Aufsichtsamt: Kein Hinweis auf Pflichtverletzung bei Intershop

Nach Berichten über Klagen von Anlegern sieht das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel keine Hinweise auf Pflichtverletzungen bei Intershop.

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  • dpa

Nach Spekulationen über mögliche Klagen von Anlegern wegen des Kurseinbruchs bei Interhop sieht das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel keine Hinweise auf eine Pflichtverletzung des Unternehmens. Die Intershop-Mitteilung mit der Umsatz- und Gewinnwarnung sei routinemäßig geprüft worden, sagte Christian Pawlik vom Bundesaufsichtsamt am Montag auf Anfrage. Bei der Pflichtmitteilung wurden nach seinen Angaben keine Mängel festgestellt. Geprüft worden sei auch, ob rechtzeitig die Anleger informiert wurden. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz müssen Unternehmen kursrelevante Informationen unverzüglich veröffentlichen.

Zu dem Bericht, wonach auf das Softwarehaus möglicherweise Klagen von Anlegern zukommen, sagte Unternehmenssprecher Heiner Schaumann: "Uns liegt keine Klage vor. Wir rechnen auch nicht damit." Händler am Neuen Markt der Frankfurter Börse zeigten sich unbeeindruckt von Spekulationen über Schadenersatzforderungen, die eine Anwaltskanzlei prüfen soll. Auf dem gegenwärtigen Kursniveau könnten solche Meldungen den Markt nicht mehr erschüttern, sagte Hans von Malzahn vom Bankhaus Metzler. Die Intershop-Papiere präsentierten sich auf niedrigem Niveau relativ stabil. In dieser Woche plant das Unternehmen ein Treffen mit Aktionärsvertretern, bei dem über die aktuelle Situation informiert werden soll.

Eine Sprecherin der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre sagte im MDR Radio Thüringen, sie sehe keine große Chancen für eine Klage gegen den Jenaer Softwarehersteller. Selbst wenn Verstöße gegen die Mitteilungspflicht festgestellt würden, müsste Intershop im Höchstfall mit einer Geldbuße rechnen, sagte Reinhild Keitel dem Sender. Anleger könnten in Deutschland keinen Schadenersatz fordern. Anders sei das in den USA.

Intershop kündigte an, dass mit einer neuen Strategie Konsequenzen aus dem Umsatzeinbruch in den USA gezogen werden sollen. "Es wird Strukturveränderungen zur Kostensenkung, aber keinen Rückzug aus dem wichtigen US-Markt geben", sagte Schaumann der dpa. Nach Angaben des Sprechers wird sich Intershop mit seinen E-Commerce-Lösungen in den USA verstärkt auf Systeme für den Handel zwischen Großunternehmen (Business-to-Business) konzentrieren. "Das ist ein anderer Focus als in Europa." Zu möglichen Veränderungen bei der rund 250 Mitarbeiter zählenden Mannschaft in den USA wollte er sich nicht äußern. In Europa sei der Softwarehersteller mit 1.200 Mitarbeitern auch stark bei Vertriebslösungen von Unternehmen zum Endverbraucher. Zu den Kunden zählten unter anderem große Versandhäuser.

Einen Bericht der Platow Börse, wonach Intershop möglicherweise mit dem kompletten Wegfall der US-Umsätze rechnet, bezeichnete er als Spekulation. "Eine Einschätzung des US-Marktes ist derzeit noch nicht möglich." (dpa) / (jk)