Abgedreht

Steuervorteil auf Autogas soll bereits 2018 statt 2021 enden

Die Bundesregierung will den Steuervorteil von Autogas 2018 beenden. Die Fahrer von rund 480.000 autogasgetriebenen Fahrzeugen müssten dann einen Preissprung von bis zu 15 Cent pro Liter hinnehmen. Der Koalitionsvertrag sah den Vorteil für das Flüssiggas noch bis Ende 2021 vor

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Von
  • Florian Pillau

Die Bundesregierung will den Steuervorteil von Autogas vorzeitig bereits 2018 statt erst 2021 beenden. Die Fahrer von rund 480.000 autogasgetriebenen Fahrzeugen müssten dann einen Preissprung von bis zu 15 Cent pro Liter hinnehmen.

Der Gesetzentwurf des Finanzministeriums sieht vor, den Steuervorteil von Autogas im nächsten Jahr auslaufen zu lassen, obwohl der Koalitionsvertrag den Vorteil für das Flüssiggas noch bis Ende 2021 vorsah.

Strom finanziert Gas? Nun doch nicht

Schäuble begründet die Entscheidung mit dem Scheitern der geplanten Gegenfinanzierung über höhere Stromsteuern auf kleine Industriekraftwerke sowie Solaranlagen. Sie hätte die Restlaufzeit der Flüssiggasbefreiung mit rund einer Milliarde Euro ziemlich passgenau finanzieren können. Die Erhebung dieser Stromsteuer hat jedoch das Wirtschaftsministerium verhindert. Den Ausstieg aus der steuerlichen Förderung von Flüssiggas will das Kabinett noch in diesem Monat beschließen.

Für den Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) ist der Beschluss Wählertäuschung, weil sich die meisten Autogas-Nutzer bereits bei ihrer Entscheidung zum Gasfahrzeug auf den Beschluss im Koalitionsvertrag verlassen hätten. Immerhin müssen sie für eine Umrüstung auf Gas-Antrieb zwischen 2000 und 4000 Euro investieren oder ein ab Werk für LPG ausgerüstetes Auto kaufen. Sie kalkulieren daher den Steuervorteil über die voraussichtliche Laufleistung ihres Fahrzeugs, denn Flüssiggas hat zwar einen bis zu 20 Prozent geringeren Brennwert als Benzin, kostet inklusive der Steuerbegünstigung aber auch nur zwischen 50 und 60 Cent pro Liter.

Wegen der Unsicherheit über die weitere Besteuerung sind sowohl die Umrüstungen als auch die Verkäufe von neuen oder gebrauchten Autogas-Fahrzeugen bereits zurückgegangen.

Rainer Scharr, Vorsitzender des DVFG sagte „Wir appellieren an den Deutschen Bundestag, diesen Beschluss zu korrigieren. Angesichts der drängenden Herausforderungen bei Luftreinhaltung und Treibhausgasminderung wäre es ein politisch nicht nachvollziehbares Signal, ab 2019 auf den Steuervorteil für Autogas zu verzichten“.

Steuervorteil auf Erdgas wird verlängert

Der Steuervorteil auf Auto-Erdgas für die nur rund 100.000 Erdgas-Fahrzeuge soll dagegen bis 2026 verlängert, allerdings ab 2024 schrittweise zurückgenommen werden. (fpi)