Opel-Rückruf: Corsa und Adam mit brechender Lenkung
Das KBA warnt vor möglichen Brüchen von Lenkzwischenwellen an Fahrzeugen des Typs Opel Corsa D und Adam. Es sind Lenkzwischenwellen aus einem nicht freigegebenen Material in den Ersatzteilhandel gelangt
(Bild: KBA)
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) warnt vor möglichen Brüchen von Lenkzwischenwellen mit den Ersatzteil-Nummern 13434280 (RHD) und 13365907 (LHD) an Fahrzeugen des Typs Opel Corsa D und Adam. Es sind Lenkzwischenwellen aus einem nicht freigegebenen Material in den Ersatzteilhandel gelangt und eventuell anschließend in momentan nicht identifizierbare Fahrzeuge verbaut worden. Ein Bruch der Lenkzwischenwelle kann nicht ausgeschlossen werden. Ein derartiger Bruch hätte zur Folge, dass die Lenkfähigkeit des Fahrzeuges nicht mehr gegeben wäre.
Diese Warnung richtet sich an KFZ-Werkstätten, den KFZ-Teilehandel und Privatkunden, die mit derartigen Lenkzwischenwellen beliefert wurden, und an Fahrzeughalter oben genannter Fahrzeugtypen, an deren Fahrzeugen seit Februar 2014 Instandsetzungen an der Lenkanlage mit derartigen Lenkzwischenwellen durchgeführt wurden. Die Lenkzwischenwellen wurden in den folgenden Zeiträumen an die Opel-Händlern geliefert:
Teilenr. 13434280 (RHD): 22. März 2014 bis 24. September 2014
Teilenr. 13365907 (LHD): 06. Februar 2014 bis 24. September 2014
Die Teile können auch anschließend noch vertrieben worden sein.
Der Verwendungsbereich der Lenkzwischenwellen ist:
Opel Corsa D alle Ausführungen / Baujahre 2006 - 2014
Opel Adam, alle Ausführungen und Baujahre
Das KBA und Opel führen dazu bereits einen Sicherheitsrückruf bei den Fahrzeugen durch, bei denen bekannt ist, dass eine entsprechende Lenkzwischenwelle im Rahmen einer Instandsetzung verbaut worden sein könnte. Fahrzeuge, die Bestandteil dieses aktuellen Rückrufs sind und geprüft wurden, sind von dieser Warnung nicht betroffen, da die Fahrzeughalter schriftlich informiert wurden. Der Verbleib einiger Lenkzwischenwellen, die in den Ersatzteilhandel gelangt sind, konnte jedoch bisher nicht geklärt werden. Die notwendige Prüfung erfordert einen Zeitaufwand von ca. 10 Minuten, ein eventueller Austausch der Lenkzwischenwelle ca. 30 Minuten.
(KBA) (mfz)