Warnung vor Zensur: Immer mehr Protest gegen Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Die "Global Network Initiative" hat den Bundestag aufgefordert, die geplanten schärferen Regeln für Online-Anbieter abzuweisen und seiner "Führungsrolle bei Menschenrechten" gerecht zu werden. Auch sonst hagelt es immer mehr Kritik.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 143 Kommentare lesen
Warnung vor Zensur: Globaler Protest protestiert gegen Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Gegen die Initiative von Justizminister Heiko Maas (SPD) regt sich heftiger Widerstand. 

(Bild: dpa, Paul Zinken)

Lesezeit: 4 Min.
Inhaltsverzeichnis

Der umstrittene Regierungsentwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz gerät auch international unter Beschuss. Schwere Bedenken gegen die Initiative, die auf Justizminister Heiko Maas (SPD) zurückgeht, hat jetzt die "Global Network Initiative" (GNI) vorgebracht. Der Zusammenschluss von Firmen, Forschungsinstituten und zivilgesellschaftlichen Gruppen sorgt sich vor allem, dass im Eiltempo die Meinungsfreiheit in Deutschland, der EU und weltweit untergraben werden solle. Das Vorhaben werde als Maßnahme im Kampf gegen Hasskommentare und Falschmeldungen verkauft, im Endeffekt drohe aber eine breite Zensur des Internets.

"Die praktischen Auswirkungen dieses Gesetzes wäre es, Entscheidungen über die Balance zwischen dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und anderen gesetzlich geschützten Rechten privaten Firmen aufzuerlegen", warnt der GNI-Vorstandsvorsitzende Mark Stephens. Die betroffenen Unternehmen sähen sich angesichts drohender millionenschwerer Strafen gezwungen, letztlich jeden Inhalt zu verbannen, der als kontrovers aufgefasst werden könnte.

Der GNI gehören neben US-Internetgrößen wie Facebook, Google, LinkedIn, Microsoft oder Yahoo renommierte Einrichtungen wie das Center for Internet & Society der Harvard-Universität, die George Washington University Law School oder das Center for Democracy & Technology (CDT) sowie der US-Schriftstellerverband Pen an. Die Beteiligten drängen den Bundestag nun, "seiner Führungsrolle bei Menschenrechten und in der digitalen Wirtschaft gerecht zu werden und den Gesetzesvorschlag zurückzuweisen". Sonst wären nicht nur soziale Netzwerke, sondern angesichts der breiten Definitionen in dem Entwurf etwa auch E-Mail- und Cloud-Anbieter von dem gefährlichen Vorhaben erfasst.

Die Kritik an dem geplanten Gesetz reißt auch von anderen Seiten nicht ab. Wolfgang Schulz, Direktor des Hamburger Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung, verweist in einem Schreiben an die EU-Kommission und das Bundesjustizministerium ebenfalls darauf, dass es schon "viele effektive Wege" jenseits gesetzlicher Optionen gebe, um das Problem von "Fake News" und "Hate Speech" zu adressieren. Bei beiden Bereichen handle es sich um komplexe Themen, die schwer zu definieren seien und zudem wenig gemeinsam hätten. Der Entwurf verbinde die kaum greifbaren Begriffe nun mit Straftaten verschiedenster Intensität, was es noch schwerer mache, differenziert vorzugehen und die Notwendigkeit der Initiative einzuschätzen.

Online-Plattformen werden laut Schulz bereits durch bestehende Gesetze angeleitet, Inhalte auf Zuruf zu entfernen, obwohl deren Illegalität nicht immer erwiesen ist. Im Gegensatz dazu könne kein Nutzer ein Recht darauf beanspruchen, dass seine Beiträge online verfügbar bleiben müssen. Der Entwurf treibe diesen Ansatz auf die Spitze auf Kosten der Meinungsfreiheit. Insgesamt dürfte die Initiative dem Medienrechtler zufolge gegen die E-Commerce-Richtlinie der EU sowie gegen das Grundgesetz verstoßen. Letzteres schon aus dem formalen Grund, dass für die Regulierung von Inhalten mit Breitenwirkung im Netz die Länder zuständig seien.

Im Rahmen der laufenden Notifizierung des Entwurfs bei der Kommission haben sich zudem bisher etwa auch die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) und der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) zu Wort gemeldet. Die FSM, die unter anderem Betreiber sozialer Netzwerke vertritt, befürchtet, dass diese mit einem "Löschreflex" auf die Vorgaben reagieren dürften. Wer Inhalte "fehlerhaft" entferne, dem drohe ja auch keine Strafe. Insgesamt würde die Verantwortung der Plattformbetreiber derart ausgeweitet, dass sie im hochsensiblen Bereich der Meinungsfreiheit einer unangemessenen "Privatisierung der Rechtsdurchsetzung gleichkommt".

Übel auf stößt der FSM auch die Klausel, wonach die betroffenen Firmen einen entfernten Inhalt zu Beweiszwecken sichern und zehn Wochen im Inland aufbewahren müssten. Dabei verweise die Regierung auf die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung. Diese beziehe sich aber auf Verbindungs- und Standortinformationen, gerade nicht auf die noch sensibleren Kommunikationsinhalte. Dazu komme eine "proaktive Kontrollpflicht" der Anbieter, da diese auch Kopien rechtswidriger Äußerungen sperren müssten. Mit dem EU-Recht sei dies nicht vereinbar. Der skizzierte ausgeweitete zivilrechtliche Auskunftsanspruch schaffe zudem "die Möglichkeit der anonymen oder pseudonymen Nutzung von Telemediendiensten" faktisch ab.

Der BIU moniert, das auch Anbieter von Spielekonsolen und Online-Games mit Chatfunktionen betroffen seien. Auch wenn es bei darüber erfolgenden Kommentaren im Fluss der Ereignisse rau zugehen könne, gehe es dabei aber doch fast ausschließlich um begleitende Äußerungen ohne Einfluss auf die allgemeine Meinungsbildung. Zudem gebe es bei der eingesetzten Messaging-Software meist technisch gar keine Möglichkeit, Inhalte zu löschen. Der Entwurf schieße so weit übers Ziel hinaus. (mho)