Porsche-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Die Staatsanwaltschaft hat nach den Freisprüchen im Porsche-Prozess gegen Wendelin Wiedeking und Holger Härter Revision eingelegt. Den beiden Managern war Marktmanipulation bei der Volkswagen-Übernahmeschlacht im Jahr 2008 vorgeworfen worden

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(Bild: Porsche)

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Von
  • Martin Franz

Wendelin Wiedeking wurde vorerst freigesprochen, doch die Sache ist nicht endgültig entschieden.

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Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat nach den Freisprüchen im Porsche-Prozess gegen den früheren Vorstandschef Wendelin Wiedeking und den früheren Finanzvorstand Holger Härter Revision eingelegt. Ein Behördensprecher bestätigte am Montag (21. März 2016) einen entsprechenden Bericht der Stuttgarter Nachrichten. Den beiden Managern war Marktmanipulation bei der Volkswagen-Übernahmeschlacht im Jahr 2008 vorgeworfen worden. Damals schwankte der Volkswagen-Börsenkurs heftig, Anleger verloren Milliarden. Laut Urteil vom Freitag (18. März 2016) ließen sich die Angeklagten aber nichts zu schulden kommen.

Die nun eingelegte Revision ist eher ein formaler Schritt, die Frist für die Rechtsmittel wäre Ende März 2016 abgelaufen. Es gehe zunächst einmal um die Fristwahrung und darum, sich die Revision vor dem Bundesgerichtshof offenzuhalten, sagte der Sprecher. Wohl bis Anfang Juni 2016 liegt die schriftliche Urteilsbegründung der Stuttgarter Richter vor. „Wir möchten erst mal die schriftliche Urteilsbegründung prüfen“, sagte der Sprecher der Ankläger. Nach Zustellung des Urteils haben die Ankläger einen Monat Zeit, um definitiv über ihren Revisionsantrag zu entscheiden. Der Anwalt von Wiedeking, Hanns Feigen, sagte am Montag , er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft nach Lektüre der Urteilsbegründung endlich Einsicht zeige und von weiteren Schritten absehe.

(dpa) (mfz)