Kabinettsbeschluss zur Datenschutzreform stößt auf viele Einwände

Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Vorstoß zwischen alle Stühle gesetzt: Der Wirtschaft geht die Einschränkung der Werbemöglichkeiten zu weit, Daten- und Verbraucherschützer fordern dagegen Verschärfungen.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 107 Kommentare lesen
Lesezeit: 6 Min.

Die Bundesregierung hat sich mit ihrem jüngsten Vorstoß zur Reform des Bundesdatenschutzgesetzes zwischen alle Stühle gesetzt: Der Wirtschaft geht die Einschränkung der Werbemöglichkeiten zu weit, Daten- und Verbraucherschützer fordern aber trotz positiver Grundstimmung Verschärfungen. "Meine generelle Bewertung ist positiv", lobte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Initiative in Berlin. Er hoffe auf eine rasche Verabschiedung des Kabinettsentwurfs durch den Bundestag. Auch Gerd Billen, Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), begrüßte es allgemein, "dass die Bundesregierung gegen Datenpiraten vorgehen will". Die Bürger sollten selbst entscheiden können, wem sie ihre persönlichen Informationen etwa für Werbezwecke zur Verfügung stellen. In der jetzigen Form stelle die Initiative aber "noch nicht das große Weihnachtsgeschenk dar, das wir für die Verbraucher brauchen".

Die Bundesregierung wolle die für die Presse vielfach essenzielle Gewinnung von Abo-Lesern durch Werbebriefe an Fremdadressen bis zum Widerspruch des Angeschriebenen weitgehend untersagen, moniert dagegen der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Die Beibehaltung der bestehenden Regelung sei unabdingbar für den Erhalt der Leserschaft und die Pressefinanzierung in Deutschland. Sonst wären selbst Empfehlungsschreiben der Verlage mit Drittangeboten an die eigenen Abonnenten verboten, wenn diese nicht zusammen mit einer Zeitschriftensendung oder mit ausdrücklicher Einwilligung erfolgen würden. Positiv sei allein zu bewerten, dass eine Ausnahme für Werbebriefe gegenüber Geschäftskunden vorgesehen sei, die Teilen der Fachpresse zugute kommen könnte.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat ebenfalls die geplante Abschaffung des "Listenprivilegs" kritisiert, wonach Firmen derzeit eine Reihe persönlicher Daten einschließlich Adressinformationen ohne Zustimmung der Betroffenen weitergeben und nutzen dürfen. Just auf dem Rücken der Zeitungen, die täglich über Datenmissbrauch berichten und die Bürger zum sorgsamen Umgang mit ihren Daten auffordern, sollten die Vergehen anderer Branchen ausgetragen werde, monierte der BDZV. Zeitungen würden hier "in Sippenhaft" genommen. Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) fürchtet zudem den "Siechtod" der Briefwerbung.

Im Bundestag stieß das Vorhaben auf geteilte Meinungen. "Der Kabinetts-Kompromiss zum verbesserten Schutz persönlicher Daten ist in Wahrheit gar keiner", bemängelte Jan Korte, Datenschutzbeauftragter der Linken. So erfolge die Einführung des Opt-in-Prinzips zum Datentransfer nicht konsequent und mit einer viel zu langen Übergangsfrist von drei Jahren. Zudem handele die Regierung inkonsequent, weil die Kontrollinstanzen für den Datenschutz nicht materiell und finanziell besser ausgestattet würden. Petra Pau von den Linken bezeichnete das Ergebnis als "viertelherzig". Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, hält die geplanten Regelungen ebenfalls für zu schwach. An diversen Stellen im Gesetz habe das Kabinett dem Interesse der Wirtschaft nachgegeben. Es fehle ein ausreichender Schutz der betrieblichen Datenschützer. Ihre Unabhängigkeit müsse auch arbeitsrechtlich abgesichert sein. Julia Klöckner, Verbraucherschutzbeauftragte der Union, befand die Stoßrichtung des Entwurfs dagegen für gut.

"Licht und Finsternis" hat der Leiter des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) in dem Papier ausgemacht. Die von der Wirtschaft betriebene "Angstkampagne" gegen das Einwilligungserfordernis bei der Nutzung von Fremddaten für Werbezwecke habe zwar nur geringe Spuren hinterlassen. Dagegen vereinige der Entwurf bei der Ausführung des Verfahrens zum Datenschutzaudit "fast alle" möglichen Fehler. Er lege den ohnehin schon durch Arbeit überlasteten Aufsichtsbehörden mit der nachträglichen Verifizierung von Auditerklärungen zusätzliche bürokratische Bürden ohne echten Datenschutzgewinn auf. Die geplanten Normen hätten zudem mit den neuen Ausnahmen vom Opt-in-Prinzip an Verständlichkeit weiter verloren.

Schaar sieht im vorgesehen Prüfprozess für das Datenschutz-Gütesiegel dagegen eine "Verbesserung gegenüber dem Status quo". Es gehe darum, einen Ansatz der Qualitätssicherung zu etablieren. Bei der Lockerung der Einwilligungsklausel stellt sich für ihn aber die Frage, wie man die für die Werbung freigegebenen Datenbestände von gesperrten abgrenzen könne. Zudem bleibe eine unzulässige Datennutzung in weiten Teilen nicht bußgeldbewehrt. So könnten rechtmäßig erworbene persönliche Informationen etwa für andere Zwecke jenseits von Werbung verwendet werden, die dem Unternehmen nicht zustünden. Bei der Datenschutzaufsicht gebe es weiter massive Umsetzungsdefizite. Seine Behörde selbst halte für eine effektivere Kontrolle in den Zuständigkeitsbereichen Post und Telekommunikation mindestens eine Verdoppelung der bestehenden Stellen auf acht bis zehn nötig.

Als "sehr bedauerlich" bezeichnete es Schaar, dass die von Datenschützern geforderte Kennzeichnungspflicht für die Herkunft der Daten im Adresshandel als nicht realistisch bezeichnet worden sei. Denn nur wenn die Quellen bekannt seien, könne der Einzelne nachprüfen, ob er eine Einwilligung tatsächlich abgegeben habe. Der Verbraucherschützer Billen machte sich für ein "generelles Kopplungsverbot" stark, wonach alle Firmen – und nicht nur marktbeherrschende – das Erbringen von Leistungen nicht mehr von einer Datenpreisgabe abhängig machen dürften. Ferner forderte er Befugnisse zur Verbandsklage bei Datenmissbrauch, da einzelne Verbraucher mit der Durchsetzung ihrer Anliegen überfordert seien.

Siehe dazu auch:

(Stefan Krempl) / (jk)