Geheimakte BND & NSA: Wie der NSA-Ausschuss tagt und tickt

In den fast drei Jahren seines Bestehens haben sich im NSA-Untersuchungsausschuss einige feste Rituale etabliert. Die Abgeordneten hatten es außerdem mit einigen besonders renitenten Zeugen zu tun und einem nicht wirklich kooperativen Kanzleramt.

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Geheimakte BND & NSA: Wie der NSA-Ausschuss tagt und tickt
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Inhaltsverzeichnis

Die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschuss und ihr "Hofstaat" in Form ihrer Mitarbeiter haben sich eine eigene Welt mit festen Ritualen und Regeln geschaffen. Meist tagte das Gremium im sogenannten Europa-Saal des Bundestags am Nordostende des Paul-Löbe-Hauses direkt gegenüber des Reichstags. Der runde Sitzungssaal des Abgeordnetenhauses erstreckt sich über zwei Ebenen: Auf der unteren sitzen die Abgeordneten, ihre Gesprächspartner und gegebenenfalls Rechtsbeistände sowie die "Hinterbänkler" aus der Bundesregierung und nachgeordneten Behörden. Oben ist die "Besuchertribüne", auf der neben Vertretern der Bundesländer etwa auch die Presse, Blogger und Twitternde (Hashtag "#NSAUA") Platz nehmen.

(Bild: heise online/Stefan Krempl)

Der Europa-Saal ist im 4. und 5. Stock ganz oben im Paul-Löbe-Haus angesiedelt und bietet einen schönen Blick auf die beschaulich dahin fließende Spree mit ihren Touristendampfern und auf die Verbindungsbrücken zum benachbarten, ebenfalls zum Bundestag gehörenden Marie-Elisabeth-Lüders-Haus am andern Ufer. Letzteres verfügt über einen besonders großen Anhörungssaal, sodass dort einige besonders prominente Zeugen vernommen wurden, bei denen ein starker Zulauf an Zuhörern und Beobachtern zu erwarten war.

Viele regelmäßige Besucher hatten im Europa-Saal Stammsitze, neben Journalisten gehören dazu die Blogger von Netzpolitik.org, die jede öffentliche Sitzung live protokollierten, sowie Vertreter zivilgesellschaftlicher Organisationen wie des Chaos Computer Clubs (CCC) oder der Wau-Holland-Stiftung aus dem Hackerumfeld. Dazu kamen Beamte in Zivil der speziellen Bundestagspolizei. Sie sollten aufpassen, dass die Regeln eingehalten werden, also etwa nicht von oben heimlich die Sitzung mitgeschnitten oder fotografiert wird.

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Geheimakte NSA-Ausschuss

Der NSA-Ausschuss des Bundestags beleuchtet seit 2014 die Überwachungspraxis vor allem der deutschen Geheimdienste und macht dabei auch die Verschleierungsversuche der Regierung deutlich. heise online blickt in einer ausführlichen Serie zurück.

Die einzelnen Kapitel erscheinen im Wochenrhythmus und zwar in der folgenden Gliederung:

Manch einer der Kontrolleure verrichtete seine Arbeit dabei zunächst übereifrig: So beschwerte sich Netzpolitik.org-Blogger Andre Meister bei einer Sitzung im Oktober 2014, dass ein Ordnungshüter direkt hinter ihm Platz genommen und ihm direkt über die Schulter geschaut habe. Auf Nachfrage gab der Polizist zu, dass es explizit seine Aufgabe gewesen sei, Meister im Auge zu behalten. Es lag nahe, dass der Berichterstatter eingeschüchtert werden sollte.

Der Pressestelle des Bundestages war das Ganze laut Zeit Online peinlich. Von dort habe es geheißen, der Kollege der Bundestagspolizei habe "in Eigenregie" gehandelt, weil er befürchtet habe, Meister könne eine Aktion planen und beispielsweise Flugblätter von der Tribüne werfen. Der Überwachte habe nach Aussage des Polizisten "Snowden-Postkarten oder etwas Ähnliches dabei gehabt". Daher habe sich der Beamte zu erhöhter Aufmerksamkeit verpflichtet gefühlt. Die Bundestagsverwaltung entschuldigte sich daraufhin förmlich bei dem Betroffenen.

Untersuchungsausschüsse gelten allgemein als Domäne und Schwert der Opposition. Der geht es darum, mit den Ergebnissen gegenüber der Regierung zu punkten, also gegenüber einer mächtigen Instanz, deren Aufklärungsinteresse oft gering ausgeprägt ist. Dies schlägt auch auf die Regierungsfraktionen durch, die aber den Löwenanteil der Fragezeit haben: Die politischen Gruppierungen haben sich für das Gremium auf das Verfahren der sogenannten Berliner Stunde geeinigt, das sich paritätisch nach der Fraktionsstärke richtet. CDU/CSU haben so 27 Minuten Gelegenheit, um mit den Zeugen zu kommunizieren, die SPD 17, Linke und Grüne jeweils acht Minuten.

Die Atmosphäre im Ausschuss war zwar meist konstruktiv, die kurze Fragezeit konnte bei den Oppositionsvertretern aber gehörig an den Nerven zehren. Zwar gab es beliebig viele Fragerunden, in denen anfangs immer die Quotenregelung griff, bis Schwarz-Rot keine Fragen mehr hatte und Linke und Grüne ohne Unterbrechung weitermachen konnten. Die letzte Zeitgrenze war dann gegen Mitternacht, wenn die Protokollanten nicht mehr länger arbeiten durften.

Gerade anfangs schienen die acht Minuten aber äußerst kurz, da sich darin ein komplexer Fragegegenstand naturgemäß nicht erhellen ließ. Zumal die Zeugen gerade bei kritischen Wissenswünschen der Opposition gern schnell behaupteten, dass es gar nicht um den Untersuchungsgegenstand gegangen sei. Oder sie zückten die naheliegende Karte "geheim" und verwiesen für eine mögliche Auskunft allenfalls auf einen zweiten nicht-öffentlichen Teil.

Dann folgte in der Regel ein stressiges Ping-Pong-Spiel, um zunächst die Metaebene und die Grundlagen einer Vernehmung zu klären. Dabei hielt der Ausschussleiter zwar in der Regel die Uhr an, mit der die Fragezeit gemessen wird. Trotzdem waren die Gräben zwischen beiden Seiten dann oft schon tief und die weiteren Gesprächsmöglichkeiten beschränkt.

Hauptstreitpunkt zwischen Koalition und Opposition schon vor den ersten öffentlichen Sitzungen war, ob Edward Snowden im Ausschuss vor Ort aussagen sollte. Linke und Grüne brachten gleich zu Beginn einen Antrag ein, den Kronzeugen der NSA-Affäre zu laden und in Berlin zu vernehmen. CDU/CSU und SPD hielten dies dagegen nicht für vorrangig und schielten allenfalls auf eine Videoschalte in Snowdens temporäres Asyl nach Moskau.

Die heftige Auseinandersetzungen führte früh zu Verwerfungen: Der anfängliche Vorsitzende des Gremiums, Clemens Binninger (CDU), erklärte überraschend seinen Rücktritt und begründete diesen Schritt vor allem mit dem Gefecht über Snowden. Eine sachdienliche Zusammenarbeit aller Fraktionen halte er nicht mehr für möglich, wenn die Opposition den Auslöser des Skandals in den Mittelpunkt stellen wolle. Die Grünen meldeten Zweifel an dieser Version an und mutmaßten, die Koalitionsfraktionen und das Kanzleramt hätten Druck auf Binninger ausgeübt, um eine Befragung Snowdens zu verhindern.

Der Ausschuss verschob zunächst das brenzlige Thema des Hauptzeugens, musste letztlich aber doch Stellung beziehen. Um Snowden, der von den USA mit allen verfügbaren internationalen Haftbefehlen gesucht wird, im Bundestag in Berlin anhören zu können, hätte die Bundesregierung ihm eine sichere Einreise und einen sicheren Aufenthalt oder gar Verbleib garantieren müssen. Darauf wollte sie sich aber keinesfalls einlassen, um die angeknacksten Beziehungen mit dem Partnerstaat nicht zu zerrütten.

Die Koalitionsmehrheit beschloss daher zum Leidwesen der Opposition, Snowden nur zu einer Videokonferenz einzuladen. Dies lehnten dessen Anwälte aber entschieden und dankend ab, da in Russland nicht die Kommunikationssicherheit einer solchen Befragungsform gewährleistet werden könne und das Verfahren insgesamt nicht praktikabel sei für eine ernsthafte Zeugenaussage.

In Folge stornierte auch der wichtigste Vertraute des NSA-Enthüllers, Glenn Greenwald, seinen Termin im Ausschuss. Deutsche Politiker hätten gezeigt, dass es ihnen wichtiger sei, die USA nicht zu verärgern, als die NSA-Spionage ernsthaft aufzuklären, begründete der in Brasilien lebende US-Bürger diesen Schritt. Er sei nicht bereit, "an einem Ritual mitzuwirken, das den Anschein einer Untersuchung erwecken soll".

Eine Klage der Linken und Grünen vor dem Bundesverfassungsgericht, mit der diese eine persönliche Ladung Snowdens doch noch erzwingen wollten, scheiterte Ende 2014. Die Karlsruher Richter erklärten sich für unzuständig; allenfalls der Bundesgerichtshof (BGH) könne die verfahrensrechtliche Beschwerde prüfen.

Der von der Opposition angerufene BGH verhalf Linken und Grünen im November 2016 dann zunächst zu einem Etappensieg. Er entschied, dass der Ausschuss erneut über Kernelemente eines Antrags abstimmen muss, wonach die Bundesregierung die Voraussetzungen für eine Vernehmung Snowdens in Deutschland schaffen soll. Dabei geht es vor allem um einen wirksamen Auslieferungsschutz. Der Grüne Konstantin von Notz wertete das Urteil als "Blamage" für die Koalition. Die Linke Martina Renner hoffte auf die "große Chance für den Bundestag", doch noch wesentliche Aspekte der NSA-Überwachung mit Snowden direkt klären zu können.

Die Regierungsfraktionen wollten aber nicht mitspielen und legten nach einigem Tauziehen Beschwerde gegen den BGH-Beschluss ein. Ein Votum in absehbarer Zeit konnten sie damit umgehen. Das Urteil sei nicht rechtsklar, begründete der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU) den Schritt. Laut der Koalition haben die Karlsruher Richter vor allem die schwierigen Umstände einer Befragung des Whistleblowers in Deutschland nicht ausreichend berücksichtigt. Die Opposition rügte die Taktik als zynisch insbesondere gegenüber dem potenziellen Zeugen.

Im Hintergrund rumorte es bereits seit Langem. So hatte Spiegel Online schon im März 2015 berichtet, Washington habe Berlin "aggressiv" gedroht, sollte Deutschland dem Ex-NSA-Mitarbeiter Asyl gewähren oder ihn im Land vernehmen. Träte dieser Fall ein, würden die US-Geheimdienste die Deutschen vom Fluss der Geheimdienstinformationen in Sachen Terrorabwehr abschneiden, lautete demnach die Ansage der US-Regierung. Selbst wenn es Hinweise auf einen terroristischen Anschlag gäbe, entfielen dann Warnungen. Deutsche Geheimdienstler betonten demgegenüber immer wieder im Ausschuss, dass die USA generell Interesse an Kooperationen hätten, schon um die in der Bundesrepublik stationierten Streitkräfte vor möglichen Terrorattacken besser zu schützen.

Ohne den Hauptzeugen gehört zu haben, fehlte der Opposition ein wichtiger Trumpf in der Hand: Alle künftigen Befragten aus den deutschen Geheimdiensten, der Verwaltung oder der Regierung konnten nun behaupten, die Snowden-Dokumente nur vom Hörensagen zu kennen und ihre Authentizität nicht bestätigen zu können. Dies entwickelte sich im Weiteren unweigerlich zu einer Standardansage schier aller vernommener Zeugen, sobald Ausschussmitglieder auf das Thema zu sprechen kamen.

Ob es sich um Folien aus dem Snowden-Fundus handelte, die einen direkten Datenabfluss aus Frankfurter Netzknoten an die NSA nahelegen, oder um "Datenblätter" mit verkürzten Handynummern von Regierungsvertretern – keiner der Vernommenen musste nachdrücklich dazu Stellung nehmen, da die Echtheit der Materialien niemand jenseits der schier unerreichbaren US-Verantwortlichen garantieren könnte.

Hans-Georg Maaßen im NSA-Ausschuss

(Bild: heise online/Stefan Krempl)

Empört reagierten Abgeordnete fast aller Fraktionen auf Anschuldigungen des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, gegenüber Snowden. Er berichtete dem Ausschuss im Juni 2016 von einer "hohen Plausibilität", dass der Enthüller ein "Agent von russischen Diensten ist". Es liege "ausgesprochen" nahe, dass der frühere NSA-Zuarbeiter vom Kreml abgeworben worden sei oder als "nützlicher Idealist geführt wird". Dies könne derzeit zwar "nicht belegt werden". Sollte es so sein, wäre dies jedoch ein "herausragender Erfolg" für die laufenden Propagandakampagnen der Russen.

Snowden twitterte prompt auf Deutsch zurück, dass es genauso wenig belegt sei, ob Maaßen nicht für Moskau spioniere. Der US-Amerikaner trete als selbstloser Whistleblower in Erscheinung, berichtete Maaßen davon unbeeindruckt. Seine Wirkung sei so deutlich größer als bei einem Doppelagenten, dessen Aussagen rasch wieder zu den Akten gelegt würden. Die "weltweite mediale Darstellung" über die Snowden-Dokumente habe dazu beigetragen, "dass das Verhältnis zu den USA zumindest zeitweise beschädigt wurde". Der vermeintliche Gutmensch habe "einen Keil zwischen die Partner getrieben".

Der Grüne Hans-Christian Ströbele wollte vom "obersten Spionenjäger" daraufhin wissen, ob dieser nicht selbst "an der Spitze einer Desinformationskampagne" stehe und mit "Halb-, Unwahrheiten und Gerüchten" arbeite. Martina Renner hatte das Gefühl, dass sich der Verfassungsschutz bewusst auf beiden Augen blind gestellt habe. Maaßen wies dies entschieden zurück. Als große Überraschung wertete er die Snowden-Enthüllungen trotz der ausgemachten zersetzenden Wirkungen nicht. Auch ohne dessen Dokumente "war bereits für jeden offensichtlich, dass die USA die absolute Vorherrschaft im Cyberraum anstrebten". Von Snowden sei nur noch der "wichtige Hinweis" gekommen, dass die Amerikaner "auch den Willen haben, dies zu tun".

Stefan Kaller, als Abteilungsleiter im Bundesinnenministerium für den Bereich Öffentliche Sicherheit und die Spionageabwehr zuständig, legte kurz nach der Vernehmung Maaßens nach mit der Mutmaßung, dass der NSA-Whistleblower sich von russischer Seite "komplett, in toto" habe "abschöpfen lassen". Alles, was für russische Dienste interessant gewesen sei, dürften diese inzwischen in Erfahrung gebracht haben.

"Ob ich eine solche Person als Spion bezeichnen darf oder möchte, soll jeder selbst entscheiden", setzte der als "Musterschüler" des früheren Innenministers und jetzigen Finanzministers Wolfgang Schäuble (CDU) geltende Zeuge hinzu. "Das ist eine kulturelle Bewertungsfrage."

Snowden selbst hatte immer wieder erklärt, alle von der NSA abgezogenen Dokumente an Journalisten als Vertrauensleute ausgehändigt und kein Material behalten zu haben. Der russische Präsident Wladimir Putin hatte schon im Mai 2014 bei einer TV-Diskussion betont: "Wir haben ihm nur Asyl gewährt. Er ist keiner unserer Spione, er hat uns keinerlei Geheimnisse verraten." Der Grünschnabel sollte den Russen eigentlich das ein oder andere stecken als Dank für das gewährte Aufenthaltsrecht, meinte Putin. "Aber er redet nicht." Snowden kommuniziere nur über Kanäle, die ihm selbst bekannt seien. Sonst gar nicht.

Maaßen warf den Parlamentariern zudem vor, die Arbeit der Geheimdienste zu erschweren. Die von Ausschussmitgliedern geübte "permanente Skandalisierung" schmälere die Leistungsfähigkeit des BfV und des BND, klagte der Behördenchef. 106 Mitarbeiter seien allein beim Staatsschutz mit Anfragen und Beweisbeschlüssen aus dem Parlament beschäftigt und hätten bislang rund 40.000 Blatt Akten vorgelegt. Maaßen warnte: "Niemand sage im Falle eines Terroranschlags, das habe er nicht gehört."

Später ergänzte er auf Einwände Abgeordneter hin, dass er dies "im Zusammenhang mit der immensen Belastung der Mitarbeiter zum Ausdruck gebracht" habe und die Prioritäten nun mal verlagert werden müssten, wobei er "nicht allein stehen" wolle. Andererseits beruhe auch die Legitimation des Hause "auf guter parlamentarischer Kontrolle".

Das A und O der Arbeit der Ausschussmitglieder und ihrer Mitarbeiter war das Aktenstudium. Sie fassten vor jeder Zeugenvernehmung gezielte Beweisbeschlüsse zu einzelnen Themenkomplexen, auf deren Basis die Bundesregierung einschlägige Papiere zuliefern und den entsprechenden Informationsbestand auch in den angeschlossenen Behörden abfragen musste. Bis Ende 2015 waren so 2319 Stehordner zusammengekommen mit insgesamt rund einer Million Blatt Papier. 25 Aktenhefter davon waren aber "eingestuft", gelten also in verschiedenen Graden als geheim. Mitarbeiter der Volksvertreter brauchen dann eine Sicherheitsüberprüfung, um sie in der Geheimschutzstelle des Bundestags einsehen zu können. Notizen oder gar Kopien machen dürfen sie nicht, was die Aufklärungsarbeit naturgemäß nicht erleichtert.

Patrick Sensburg

(Bild: heise online/Stefan Krempl)

In der Startphase des Ausschusses sahen sich dessen Vertreter zudem mit Hunderten schier komplett geschwärzten Akten bedacht. "Überall dort, wo es interessant wird, gibt es weitgehende Schwärzungen und Herausnahmen", beklagte der Konstantin von Notz. Auch der neue Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg (CDU), der Binninger nach dem Streit über die Snowden-Befragung ablöste, monierte, dass "richtig viel" Material nicht lesbar und dieses Verfahren "so nicht haltbar" sei, "auch rechtlich nicht".

Ein Schreiben begann mit "Sehr geehrte Damen und Herren, in der obigen Angelegenheit teilen wir ihnen Folgendes mit…". Danach folgten vier vollständig geschwärzte Seiten und dann wieder offen die Schlussformel "mit freundlichen Grüßen."

Die Begründungen für die Schwärzungen bezeichneten Oppositionspolitiker als sehr allgemein und nichtssagend. Oft werde etwa das Staatswohl genannt, obwohl dieser der Bundesregierung und dem Parlament gemeinsam obliege. Martina Renner, die Obfrau der Linken, brachte ein Beispiel, bei dem der Name eines Vizepräsidenten von Microsoft und der Unternehmensname unkenntlich gemacht worden seien, "um Unternehmens- und Persönlichkeitsrechte" zu schützen. Doch die Aussage sei öffentlich gefallen und liefere bei einer einschlägigen Online-Suche sofort den Namen und die zugehörige Pressemitteilung. Solche Mittel seien reine Willkür, die "unzählige Mitarbeiter in den Ministerien" verheize.

Selbst der damalige Obmann der CDU/CSU-Fraktion, Roderich Kiesewetter, beanstandete im September 2014, dass rund ein Viertel der vorliegenden Unterlagen geschwärzt oder aus den Ordnern entfernt worden seien. Der Christdemokrat, der in dem Gremium gern in dubio pro Regierung und Geheimdienste agierte, forderte an diesem Punkt "Begründungen für jede einzelne Entnahme". Wenig später wurde bekannt, dass das Kanzleramt dem Ausschuss Hunderte Akten und Dutzende Aktenordner ganz vorenthielt, weil es zuerst in den USA um Erlaubnis fragen müsse, ob die Informationen weitergeleitet werden dürften.

Anfang Oktober 2014 sagte die Bundesregierung laut Koalitionsvertretern eine weniger strikte Geheimhaltung zu. Beispielsweise wolle sie "einzelne Schwärzungen" übergebener Dokumente zurücknehmen, erklärte SPD-Obmann Christian Flisek. Zudem sei geplant, einen "Großteil der Zeugen öffentlich zu vernehmen". Selbst bei geheimen Befragungen sollten die Protokolle zumindest nachträglich eines Tages freigegeben werden. Daraus wurde bis dato freilich nichts. Die Stenografen schrieben zwar jede Sitzung eifrig mit, aber bisher hat nur Wikileaks für mehr Transparenz gesorgt und die offiziellen Protokolle der öffentlichen und als vertraulich eingestuften Teile bis Februar 2015 online gestellt. Papiere geheimer Sitzungen sind bisher nirgends aufgetaucht.

Schon Mitte Oktober folgte trotz des versprochenen Einlenkens der nächste Eklat. Renner beklagte bei der angesetzten ersten Befragung von zwei BND-Mitarbeitern der "operativen Ebene" schon nach wenigen Minuten, dass die Ausschussmitglieder Unterlagen nicht vollständig erhalten hätten. Der unter "T. B." firmierende Zeuge bestätigte, dass er sich mit den von den Parlamentariern vermissten Dokumenten auf seine Vernehmung vorbereitet habe und diese ungeschwärzt gewesen seien. Die Linke monierte daraufhin einen "Nachteil" für die Abgeordneten. Die CDU/CSU-Fraktion beantragte eine Klärung des Sachverhalts hinter verschlossenen Türen.

Der Vorsitzende Sensburg bestätigte nach der Aussprache, dass die Bundesregierung die zur Umsetzung des Beweisbeschlusses benötigten Akten den Parlamentariern "nicht vollumfänglich" zur Verfügung gestellt habe und erklärte die Sitzung für beendet. Einen Tag vor der geplanten Vernehmung habe das Kanzleramt zwar noch 500 einschlägige Seiten zum fraglichen Bereich geliefert. Die verbliebene Zeitspanne habe aber nicht ausgereicht, um die Akten zu lesen.

In der entscheidenden Frage, was im Einzelfall in öffentlicher Sitzung verhandelt werden darf und was unter Ausschluss der Besucher auf der Tribüne behandelt werden darf, mussten sich die Volksvertreter ebenfalls erst ein halbwegs gangbares Prozedere ertüfteln. Sensburg betont zwar bei jeder Gelegenheit, wie wichtig ihm die Öffentlichkeit generell für das Gelingen des Ausschusses erscheint. Der entscheidende Impuls für ein erweitertes Verfahren kam dann aber doch wieder von der Opposition.

Anfang Dezember 2015 platzte André Hahn von den Linken der Kragen. Er bezeichnete "gewisse Aussagen" eines leitenden BND-Beamtens als "nicht zutreffend". Die Abgeordneten dürften geheime Akten ja nicht öffentlich machen, klagte das stellvertretende Ausschussmitglied. Aber es sei doch bezeichnend, dass gerade Zeugen aus dem Auslandsgeheimdienste immer wieder bestimmte Dinge in nichtöffentlicher Sitzung anders darstellten.

Für die Grünen gab der Alt-68er Ströbele Hahn "in der Sache recht". Man erlebe es immer wieder, dass einzelne Zeugen Aussagen machten, "die mit den Akteninhalten nicht zu vereinbaren sind". Die Sitzung musste unterbrochen werden. Im Anschluss einigten sich die Ausschussmitglieder auf einen anderen Umgang mit Geheimakten bei Vernehmungen: Sie durften fortan den Befragten entscheidende Stellen aus geheimen Akten vorlegen, sodass die Betroffenen die Passagen selbst still durchlesen und sich dazu äußern konnten. Den Ohren der Öffentlichkeit blieben die geschützten Inhalte damit verborgen.

Trotz der entwickelten Kniffe kam es vor, dass sich die Abgeordneten an dem ein oder anderen BND-Mitarbeiter schier die Zähne ausbissen. Im September 2015 hatte der als A. N. eingeführte Leiter der Außenstelle in Gablingen seinen ersten schweigsamen Auftritt im Ausschuss. Er sollte vor allem darlegen, welche Rolle der von ihm geführte Horchposten beim Sammeln von Metadaten einnimmt.

Anhand einer Geheimakte, die ihm ein Parlamentarier vorhielt, ließ sich der Bayer entlocken: "Ich erkenne meine Dienststelle." Die auf dem Papier genannte Zahl zu Verbindungs- und Standortdaten sei aber eine andere als die in den Medien genannte. Konstantin von Notz verwies darauf, dass die Zahlen addiert werden müssten. "Achso", meinte A. N. Bestätigen wollte er die Angaben trotzdem nicht.

A.N.

(Bild: Stella Schiffczyk )

Später sprach der Techniker, den die Süddeutsche Zeitung 2013 bereits als Alois Nöbauer "enttarnt" hatte, dann doch von "Massendaten", die in Gablingen anfielen. Diese würden aber nur an die BND-Zentrale weitergeleitet, die damals noch in Pullach saß. Ihm sei jedenfalls nicht bekannt, dass die NSA von den erfassten Informationen profitiere. Dass der Standort bei Augsburg als frühere Abhöranlage des US-Militärs in Snowden-Papieren als NSA-Niederlassung geführt werde, liege außerhalb des Untersuchungszeitraums.

Anfangs behauptete Nöbauer, dass es in Gablingen im Untersuchungszeitraum keine Kooperation mit einem Geheimdienst aus den Five-Eyes-Staaten gegeben habe. Nach mehrfachen Nachfragen räumte er aber ein, dass regelmäßig NSA-Techniker "zu uns" kämen. Ihre Aufgabe sei es, ein nicht näher bezeichnetes Gerät zu warten beziehungsweise auf den neuesten Stand zu bringen. Das habe der BND von dem US-Dienst bezogen. In dieser Hinsicht könne man also doch von einer Zusammenarbeit in engem Rahmen sprechen. Mit dem erwähnten Apparat werde "ausländischer Kurzwellenverkehr" erfasst, was im Ausschuss außen vor bleiben müsse.

Die Befragung verlief teils turbulent, da Nöbauer von sich aus so gut wie keine Informationen preisgeben wollte. Sein meistgesagter Satz lautete: "Das gehört nicht zum Untersuchungsgegenstand." Der Ausschussvorsitzende Sensburg drohte dem BND-Führungsmitarbeiter deswegen einmal sogar ein Ordnungsgeld an.

Es sei "komplett irre" zu versuchen, die BND-Kronjuwelen in Form von Verbindungsdaten aus dem Untersuchungsgegenstand herauszudefinieren, meinte von Notz. Er schloss nicht aus, vor Gericht gehen zu wollen. Renner bezeichnete den Zeugen als "unkooperativ bis zuletzt". Beim SPD-Obmann Flisek blieb der Eindruck bestehen, "dass eine ganz große Nummer" in Gablingen laufe.

Auszug aus der Befragung von Alois Nöbauer am 24. September 2015:

Sensburg: Welche Verkehre werden in Gablingen erfasst?

A.N.: Kurzwellen-Verkehre, Rest der Öffentlichkeit nicht bekannt, meiner Meinung nach eingestuft...

Sensburg: Was gibt es denn generell für andere Arten von Erfassungen?

Zeugenbeistand Johannes Eisenberg (Anwalt): Nicht Untersuchungsgegenstand.

Sensburg: Frage Sie allgemein als Techniker: Welche Arten von Erfassung gibt es?

A.N.: Das ist nicht Untersuchungsgegenstand, darauf muss ich nicht antworten.

Sensburg: Wissen Sie, ob es in Gablingen andere Erfassungsarten gibt?

A.N.: Kein Untersuchungsgegenstand.

Sensburg: Ist in den Akten drin.

Philipp Wolff (Vertreter des Bundeskanzleramts, der eigentlich genauso wenig ein Rederecht hat wie Anwalt Eisenberg): Der Zeuge hat gesagt, die Erfassung in Gablingen ist nicht Untersuchungsgegenstand.

Eisenberg: Gegenstand der Frage ist nicht Untersuchungsgegenstand...

Sensburg: Ich finde das grenzwertig in Bezug auf die Wahrheitspflicht.


Noch unerfreulicher gestaltete sich die zweite Begegnung der Abgeordneten mit dem verstockten Gablingen-Leiter am 26. November 2015, als dieser seine "Peiniger" endgültig zur Weißglut brachte. Diesmal kam es immer wieder zu heftigen verbalen Schlagabtauschen zwischen beiden Seiten. Der SPD-Mann Flisek etwa ereiferte sich: "Wir haben viele schwierige Zeugen gehabt, aber so etwas haben wir noch nicht erlebt." Mit einem "Lächeln auf den Lippen" sage Nöbauer nichts: "Da reagieren wir drauf."

Konstantin von Notz bezeichnete Gablingen als "größte Datenmühle, die der BND hat". Das Bild, das Nöbauer abgebe, sei "desaströs". Mit ihm schlage die "amateurhafte Organisation" beim BND "brutal hier auf". Sensburg ließ den Grantler nach einer eigenmächtig verlängerten Pause sogar mit der Bundestagspolizei zurück in den Saal führen. Nöbauer fühlte sich seinerseits ungerecht behandelt und beantragte mehrfach, an ihn gestellte Fragen komplett zurückzuweisen. Sensburg gab dem aber nicht statt.

Auszug aus der ersten Befragung von Alois Nöbauer am 26. November 2015:

Flisek: Warum ist Kurzwelle nicht Untersuchungsgegenstand?

Nöbauer: Ich glaube, ich bin in der falschen Sitzung.

Flisek: Ich helfe Ihnen. Wir sind Bundestag, Untersuchungsauftrag, Sitzung, es ist Mittwoch. Sie sind der einzige Zeuge, der die ganze Zeit sagt: "Nicht Untersuchungsgegenstand."...

Nöbauer: Ich bin der Meinung, ich muss das nicht mehr erklären. Aber um den Ausschuss gnädig zu stimmen, sag ich das mal: Bei der Kurzwellen-Erfassung in Gablingen wird mit keinem Dienst der 5 Eyes gearbeitet, daher ist das kein Untersuchungsgegenstand...

Flisek: Also sehen Sie sich nicht dazu in der Lage, dazu was zu sagen?

Nöbauer: Genau.

Flisek: Aber das kann ja jetzt kein Staatsgeheimnis sein. Das steht ja auf Wikipedia, wozu Kurzwelle da ist. Können sie sagen, das ist militärisch oder zivil? Das wird die Sicherheit von Deutschland nicht beeinträchtigen.

Nöbauer: Nur weil etwas auf Wikipedia steht, ist das noch lange kein Grund, etwas zu bestätigen oder zu dementieren... Ich stelle Antrag auf Pause zur Erholung.

Sensburg: Wie viel?

Nöbauer: Zehn Minuten.

Sensburg: Fünf Minuten.

Anwalt Eisenberg: Da schaffen wir's doch gar nicht in die Kantine.

Sensburg: Das ist auch gut so, wir bringen ihnen doch alles.

Eisenberg: Wir sind doch völlig unterzuckert.

Sensburg: Dann geh ich ihnen gleich mal was Zuckriges kaufen... Also finden bei ihnen auch Übersetzungsleistungen statt?

Nöbauer: Ja.

Sensburg: Machen das sie oder die Auswertung?

Nöbauer: Teilweise bei uns, aber … na ja, eigentlich muss ich das nicht ausführen, weil nicht Untersuchungsgegenstand.

Sensburg: Meinen Sie, das ist 'ne Spaßveranstaltung hier?

Nöbauer: Nein, ich bin nur sehr ungern hier.

Viel Inhaltliches ließ sich der Dienststellenchef nicht mehr entlocken. Die von der US-Armee aufgebaute Niederlassung bei Augsburg verfügt über eine große Antenne zur Kurzwellenerfassung. Dies sei ein Medium, über den keine Individualkommunikation wie Telefonie oder E-Mail durchgeführt oder abgehört werden könnte, erläuterte der Zeuge nach längerem Hin und Her widerwillig. Kurzwelle sei dagegen etwa gut dafür geeignet, dass ein militärischer Führer auf einfache Weise seine untergebenen Truppenteile befehlige. Auch in der Schifffahrtskommunikation werde noch heute diese Übertragungstechnik genutzt. Radiosender könne man beispielsweise in Afrika auf etwa hundert Meter genau orten. Nicht möglich sei es, mit der Antenne Richt- oder Mobilfunk zu erfassen.

Nöbauer war sicher der krasseste Fall von Kommunikationsverweigerung im Ausschuss, aber viele, vor allem "operativ" arbeitende BND-Agenten standen ihm in diesem Punkt nicht sehr weit nach und machten den parlamentarischen Aufklärern die Arbeit noch schwerer, als sie an sich bereits war. Viele Zeugen schienen besser zu wissen als die Volksvertreter, was an die Öffentlichkeit soll und was nicht und behaupten von sich aus immer wieder, dass diverse Themen gar nicht abgefragt werden dürften.

Hin und wieder schaltete sich auch das Bundeskanzleramt direkt in die Arbeit des Ausschusses ein. Im Oktober 2014 unterstellte die Regierungszentrale Mitgliedern des Gremiums, geheime Informationen der Presse zu stecken. "Mehrfach wurde in der jüngsten Zeit in der Presse detailliert über Inhalte aus förmlich eingestuften Unterlagen berichtet [...]", schrieb der Behördenchef Peter Altmaier (CDU) in dem Brief an den Ausschussvorsitzenden und den Bundestagspräsidenten. "Im Hinblick auf den gegenwärtig noch ungeklärten Informationsabfluss wird das Bundeskanzleramt dienstliche Erklärungen der hier mit den Dokumenten befassten Mitarbeiter einholen." Dann kam der Hammer: Altmaier behalte sich vor, "im Wiederholungsfalle Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten".

Berichten zufolge soll die Bundesregierung sogar erwogen haben, sofort die Ermittlungsbehörden einzuschalten, es dann aber doch bei der Androhung belassen zu haben. Die Warnung sollte die Volksvertreter einschüchtern, obwohl nichts bewiesen war. Die Opposition wehrte sich gegen den Vorwurf unter anderem mit dem Hinweis, dass Quellen aus dem Kanzleramt oder den Geheimdiensten selbst gern Medienvertretern mit Hintergedanken das ein oder andere vertraulich eingestufte Papier steckten.

Bei seinem Auftritt im Ausschuss im Februar 2017 versicherte Altmaier überraschend, den Volksvertretern im Zusammenhang mit "Durchstechereien" nie ernsthaft gedroht zu haben. Dies sei nicht sein Stil: "Ich bin ein zartfühlender Mensch."

Gern ließen aber auch andere Regierungsvertreter mehr oder weniger offen gegenüber dem Ausschuss durchblicken, dass insbesondere die Briten gedroht hätten, keine Terrorwarnhinweise mehr an Deutschland weiterzugeben, wenn das Treiben der eigenen Spionagebehörden genauer beleuchtet und Interna darüber öffentlich würden. Zudem gab es mehrfache Hinweise darauf, dass die Arbeit des Gremiums selbst sowie einzelne seiner Mitglieder ausspioniert werden sollten. Dem im März 2016 zu einer vergleichsweise langen Haftstrafe von acht Jahren verurteilen Ex-BND-Mitarbeiter Markus R. etwa wurde unter anderem zur Last gelegt, Geheimakten rund um den Ausschuss an die CIA weitergegeben zu haben.

"Missing Link"

Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Ein Bundestagstechniker bemerkte ferner im Juli 2014, dass das Mobiltelefon des einstigen Obmanns der CDU/CSU-Fraktion, Roderich Kiesewetter, offenbar abgehört worden sei. Dieser verwies daraufhin auf Anhaltspunkte, dass auch die Handys der anderen Obleute überwacht worden seien.

Im März 2015 machte schließlich die Meldung die Runde, dass das Krypto-Mobiltelefon des Vorsitzenden Sensburg in die Fänge Dritter geraten und möglicherweise Daten ausgelesen worden seien. Die Bundestagsverwaltung bestätigte gegenüber der Welt, dass das Gerät in einem verplombten Behälter an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in Bonn geschickt worden und das Paket geöffnet dort eingetroffen sei. Beobachter gingen davon aus, dass als potenzielle Hacker nicht nur Geheimdienste der USA oder der Briten in Frage kämen. Denn es könne auch im Interesse anderer Akteure liegen, das Vertrauen in die Datensicherheit bei führenden Ausschussmitgliedern zu unterwandern.

Die Ausschussmitglieder verstanden sich übrigens spätestens nach ihrer Weihnachtsfeier im Dezember 2015 zumindest hinter den Kulissen gut miteinander und waren dem Vernehmen nach daraufhin alle per Du. Kein Wunder, denn zu der Verbrüderungsszene wurde der Whiskey "Monkeyshoulder" gereicht. Einen Monat zuvor hatte der "Sonderermittler" der Bundesregierung, Kurt Graulich, von Notz angeboten: "Vielleicht trinken wir zusammen eine Flasche Whiskey." Dieser hatte süffisant mit Verweis auf ein gleichnamiges Spionageprogramm des britischen Geheimdiensts GCHQ gekontert, dass dann wohl am besten eben ein "Monkeyshoulder" passe. (mho)