Keine Kündigung wegen Verdacht des illegalen Downloads

Lädt ein Mitarbeiter illegal Daten über seinen Dienstrechner runter, kann dies ein Grund für eine fristlose Kündigung sein. Aber nur, wenn zumindest ein begründeter Verdacht besteht.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Der Verdacht, dass ein Mitarbeiter urheberrechtlich geschützte Werke illegal über seinen Dienstrechner aus dem Internet heruntergeladen hat, kann zu einer fristlosen Kündigung führen. Allerdings muss diese Verdachtskündigung schon eine solide Basis haben. Bestehen ernsthafte Zweifel am angeblichen Tathergang, darf der Mitarbeiter nicht ohne weiteres vor die Tür gesetzt werden, so ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (vom 4.12.2013, Az: 13 Sa 596/13).

Verhandelt wurde der Fall eines 45jährigen Informationstechnikers, der für die komplette Funk- und Telefontechnik der Polizeidienststellen im Hochsauerlandkreis zuständig war. Der Mann, der auch Mitglied des Personalrats war, befand sich aufgrund seiner Zuständigkeit häufig nicht im Büro, sondern war in den Außenstellen unterwegs. Auf dem Rechner, an dem hauptsächlich er tätig war, wurden illegal heruntergeladene Filme und Musikdateien gefunden. Obwohl die Überprüfung ergab, dass er zumindest bei der Hälfte der angeblichen Download-Zeitpunkte gar nicht im Büro war, wurde er vom Arbeitgeber zunächst freigestellt und später gekündigt.

Der Arbeitgeber begründete dies unter anderem damit, dass für den illegalen Download eine Software mit automatischem Einwahlverfahren genutzt worden war. Somit sei der Mann in der Lage gewesen, das System so einzurichten, dass es die Dateien in seiner Abwesenheit herunterladen würde. Außerdem warf der Arbeitgeber dem ITler vor, unerlaubt Veränderungen am System-PC im Technikraum vorgenommen und sich einen NAS-Server und ältere Notebooks angeeignet zu haben.

Trotz der massiven Vorwürfe hatte seine Kündigungsschutzklage Erfolg, wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins berichtet. Die Richter stellten fest, dass es sich nicht zweifelsfrei feststellen lasse, dass tatsächlich er die illegalen Downloads vorgenommen hat. Da auch andere Mitarbeiter den Rechner hätten nutzen können, reichen die Indizien für eine fristlose Kündigung nicht aus. Auch habe der Arbeitgeber es versäumt, die "verdächtigen" Rechner frühzeitig sicherzustellen, so dass sich im Nachhinein gar nicht habe klären lassen, welche Personen später Dateien gelöscht hatten. Eine ordentliche Kündigung kam in diesem Fall auch nicht in Betracht, da der Mann als ehemaliges Personalratsmitglied einen Sonderkündigungsschutz genießt. (gs) ()