Bundestag beschließt neuen Steuerbonus für Elektroautos

Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, mit dem Käufer reiner E-Autos noch einmal für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit und Ladeinfrastrukturen gefördert werden sollen. Die Opposition und der Bundesrat wollen mehr.

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Tankstelle, Benzin, Spritverbrauch, Auto, Diesel

(Bild: heise online/ anw)

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Der Bundestag will die Elektromobilität im Straßenverkehr weiter fördern. Er hat dazu am Donnerstag mit der Mehrheit der großen Koalition einen Gesetzentwurf befürwortet, mit dem Käufer von Elektroautos und gewissen Hybridfahrzeugen noch einmal rückwirkend von Anfang 2016 an für zehn statt sonst fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden. Die Maßnahme soll zudem auf "technisch angemessene, verkehrsrechtlich genehmigte Elektro-Umrüstungen" ausgeweitet werden. Die Linke votierte gegen die Initiative, die Grünen enthielten sich.

Arbeitgeber sollen sich mit dem Vorhaben durch einen steuerlichen Anreiz stärker am Ausbau der Ladeinfrastruktur beteiligen. Vorteile, die der Arbeitgeber für das Aufladen eines privaten Elektrofahrzeugs im Betrieb gewähren, werden steuerrechtlich begünstigt. Dies gilt auch, wenn Arbeitnehmern Ladevorrichtungen "überlassen" werden.

Den einschlägigen Regierungsentwurf haben die Abgeordneten nur noch geringfügig überarbeitet und dabei Forderungen des Bundesrats übernommen. So werden nun auch Arbeitnehmer berücksichtigt, die den geldwerten Vorteil für die private Nutzung des betrieblichen Kraftfahrzeugs nach der sogenannten Fahrtenbuchmethode ermitteln. Mit der Korrektur wird das elektrische Aufladen eines sowohl beruflich wie privat genutzten betrieblichen Kraftfahrzeugs in die Steuerfreiheit einbezogen.

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(Bild: heise Autos)

Zudem haben die Volksvertreter den Begriff "im Betrieb des Arbeitgebers" präzisiert. Es handelt sich demnach dabei um jede ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens im Sinne von Paragraf 15 des Aktiengesetzes. Von der Steuer befreit werden so etwa auch "Leiharbeitnehmer" im Betrieb eines Autovermieters.

Experten hatten sich bei einer Anhörung dafür ausgesprochen, die Initiative deutlich auszuweiten. Ein Rat der Sachverständigen lautete, technikneutral umwelteffiziente Fahrzeuge zu fördern und etwa auch Elektrofahrräder wie Pedelecs einzubeziehen. Dazu kommen müsse eine "intelligente Straßenmaut", in der sich Grenzkosten wie Fahrzeugtyp oder Streckenaufkommen widerspiegelten. So weit wollte die Koalition aber nicht gehen. Ein Vertreter der Bundesregierung erklärte bei der abschließenden Ausschusssitzung, dass E-Bikes nicht steuerlich begünstigt würden. Ein Förderbedarf sei hier nicht erkennbar.

Sprecher von CDU/CSU lobten das Gesetz. Die Linke beklagte vor allem, dass auch wenig umweltfreundliche Fahrzeuge mit Hybridantrieb gefördert würden. Die Steuerexpertin der Grünen, Lisa Paus, beklagte, dass die Koalition die Chance vertan habe, der E-Mobilität einen echten Schub zu geben. Dazu hätte ein ganzes Bündel von Maßnahmen gehört. Besonders umweltschädlich sei, dass Autos mit veralteter Motorentechnik nicht stärker besteuert würden.

Der Bundesrat will parallel Dampf machen und die E-Mobilität ein Stück weiter fördern. Auf Antrag von Bayern, Sachsen und Hessen wird die Länderkammer am Freitag voraussichtlich einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen, wonach Ladestationen an privaten Kfz-Stellplätzen leichter gebaut werden könnten.

Für die Initiative haben sich alle beteiligten Ausschüsse ausgesprochen. Sie schlagen Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vor, um bestehende rechtliche Hürden zu beseitigen. Die Möglichkeit, ein Auto bequem am eigenen Stellplatz über Nacht aufzuladen, könnte den Ländern zufolge mehr Verbraucher dazu bringen, sich ein Elektromobil anzuschaffen. Dies beflügele wiederum die Energiewende und verringere den Kohlendioxidausstoß. (kbe)