anfallenden Finanzdaten durch US-Behörden hinnehme. Dieser "millionenfache Datenschutzverstoß" müsse für Berlin endlich Anlass sein, über die Bundesbank kurzfristig bei SWIFT auf eine kurzfristige Beendigung der Datenspiegelung in den USA hinzuwirken und mit den USA diplomatische Verhandlungen über die Beendigung des Verstoßes gegen europäisches Datenschutzrecht durch die "Datenbeschlagnahmen" aufzunehmen. Erst am Freitag forderte zudem der Bundestag die Regierung auf, sich für eine das Bankgeheimnis sowie das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Bankkunden berücksichtigende Lösung einzusetzen.

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(Stefan Krempl) / (jk)