Abgas-Skandal: Gericht ordnet Rücknahme an

Das Krefelder Landgericht hat im Abgasskandal einen Autohändler dazu verurteilt, zwei Audis mit Dieselmotor zurückzunehmen. Bei den dortigen Abgas-Manipulationen handele es sich um einen erheblichen Mangel, und eine Nachbesserung sei nicht zumutbar

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(Bild: Audi)

Das Krefelder Landgericht hat im Abgasskandal einen Autohändler dazu verurteilt, zwei Audis mit Dieselmotor zurückzunehmen. Bei den dortigen Abgas-Manipulationen handele es sich um einen erheblichen Mangel, und eine Nachbesserung durch Software-Update sei für die Käufer nicht zumutbar, entschied das Gericht am Mittwoch (A.: 2 O 72/16 und 2 O 83/16). Auch nach einer Nachrüstung bleibe für die Fahrzeuge nämlich ein "berechtigter Mangelverdacht", so das Gericht. Bisher hatten Gerichte Rücknahmeklagen von Kunden meist abgewiesen, es gibt bundesweit aber auch schon Landgerichts-Urteile zugunsten der Kläger. Die Krefelder Kläger erhalten den Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die gefahrenen Kilometer.

(dpa)

(mfz)