Bundesregierung gegen "freiwillige Vorratsdatenspeicherung"

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos unterstützt den Widerstand gegen einen Vorstoß des Europaparlaments, Telekommunikationsfirmen die unbegrenzte Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten zu "Sicherheitszwecken" zu erlauben.

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Die Bundesregierung hat sich gegen einen Vorschlag des Europaparlaments ausgesprochen, Telekommunikationsfirmen die unbegrenzte Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten für Zwecke der Netz- und Informationssicherheit zu erlauben. Bundeswirtschaftsminister Michael Glos antwortet (PDF-Datei) auf eine Anfrage von elf Bürgerrechts-, Journalisten-, Anwalts- und Verbraucherschutzverbänden, die Bundesregierung teile "viele Ihrer grundsätzlichen Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die große Reichweite dieser Bestimmung." Die Regierung setze sich daher für eine Ablehnung des Vorstoßes ein, habe bisher aber keine Mehrheit im Ministerrat dafür gefunden.

Das Europaparlament hatte den Änderungsvorschlag für die E-Privacy-Richtlinie im September im Rahmen der ersten Lesung der Novelle des EU-Telecom-Pakets beschlossen. Er sieht unter anderem vor, dass die sensiblen Informationen für Sicherheitszwecke "verarbeitet" werden dürfen. Es dürfe aber "nicht das Interesse oder die geschützten Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen". Die Bürgerrechtler warnten in dem Schreiben an Glos, das sie Ende Oktober auch an die für die Informationsgesellschaft zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding, den EU-Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx und an EU-Parlamentarier geschickt haben, vor einer Blankovollmacht für eine freiwillige Vorratsdatenspeicherung.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte antwortete laut einer Mitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, er arbeite an einem eigenen Positionspapier und halte die Argumente aus Deutschland dabei für "sehr wertvoll". Die deutsche Konferenz der Datenschutzbeauftragten hat demnach die "zeitlich unbegrenzte und inhaltlich unbestimmte Blankett-Ermächtigung" des Europaparlaments als "inakzeptabel" bezeichnet. Das geltende Recht, wonach nur eine zielgerichtete, einzelfallbezogene Datenverarbeitung zur Fehlerbeseitigung und Missbrauchsbekämpfung möglich sei, dürfe nicht verwässert werden.

Siehe zum EU-Telecom-Paket auch:

(anw)