Streit um autonome Autos: Staatsanwälte ermitteln

Der Streit um die Technik autonom fahrender Autos zwischen Uber und Waymo wird zum Fall für Staatsanwälte. Der zuständige Richter will, dass sie zu Waymos Vorwürfen des Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen ermitteln

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Waymo Minivan

(Bild: Waymo)

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Von
  • dpa

Noch ist im Streit zwischen Waymo und Uber manches unklar. Nur eines steht wohl fest: Es geht um enorm viel Geld.

(Bild: Waymo)

Der Streit um die Technik autonom fahrender Autos zwischen Uber und Waymo wird zum Fall für Staatsanwälte. Der zuständige Richter will, dass sie zu Waymos Vorwürfen des Diebstahls von Geschäftsgeheimnissen ermitteln. Die Firma hinter den selbstfahrenden Google-Autos wirft ihrem früheren führenden Entwickler Anthony Levandowski vor, er habe in großem Stil vertrauliche Informationen heruntergeladen.

Levandowskis späteres Start-up Otto wurde im vergangenen Jahr von Uber gekauft, und der Fahrdienst-Vermittler machte ihn anschließend zum Chef jener Abteilung, die sich mit autonom fahrenden Autos beschäftigt. Deswegen wirft Waymo Uber den Einsatz gestohlener Technologie vor. Dabei geht es vor allem um Laser-Radare, mit denen selbstfahrende Autos ihre Umgebung erfassen. Levandowski war ein früher Wegbereiter der Technologie. Uber bestreitet, dass in seinen Roboterwagen Waymo-Technologie steckt. Für Levandowski ist die Entscheidung des Richters, die Staatsanwälte einzuschalten, eine dramatische Wendung. Es trifft ihn allerdings nicht unerwartet. Er hatte bereits mit Blick auf mögliche strafrechtliche Ermittlungen die Aussage in dem Verfahren verweigert.

In weiteren Entscheidungen in der Nacht zum Freitag (12. Mai 2017) wies der Richter William Alsup den Antrag von Uber ab, den Fall vor ein Schiedsgericht zu schicken, weil es eigentlich um einen Streit zwischen Waymo und dem früheren Mitarbeiter Levandowski gehe. Waymo hatte gegen Uber und Otto geklagt - aber nicht gegen Levandowski persönlich, obwohl er die Daten heruntergeladen haben soll. Dem Antrag, mit dem Waymo die Arbeit an dieser Technik bei Uber per einstweiliger Verfügung stoppen wollte, gab der Richter teilweise statt und wies ihn in anderen Teilen ab. Da seine Entscheidung dazu jedoch vorerst unter Verschluss bleibt, ist dazu nichts näheres bekannt. Levandowski hatte vor kurzem die Führung des Projekts bei Uber für die Dauer des Verfahrens abgegeben und hält sich aus der Entwicklung der Laser-Radare heraus. Bisher blieb unklar, ob das reicht, um einen Komplett-Stopp des Programms zu verhindern. (mfz)