E-Auto-Kaufprämienanträge [Update 1.7. 12h18]

Verbraucher können von diesem Samstag an die Kaufprämien für Elektroautos beantragen. Das gab Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) am Freitag bekannt. Die Förderung gilt rückwirkend für E-Autos, die seit dem 18. Mai gekauft wurden

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E-Auto-Kaufprämienanträge ab Samstag möglich
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Von
  • Florian Pillau

Verbraucher können von diesem Samstag an die Kaufprämien für Elektroautos beantragen. Das gab Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) heute bekannt. Die Förderung gilt rückwirkend für E-Autos, die seit dem 18. Mai gekauft wurden. Für reine Elektrofahrzeuge mit Batterie gibt es 4000 Euro „Umweltbonus“, wie die Prämien heißen – davon je 2000 Euro vom Bund und 2000 Euro vom Hersteller.

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(Bild: Daimler)

Bei Hybridautos, die per Stecker geladen werden und einen ergänzenden Verbrennungsmotor haben, sind es 3000 Euro (1500 Euro Staat/1500 Euro Hersteller). Gabriel sieht in der Förderung ein wichtiges industriepolitisches Signal. “Denn das Thema Elektromobilität entscheidet zusammen mit der Digitalisierung über die Zukunft der Automobilindustrie.“

Anträge beim zuständigen Bundesamt Bafa können Bürger, Firmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine stellen, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Das Online-Portal für die Prämien wird in der Nacht zu Samstag freigeschaltet. Bund und Autoindustrie teilen sich die Kosten von 1,2 Milliarden Euro.

[Update vom 01. Juli 2016, 12:18]

Wie hoch sind die Kaufprämien?

Für reine Elektroautos mit Batterie gibt es insgesamt 4000 Euro „Umweltbonus“, wie die Prämien offiziell heißen - je 2000 Euro vom Bund und 2000 Euro vom Hersteller, die sich die Gesamtkosten von 1,2 Milliarden Euro teilen. Bei Hybridwagen, die per Stecker geladen werden und einen ergänzenden Verbrennungsmotor haben, sind es insgesamt 3000 Euro Prämie (1500 Euro Staat/1500 Euro Hersteller).

Wo kann ich einen Antrag stellen?

Wie 2009 bei der „Abwrackprämie“ beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa/www.bafa.de) - allerdings nur online in einem Internet-Portal, das in der Nacht zum Samstag (00.00 Uhr) freigeschaltet wird. Dort werden auch alle Fahrzeugmodelle der verschiedenen Hersteller aufgeführt sein, für die die Prämie gilt. Das E-Auto darf als Basismodell nicht mehr als 60 000 Euro kosten, damit keine Luxusschlitten gefördert werden. Um zu verhindern, dass Hersteller die Preise erhöhen, gelten die Netto-Listenpreise zum 31. Dezember 2015.

Welche Unterlagen sind nötig?

Das Online-Verfahren beim Bafa ist zweistufig. Zunächst muss der Umweltbonus zusammen mit dem Kauf- oder Leasingvertrag beantragt werden. Der Käufer erhält dann vom Bafa einen Zuwendungsbescheid und muss eine Kopie des Kfz-Scheins, des Kfz-Briefs sowie der Rechnung vom Autohändler im Antragsportal hochladen. Achtung: Um den Bonus vom Staat zu bekommen, muss auf der Rechnung stehen, dass der Hersteller eine Prämie in gleicher Höhe schon vom Nettokaufpreis abgezogen hat.

Wer kann den „Umweltbonus“ beantragen?

Privatpersonen, Firmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Das Elektrofahrzeug darf aber erst nach dem 18. Mai gekauft worden sein. Käufer müssen das neue E-Auto mindestens neun Monate behalten, das gilt auch für Leasingwagen. Experten rechnen nicht unbedingt mit einem Ansturm privater Käufer wie bei der „Abwrackprämie“. Eher würden Firmen ihre E-Auto-Flotte ausbauen und sich die Prämien holen.

Wie lange gilt der Bonus?

Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Gezahlt wird nur, solange Geld im Fördertopf ist, den der Bund mit 600 Millionen Euro füllt. Spätestens am 30. Juni 2019 ist Schluss.

Welche Hersteller machen bei den Kaufprämien mit?

Die deutschen Autobauer wie Volkswagen, Daimler und BMW sind dabei, aber auch viele ausländische Hersteller ziehen mit. So beteiligen sich nach Angaben ihres Branchenverbandes VDIK Citroën, Hyundai, Kia, Mitsubishi, Nissan, Peugeot, Renault, Toyota und Volvo.

Welchen Effekt soll die Prämie haben?

Die Regierung erwartet, dass so der Kauf von „mindestens 300 000 Fahrzeugen“ angeschoben wird. Ob damit Schwarz-Rot das Ziel noch schafft, eine Million Elektroautos bis 2020 auf die Straßen zu bekommen, bleibt fraglich. Verglichen mit 25 500 reinen „Stromern“ plus aktuell 19 000 Stecker-Hybriden zu Beginn des Jahres wäre es dennoch ein Durchbruch.

Lohnt sich ein E-Auto steuerlich?

Ja. Rückwirkend zum 1. Januar 2016 soll die Steuerbefreiung für neue und umgerüstete Elektrofahrzeuge von fünf auf zehn Jahre ausgeweitet werden. Das will der Bundestag in Kürze auf den Weg bringen. Arbeitnehmer müssen keine Steuern zahlen, wenn sie in der Firma ihr privates E-Auto aufladen. Arbeitgeber bekommen die Möglichkeit, geldwerte Vorteile pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer zu besteuern. Diese Regelungen gelten befristet vom 1. Januar 2017 bis Ende 2020.

Rechnen sich Kaufprämien für Privatleute - und was bringen sie für den Klimaschutz?

Der ADAC hat kalkuliert: Selbst mit 4000 Euro Höchstprämie bleibe ein Großteil der aktuellen E-Modelle bei den Kosten pro Kilometer deutlich teurer als Benziner oder Diesel. Experten monieren, dass die Batterien zu schwer sind, ihre Reichweite zu gering ist und im Winter zu viel Strom für die Heizung im Elektromobil verloren geht.

Was sagen Kritiker der Förderung?

Umweltschützer finden Elektro-Stadtbusse, gezielte Fahrverbote oder eine Innenstadt-Maut wie in London und Oslo sinnvoller als staatliche Subventionen. Die Grünen sagen, es sei unfair, dass alle Steuerzahler die Prämie mitbezahlen müssen - besser wäre eine Umwelt-Strafabgabe für Halter von „übermotorisierten Dreckschleudern“ gewesen, meint ihr Fraktionsexperte Oliver Krischer. Elektroautos seien ohnehin nur Öko-Flitzer, wenn in den Batterien tatsächlich auch grüner Strom steckt - und nicht Energie aus Braunkohle oder Atomkraft.

(dpa) (fpi)