Kabinett beschließt Volkszählung für 2011

Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf für ein Zensusgesetz. Damit wird es nach über 20 Jahren wieder eine Volkszählung geben.

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Mehr als 20 Jahre nach dem Zensus 1987 wird es 2011 in Deutschland wieder eine Volkszählung geben. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf für ein Zensusgesetz. Damit werden Vorgaben der Europäischen Union umgesetzt, die eine Volks- und Wohnungszählung in allen Mitgliedstaaten für 2011 vorsehen.

Erstmals sollen dabei aber nicht mehr alle Bürger befragt werden. Der "registergestützte Zensus" wertet zunächst die Melderegister und andere Verwaltungsregister aus. Ergänzt wird die Erhebung durch Stichproben, von denen sieben bis acht Prozent der Bundesbürger betroffen sein werden. Dazu werden die Eigentümer von Wohngebäuden schriftlich befragt.

Es sollen nur die Merkmale erhoben werden, die aufgrund der EU-Vorgaben als Pflicht vorgegeben sind. Die Belastungen der Bürger und die Kosten sollen durch diese Verfahren deutlich reduziert werden. Die Kosten der Volkszählung werden mit 528 Millionen Euro angegeben. Mit 483 Millionen Euro entfällt der Großteil davon auf die Bundesländer. In der Bundesrepublik gab es zuletzt 1987 eine von vielen Protesten begleitete Volkszählung, in der DDR 1981.

Siehe dazu auch:

  • Zensus 2011, Informationsseite der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

(vbr)