MP3tunes-Prozess: Neues Urteil ist Erfolg für Musikindustrie

Ein Berufungsurteil im MP3tunes-Verfahren dürfte Onlinediensten in den USA ein strengeres Haftungsregime für Copyrightverletzungen ihrer User bescheren. Andererseits muss für eine Verletzung nicht doppelt gebüßt werden, nur weil es 2 Rechteinhaber gibt.

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Person mit Kopfhörer vor Bildschirm, der eine Webseite mit "MP3" zeigt

(Bild: dpa, Oliver Berg)

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Die Musikindustrie kann im Prozess gegen MP3tunes-Gründer Michael Robertson einen Erfolg verbuchen, der über den Einzelfall hinausgeht. Ein US-Bundesberufungsgericht legt Bedingungen enger aus, unter denen Onlinedienste nicht für Copyrightverletzungen ihrer User haften müssen ("DMCA Safe Harbor"). Das könnte für viele Onlinedienste teuer werden. Dem Beklagten Robertson droht jedenfalls eine Millionenrechnung. Zunächst aber geht der Fall zurück ans Bundesbezirksgericht.

Da hilft es Robertson wenig, dass er eine Forderung der Rechteinhaber abwehren konnte: Unter US-Copyright können Rechteinhaber bis zu 150.000 US-Dollar Schadenersatz pro wissentlicher Copyrightverletzungen verlangen, ohne einen Schaden nachweisen zu müssen. Die klagenden Label verlangten diesen Betrag zweimal, wenn die Urheber einer Musikaufnahme und der zugrundeliegenden Komposition verschiedene Personen waren. Dieses Ansinnen hat das Berufungsgericht abgewiesen.

Pro Musikstück und Rechtsverletzung steht der pauschalierte Schadenersatz demnach nur einmal zu, egal, wie die Rechte verteilt sind. Sehr wohl doppelt gezahlt werden muss, wenn eine Aufnahme sowohl als einzelnes Stück (Single) als auch als Teil eines Albums vertrieben wurde. Wurden die Rechte an einem ganzen Album verletzt, können die Rechteinhaber einmal für jede Single und noch einmal für die gleiche Aufnahme als Albumteil kassieren.

Robertson hatte MP3tunes im Jahr 2005 als Downloadshop für DRM-freie Musik eingerichtet. Kunden konnten ihre legal gekauften Musikdateien in ein virtuelles Schließfach legen, was damals neu war. Die Dateien konnten nicht mit Dritten geteilt werden. Robertsons Schwesterprojekt Sideload war eine Suchmaschine für Musikdateien. Kunden von MP3tunes konnten bei Sideload gefundene Musikstücke in ihre Musiksammlung übernehmen, ohne die Datei herunterladen und wieder hochladen zu müssen ("sideloading").

2007 klagten das Label EMI und der EMI-Verlag gegen MP3tunes sowie Robertson persönlich wegen Verletzung ihrer Rechte. MP3tunes ging 2012 pleite. In einem Geschworenenprozess wurde Robertson 2014 zur Zahlung von 41 Millionen US-Dollar verurteilt, was später vom Bezirksrichter etwas reduziert wurde. Beide Seiten beriefen.

Das Thurgood Marshall Courthouse in Manhattan ist der Hauptsitz des Second Circuit.

Vergangene Woche hat das US-Bundesberufungsgericht für den Zweiten Gerichtsbezirk seine Entscheidung veröffentlicht. Demnach hätte Robertson wissen müssen, dass alle vor 2007 in MP3tunes-Konten gespeicherten Beatles-Aufnahmen Copyright verletzten. Die Band hatte damals mit einer Ausnahme keiner digitalen Verwertung ihrer Aufnahmen zugestimmt.

Zudem messen die Berufungsrichter dem Dateiformat erstaunliche Bedeutung bei: EMI habe vor 2007 keine MP3-Dateien in Umlauf gebracht, daher sei jedes MP3 mit EMI-Musik illegal gespeichert gewesen, und Robertson habe das wissen müssen. Weil es bei positiver Kenntnis konkreter Copyrightverletzungen sowie bei bewusstem Wegschauen keinen Safe-Harbor-Schutz gibt, soll Robertson für seine User haften.

Ungeklärt bleibt bis auf Weiteres, ob MP3tunes ausreichend Maßnahmen gegen Wiederholungstäter ("repeat infringers") unter seinen Usern gesetzt hat. Der Bezirksrichter hatte das bejaht, doch die Berufungsrichter haben das nun aufgehoben. Den Ausführungen zu Folge kommt es für den Begriff des "repeat infringer" nicht darauf an, ob der Täter weiß, dass er Copyright verletzt, oder ob er Dateien uploadet oder bloß downloadet.

Auch Teilen mit Dritten sei nicht entscheidend. Schon eine unlizenzierte Kopie rein zum persönlichen Gebrauch mache einen User zum Täter. Wer mehrmals Dateien von oder aus seinem Online-Konto kopiert, wird entsprechend zum Wiederholungstäter. MP3tunes hatte nur jene User ausgesperrt, die ihr Passwort weitergegeben hatten ("Filesharer").

Ob das eine ausreichende Maßnahme war, müssten wieder Geschworene entscheiden. Der Bundesbezirksrichter hat nun sein Urteil unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesberufungsgerichts neu abzufassen. Dafür wäre sogar ein neuerlicher Geschworenenprozess zur Klärung offener Sachverhaltsfragen denkbar.

(ds)