Gericht bestätigt Daimlers Werkvertragspraxis

Die Daimler AG gab heute in Stuttgart bekannt, dass sie im Streit um Werkverträge vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in fünf Fällen Recht bekommen hat. Die Abwicklung von Werkverträgen bei Daimler sei damit korrekt gewesen

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Gericht bestätigt Daimlers Werkvertragspraxis
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Die Daimler AG gab heute in Stuttgart bekannt, dass sie im Streit um Werkverträge vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in fünf Fällen Recht bekommen hat. Die Abwicklung von Werkverträgen bei Daimler sei damit korrekt gewesen.

Nach jahrelang unklarer Rechslage hat das Arbeitsgericht nun geurteilt. Daimler habe richtig gehandelt.

(Bild: Daimler)

Das Gericht musste entscheiden, ob bei Werkverträgen ein einklagbares Arbeitsverhältnis beim Auftraggeber entstehen kann, wenn der eingesetzte Mitarbeiter der Auffassung ist, es läge tatsächlich eine Arbeitnehmerüberlassung vor, obwohl die beauftragte Firma eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt.

Die Frage war aufgekommen, als Aufträge direkt an die indirekt angestellten Mitarbeiter erteilt wurden, obwohl direkte Weisungen an Mitarbeiter in diesem Verhältnis nicht erlaubt sind. Im Rahmen von Werkverträgen hätten nach geltendem Recht Aufträge nur an die Fremdfirmen vergeben werden dürfen.

Das BAG stellte nun letztinstanzlich fest, dass solche Klagen nicht begründet sind, weil eine gültige Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis genügt, um kein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und dem vermeintlichen Entleiher zustandekommen zu lassen. (fpi)