Urteil im Osnabrücker Autodialer-Prozess ist rechtskräftig
Der bislang größte Prozess um Internetkriminalität in Deutschland geht zu Ende: Die Revision gegen die Verurteilung zweier Männer zu Hafstrafen wegen illegaler Internet-Einwahlprogramme verwarf der Bundesgerichtshof.
Das 2006 gefällte Urteil im Osnabrücker Autodialer-Prozess um illegale Einwahlprogramme ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision der Angeklagten verworfen und die Staatsanwaltschaft daraufhin die ihrerseits eingelegte Revision zurückgenommen, teilte das Landgericht Osnabrück laut dpa mit.
Damit hat der BGH die Urteile gegen zwei Männer bestätigt, die auf vier Jahre sowie auf drei Jahre und drei Monate Haft lauten. Die Männer wurden Ende 2006 wegen illegaler, teurer Einwahlprogramme verurteilt. Der Prozess galt als der bisher größte in Sachen Internetkriminalität in Deutschland. Die Verurteilten haben laut den Gerichtsurteilen vom Juli 2002 bis September 2003 illegale Einwahlprogramme auf Internet-Pornoseiten versteckt und einen Schaden von zwölf Millionen Euro angerichtet. Teilweise hätten die Programme auch die Sicherheitseinstellungen der Computer verändert, sodass die Nutzer nichts von den heimlich installierten Dialern bemerken konnten.
Ursprünglich waren vier Männer angeklagt. Zwei von ihnen waren bereits im vergangenen Frühsommer zu Bewährungsstrafen verurteilt worden: Ihren Aussagen sei es zu verdanken gewesen, dass das Verfahren überhaupt erst ins Rollen kam, hatte die Staatsanwaltschaft damals betont.
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