Netzwerkdurchsetzungsgesetz: "Schwarzer Tag fürs freie Internet"

Branchenverbände und Bürgerrechtler warnen angesichts der vom Bundeskabinett befürworteten schärferen Regeln für Online-Anbieter vor einer privaten "Inhaltepolizei" mit hohen Missbrauchsrisiken und "Wahlkampf-Hektik" im Kampf gegen Hassrede.

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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: "Schwarzer Tag fürs freie Internet"
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Auch gegen den am Ende noch leicht überarbeiteten Entwurf für ein "Netzwerkdurchsetzungsgesetz", den die Bundesregierung am Mittwoch im Eiltempo auf den Weg gebracht hat, erheben Branchenverbände und Bürgerrechtler massive Einwände. Von einem "schwarzen Tag für das freie Internet", spricht der eco-Verband der Internetwirtschaft, zumal das Bundeskabinett mit dem parallel vorgelegten Entwurf für ein WLAN-Gesetz Websperren fördere. Die vorgesehenen Bestimmungen bedrohten die Meinungsfreiheit und beförderten eine "Löschkultur des vorauseilenden Gehorsams".

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Der eco kritisiert vor allem die geplanten "starren Bearbeitungspflichten" und die wohl unerlässlichen "Content-Filter zum Auffinden von Kopien beanstandeter Inhalte im Netzwerkdurchsetzungsgesetz". Die Plattformen würden angesichts drohender hoher Bußgelder zu "unrealistischen Maßnahmen gezwungen". 24 Stunden bei "offensichtlichen" beziehungsweise sieben Tage für sonstige Rechtsverstöße reichten nicht aus, um gemeldete Beiträge juristisch einzuordnen.

Der IT-Branchenverband Bitkom warnte davor, "aus wahlkampftaktischen Überlegungen im Hauruck-Verfahren ein handwerklich schlechtes Gesetz zu beschließen, bei dem heute schon klar ist, dass es mehr Schaden als Nutzen erzeugt". Der Kampf gegen die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten und gegen Hassrede in sozialen Netzwerken sei zu wichtig, "als dass wir uns hier einen Schnellschuss leisten könnten", meinte Bitkom-Geschäfsführer Bernhard Rohleder. Es gehe" um Grundrechte wie die Meinungsfreiheit, die es im Netz ohne Wenn und Aber zu schützen gilt".

Für den Bitkom weist der Entwurf "eine ganze Reihe Unstimmigkeiten und handwerklicher Fehler auf". Die Schwächen seien umso gravierender, da nicht nur zwei oder drei große soziale Netzwerke aus den USA betroffen seien, sondern voraussichtlich praktisch alle Online-Communities, etablierte Bewertungsplattformen und Kommunikationsdienste wie Messenger oder E-Mail. Besser wäre es, "spezialisierte Teams in den zuständigen Behörden aufzubauen". Speziell geschulte Polizisten oder "digitale Streetworker" sollten dafür sorgen, "dass rechtswidrige Äußerungen auch online Konsequenzen haben".

Es sei der falsche Weg, "soziale Netzwerke zu einer Inhaltepolizei zu machen und Online-Diensten die Weitergabe von Bestandsdaten an Private zu erlauben", konstatierte der Verein Digitale Gesellschaft. Das Vorhaben berge hohe Missbrauchsrisiken und gefährde die Meinungsfreiheit im Netz. Gerade der vorgesehene Auskunftsanspruch bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen sämtliche Telemediendienste könnte "leicht missbraucht werden, um die Identität von politischen Gegnern, missliebigen Kritikern oder anderen unliebsamen Personen im Netz aufzudecken und danach im realen Leben zu verfolgen und unter Druck zu setzen".

Der Frankfurter Rechtswissenschaftler Alexander Peukert hat derweil herausgearbeitet, dass mit dem Entwurf entgegen der offiziellen Ansage durchaus neue Eingriffe in Grundrechte einhergehen dürften und nicht nur das bestehende Recht besser durchgesetzt werde. So könne eine Äußerung gegebenenfalls auch als rechtswidrig gelten, "wenn sie im konkreten Fall nicht strafbar ist, weil der betreffende Sprecher nicht vorsätzlich oder nicht schuldhaft handelte". Beiträge würden "abstrakt auf ihre objektive Unwahrheit und ihren Beleidungs-, Beschimpfungs- oder Verleumdungsgehalt" beurteilt. Wo genau die Grenze zwischen legalem und rechtswidrigem Verhalten verlaufe, bleibe unklar.

Für die Medienexpertin der Grünen im Bundestag, Tabea Rößner hat die Regierung für "nicht strafbare Falschmeldungen keine Antworten parat". Falschmeldungen in sozialen Netzwerken müssten sich "unabhängige, professionelle Rechercheeinheiten" annehmen und Fakten bereitstellen. Die Plattformbetreiber sollten über einen Recherchefonds ihren Teil dazu beitragen. Der grüne Fraktionsvize Konstantin von Notz ergänzte: "Wir müssen mit einem breiten Ansatz zielgenaue Antworten finden, Medienkompetenz, Beratung und zivilgesellschaftliches Engagement, Gerichte und Behörden stärken." Die komplexe Abwägung zwischen Grundrechten wie Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten gehöre nicht zwischen Privaten geklärt.

FDP-Vize Wolfgang Kubicki geißelte den Entwurf als "blanken Populismus". Es sei hanebüchen, "dass soziale Netzwerke gesetzlich zur Zensur gezwungen werden, während es der Justizminister in den vergangenen dreieinhalb Jahren nicht auf die Reihe bekommen hat, in seinem Verantwortungsbereich für die notwendigen personellen Kapazitäten zu sorgen". Verschärfte Gesetze brächten nichts, "wenn wir nicht das notwendige Personal haben, um Beleidigungen, Verleumdungen und Hasskommentare effizient verfolgen zu können". (anw)