Bundesrat befürwortet das geplante EU-Einheitspatent

Nach dem Bundestag hat sich auch die Länderkammer hinter zwei Gesetzesinitiativen gestellt, mit dem die europäische Patentreform und eine neue Gerichtsbarkeit in nationales Recht umgesetzt werden soll.

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Bundesrat befürwortet das geplante EU-Einheitspatent

Das Europäische Patentamt in München

(Bild: dpa, Frank Leonhardt)

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Der Bundesrat hat am Freitag für zwei Gesetzesentwürfe gestimmt, mit dem das seit Jahren geplante neue EU-Einheitspatent und das zugehörige harmonisierte Patentgericht weiter Formen annehmen soll. Die beiden hiesigen Initiativen können damit bald in Kraft treten, was die Voraussetzung dafür schafft, dass Deutschland internationale Übereinkommen ratifizieren kann.

Das vorgesehene neue gewerbliche Schutzrecht dürfte zunächst automatisch in 26 Mitgliedsstaaten der EU gelten; das zunächst skeptische Italien ist inzwischen an Bord, Spanien bekämpfte die Verträge lange vergeblich vor Gericht. Die Verlängerungsgebühren für den neuen gewerblichen Rechtsschutz belaufen sich auf 35.555 Euro, sodass viele Firmen mit den bisherigen europäischen Bündelpatenten für eine Handvoll Länder besser fahren dürften.

Das Einheitspatent kann erst etabliert werden, wenn mindestens 13 Mitgliedsstaaten den Vertrag für das gemeinsame Gericht angenommen haben. Dazu müssen Deutschland, Großbritannien und Frankreich gehören. Elf Nationen, darunter die Frankreich, hatten das Übereinkommen Ende 2016 bereits ratifiziert.

Die britische Regierung kündigte voriges Jahr an, trotz Brexit seine Zusagen für das Patentgericht einzuhalten, zumal eine dessen Niederlassungen in London sein soll. Nachdem Großbritannien am Mittwoch offiziell seine Scheidungspapiere eingereicht hat, bleiben Beobachtern zufolge nur noch zwei Monate, bis Großbritannien den Vertrag unterzeichnet haben müsste. Kritiker verweisen darauf, dass vor allem Softwarepatente durch die vereinheitlichte Rechtsprechung leichter durchgesetzt und so Trolle munitioniert werden könnten. (anw)