Ă–sterreich will Tests selbstfahrender Autos erlauben

Ein Verordungsentwurf sieht drei Testzenarien vor: Heeresfahrzeuge, Autopiloten auf Autobahnen und Kleinbusse in der Stadt. Das Bundesheer darf auch LKW-Konvois und -Fernsteuerungen testen.

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Kleinbus mit Fahrtzielanzeige "Hier fährt die Zukunft"

Autonomer Kleinbus vor dem Salzburger Dom

(Bild: wildbild)

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Bestimmte autonome und teilautonome Fahrzeuge sollen bald auf öffentlichen österreichischen Straßen unterwegs sein dürfen. Allerdings soll für jeden Test eine "Bescheinigung" des österreichischen Verkehrsministerium einzuholen sein. Die Ergebnisse sollen außerdem kein Betriebsgeheimnis bleiben. Denn nach Abschluss der Tests soll dem Verkehrsminister "ein Bericht über die gewonnenen Erkenntnisse" übermittelt werden. So sieht es jedenfalls der Entwurf der Automatisiertes Fahren Verordnung (AutomatFahrV) vor, zu der jedermann bis Monatsende Stellung nehmen kann.

Vom vernetzten zum autonomen Auto

Vorgesehen sind lediglich drei Testszenarien: Testfahrten des Bundesheeres mit LKW und Zugmaschinen die bereits 300 Testkilometer abgespult haben, Kleinbus-Testfahrten mit maximal 20 Kilometern pro Stunde im urbanen Raum, wobei das System über mindestens 1.000 Kilometer getestet worden sein muss, sowie spurwechselfähige Autopiloten auf Autobahnen (nach 25.000 Testkilometern anderswo). Solche Versuchsstellungen sind offenbar die einzigen, die bislang an das Verkehrsministerium herangetragen wurden.

Eine Haftpflichtversicherung ist ebenso vorgeschrieben wie ein Unfalldatenspeicher. Der soll ausschließlich Fahrzeugdaten erheben, die dann nur für Testzwecke sowie zur Rekonstruktion kritischer Situationen und von Unfällen verwendet werden dürfen. Kommt es zu solchen Situationen, ist unverzüglich dem Verkehrsminister Meldung zu erstatten.

Die Testfahrten mit Heeresfahrzeugen sind dem Amt für Rüstung und Wehrtechnik vorbehalten. Es darf neben autonomen auch ferngesteuerte Fahrzeuge einsetzen sowie Konvoiverkehr ausprobieren. Die autonomen städtischen Kleinbusse dürfen bis zu 15 sitzende Passagiere befördern, sofern das nicht gewerblich erfolgt. Bei allen Testfahrten müssen Testpiloten am Steuer sitzen, die "entsprechend geschult und mit dem jeweiligen System vertraut" sind. Sie müssen jederzeit eingreifen können.

Das Forschungsinstitut Salzburg Research hat bereits im Oktober an einem Tag einen Kleinbus in der Fußgängerzone der Stadt Salzburg getestet. Dafür hatte es Sondergenehmigungen erwirkt. Forschungsleiter Karl Rehrl hofft, ab dem zweiten Quartal nächsten Jahres weitere Testfahrten durchführen zu können. Das sagte er im Gespräch mit heise online.

Dann möchte Rehrl aber im ländlichen Raum fahren. Die Einschränkung des Verordnungsentwurfs auf Tests in urbanen Bereichen kommt da ungelegen. Der Forscher hofft, im Begutachtungsverfahren eine Aufhebung dieser Einschränkung erwirken zu können.

Der Verordnungstext fällt durch eine Reihe unbestimmter Begriffe auf. Beispielsweise kann bei Testfahrten auf dem niederrangigen Straßennetz der Landeshauptmann "allfällige Bedenken" einwenden, denen dann "entsprechend Rechnung zu tragen" ist. Der Testpilot darf dem Computer "bestimmte Fahraufgaben übertragen", wobei offen bleibt, wer diese bestimmt. Kurios ist jene Wendung, wonach Systeme für Testzwecke auf öffentlichen Straßen nur getestet werden dürfen, wenn sie "im Vorfeld ausreichend getestet worden sind."

(ds)