Volkswagen: Beschwerde gegen Durchsuchung
Volkswagen hat Beschwerde gegen die Durchsuchung der vom Konzern mit der Aufklärung des Dieselskandals beauftragten Anwaltskanzlei Jones Day eingelegt. Die Staatsanwaltschaft München prüft, wer über die Beschwerde entscheiden wird
(Bild: Volkswagen)
- dpa
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Volkswagen hat Beschwerde gegen die Durchsuchung der vom Konzern mit der Aufklärung des Dieselskandals beauftragten Anwaltskanzlei Jones Day eingelegt. Die Staatsanwaltschaft München erklärte am Donnerstag (30. März 2017), wenn der Ermittlungsrichter seinen Beschluss nicht selbst ändere, werde eine Strafkammer des Landgerichts München darüber entscheiden. Das könnte in den nächsten Wochen geschehen. Die Beschwerde allein hindere die Staatsanwaltschaft aber nicht, die beschlagnahmten Unterlagen weiter auszuwerten.
Die Staatsanwaltschaft München II will herausfinden, wer beteiligt war an der manipulierten Abgas-Software bei Audi-Dieselmotoren und an den falschen Versprechen gegenüber Autokäufern in den USA. Sie hat deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Betruges und der strafbaren Werbung eingeleitet. Es würden auch bereits erste Zeugen vernommen, sagte ein Sprecher.
Mitte März 2017 hatten Staatsanwälte und Polizisten Räume der Anwaltskanzlei Jones Day, von VW in Wolfsburg, Audi in Ingolstadt sowie weitere Standorte und auch Wohnungen durchsucht. Volkswagen hatte die Durchsuchung der Anwaltskanzlei sofort als klaren Verstoß gegen rechtsstaatliche Grundsätze und inakzeptabel kritisiert und angekündigt, dagegen vorzugehen.
(mfz)