Abgasbetrug: Verfahren der EU gegen Deutschland

Wegen des Abgasbetrugs durch Volkswagen geht die EU-Kommission gegen Deutschland vor. Die Brüsseler Behörde wirft der Bundesregierung unter anderem vor, Volkswagen nicht für die Manipulation von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft zu haben, wie sie heute Mittag mitteilte

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Abgasbetrug: Verfahren der EU gegen Deutschland
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Von
  • Florian Pillau

Wegen des Abgasbetrugs durch Volkswagen geht die EU-Kommission gegen Deutschland vor. Die Brüsseler Behörde wirft der Bundesregierung unter anderem vor, Volkswagen nicht für die Manipulation von Schadstoffwerten bei Dieselautos bestraft zu haben, wie sie heute Mittag mitteilte. Die Kommission hat deshalb ein Verfahren wegen mutmaßlicher Verletzung europäischen Rechts eingeleitet. Auslöser des bevorstehenden Verfahrens ist der Betrug des Volkswagen-Konzerns, der die Prüfstandswerte für das Abgas schönte. Dadurch kamen Millionen Diesel-Autos mit stark überhöhten Emissionen in den Verkehr.

Brüssel verklagt Deutschland wegen einer Verletzung der Aufsichtspflichten.

(Bild: ICCT)

Die EU-Kommission ist der Meinung, dass die deutschen Aufsichtsbehörden den Konzern nicht ausreichend kontrolliert haben. Dies könnte einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen. Die bisherigen Reaktionen der Bundesregierung stuft die Kommission als lückenhaft ein. Neben Deutschland müssen noch sechs weitere EU-Staaten mit Verfahren rechnen: Gegen Tschechien, Litauen, Griechenland, Luxemburg, Spanien und Großbritannien erhebt sie den gleichen Vorwurf.

Bei Deutschland und Großbritannien sieht die EU-Kommission noch einen weiteren Gesetzesverstoß. Beide Länder hätten der Behörde auch in ihren nationalen Untersuchungsberichten nicht sämtliche bekannten Informationen zur Verfügung gestellt, lautet der Vorwurf.

Die betroffenen Regierungen haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu antworten. Danach kann die EU-Kommission den nächsten Schritt des Verfahrens einleiten, das am Ende zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) führen kann.

Um Abgaswerte zu schönen, hatte Volkswagen eine sogenannte Abschalteinrichtung eingesetzt, die dazu führten, dass Autos auf dem Prüfstand weniger Stickoxid ausstießen als im normalen Fahrbetrieb. Abschalteinrichtungen sind laut einer Verordnung von 2007 von wenigen Ausnahmen abgesehen verboten. Volkswagen vertritt die Auffassung, dass die Abschalteinrichtungen in seinen Dieselmotoren vom Typ EA 189 in der EU nicht illegal gewesen seien.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hält die EU-Regeln für unpräzise und dringt auf eine Verschärfung. Er streitet bereits seit längerem mit der EU-Kommission über das Thema.

(Mit Material der dpa) (fpi)