VW: Neuordnung der Bonus-Zahlungen
Nach heftiger Kritik an Bonuszahlungen für die VW-Manager will der Konzern neue Regeln für die Gehälter der Führungskräfte schaffen. „Das derzeitige System braucht Veränderung“, schreibt VW-Finanzvorstand Frank Witter in einem Brief an den Investor Chris Hohn
(Bild: VW)
(Bild:Â Volkswagen)
Nach heftiger Kritik an Bonuszahlungen für die VW-Manager will der Konzern neue Regeln für die Gehälter der Führungskräfte schaffen. „Das derzeitige System braucht Veränderung“, schreibt VW-Finanzvorstand Frank Witter in einem Brief an den Investor Chris Hohn, der dem Konzern zuletzt in einem Schreiben Druck gemacht hatte. „Wir werden das als Teil unserer Strategiediskussion adressieren“, schreibt Witter in dem Brief, der mehreren Medien am Mittwoch vorlag.
Der Konzern werde sich aber Zeit nehmen, um ein neues System sorgfältig auszuarbeiten. Die neue Strategie 2025 soll noch vor der Sommerpause 2016 vorgestellt werden. Details zu einem neuen Vergütungssystem nannte Witter nicht. Man müsse aber eine Balance finden zwischen Fairness und Transparenz auf der einen, und Attraktivität des Konzerns für Talente auf der anderen Seite.
Unterdessen wurde bekannt, dass am Landgericht Braunschweig im Zuge des Abgas-Skandals bislang 46 Klagen von Besitzern eines Autos von VW eingereicht worden sind. Sie würden entweder den jeweiligen Verkäufer des Fahrzeuges, ein Autohaus oder die Volkswagen AG, auf Rückabwicklung des Kaufvertrages oder den Konzern als Hersteller auf Schadenersatz verklagen, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Darüber hinaus lägen inzwischen 114 Schadensersatzklagen von Kapitalanlegern gegen den Konzern vor. Sie alle beklagen, dass Volkswagen den Aktienmarkt zu spät über die drohenden Konsequenzen der millionenfachen Manipulationen von Dieseln informiert hat.
Bereits in der kommenden Woche soll am Landgericht eine erste Urteilsverkündung im Prozess eines Audibesitzers gegen ein Autohaus erfolgen, hieß es. Für den Juni und Juli seien zudem fünf weitere Verhandlungen terminiert. Die bundesweit aufkommenden Schadenersatzklagen der Kapitalanleger werden alle in Braunschweig verhandelt. Dagegen können die Klagen von Autobesitzern auch an anderen Gerichten entschieden werden. Entscheidend ist hier der Gerichtsstand des Beklagten. In etlichen Fällen haben Autobesitzer bisher aber keinen Erfolg mit Klagen gehabt.
(dpa)
(mfz)