Bundestag weitet Steuervorteile für Elektroautos aus

Elektrofahrzeuge werden künftig zehn statt fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Außer für Pkw gilt dies nun auch Klein- und Nutzfahrzeuge. Am deutlichsten fallen die Steuervorteile für elektrische Dienstwagen aus.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Der Bundestag hat die Steuervergünstigungen für Elektro-Autos ausgeweitet: E-Fahrzeuge werden künftig zehn statt bisher fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Den Gesetzentwurf dazu billigte das Parlament am Donnerstagabend. Damit werden auch Teile des vor mehr als einem Jahr vorgelegten "Regierungsprogramms Elektromobilität" umgesetzt. Ziel ist es, den "Anreiz zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeuges zu verstärken". Allerdings mehren sich Zweifel daran, dass das Ziel der Bundesregierung von einer Million Elektroautos im Jahr 2020 ansatzweise zu erreichen ist.

Die Steuerbefreiung gilt für Fahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 – dem Datum des Kabinettsbeschlusses – bis zum 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden. Nach 2015 soll die Steuerbefreiung für reine E-Fahrzeuge für fünf Jahre fortgeführt werden – bei erstmaliger Zulassung vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020. Die Förderung wird nicht mehr nur auf reine Elektro-Pkw beschränkt, sondern auf andere E-Fahrzeuge erweitert. Vor allem bei Nutzfahrzeugen und Leichtfahrzeugen lägen erhebliche Potenziale für den Klimaschutz sowie nachhaltige Mobilität, hieß es zur Begründung. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellen in die Regelung einbezogen.

In der Praxis bleibt der finanzielle Vorteil sehr überschaubar. Elektroautos werden bisher nach ihrem Leergewicht besteuert. Für 1000 Kilogramm sind derzeit 28 Euro pro Jahr fällig. Mit der Neuregelung spart der Käufer in diesem Fall also insgesamt 140 Euro – angesichts der aktuell hohen Aufpreise für Elektroautos dürfte dieses Entgegenkommen des Staates wohl kaum einen Interessenten überzeugen.

Spürbarer fällt die Entlastung für Nutzer von Firmenwagen aus, die mit einem neuen steuerlichen Anreiz überzeugt werden sollen. In der aktuellen Regelung müssen Dienstwagennutzer 1 Prozent des Bruttolistenpreises monatlich versteuern. Nutzen sie künftig einen Plug-in-Hybrid oder ein Elektroauto, können sie vom zu versteuernden Listenpreis pro kWh der Batterie 500 Euro abziehen. Zur Veranschaulichung ein Rechenbeispiel: Listenpreis 40.000 Euro, die Batterie fasst 20 kWh. Der zu versteuernde Listenpreis sinkt um 10.000 Euro, statt 400 sind monatlich nun 300 Euro anzusetzen. (mit Material der dpa) / (mfz) /
(ssu)