Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung: Gesetzgeber, Bundesnetzagentur und Provider massiv unter Druck

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen einen ersten Internetanbieter von der Pflicht zum Protokollieren von Nutzerspuren befreit hat, häufen sich die Appelle, die Speicherfristen generell auszusetzen.

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Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung: Gesetzgeber, Bundesnetzagentur und Provider massiv unter Druck
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Von
  • Stefan Krempl
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Die klare Ansage des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, das die Anfang Juli greifende neue Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit EU-Recht vereinbar ist und massiv gegen Grundrechte verstößt, bringt Bewegung in den Dauerstreit um das Überwachungsinstrument. Die gesetzlichen Vorgaben muss zwar zunächst nur der Münchner Zugangsanbieter Spacenet nicht umsetzen, der dagegen geklagt hatte und in einem Eilverfahren in der Revision nun Recht bekommen hat. Allenthalben gibt es aber Forderungen, das Werkzeug generell zu entsorgen und die Auflagen zumindest auszusetzen.

"Jetzt ist es an der Zeit für eine Grundsatzentscheidung, um die Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen", betont etwa Oliver Süme, Vorstand Politik und Recht beim eco-Verband der Internetwirtschaft, der die Spacenet-Klage unterstützte. "Andernfalls laufen die Unternehmen Gefahr, ein europarechts- und verfassungswidriges Gesetz umsetzen zu müssen und damit Gelder in Millionenhöhe in den Sand zu setzen." Der Gesetzesbeschluss sei von Anfang an "eine netzpolitische Fehlentscheidung" gewesen, vor dem die Wirtschaft immer wieder gewarnt habe.

Unklar ist nur, wer nun am Zug ist und die Maßnahme endgültig aus dem Verkehr ziehen soll. Datenschützer und Politiker sehen den Gesetzgeber gefordert, der sich nach der kommenden Woche aber in die Sommerpause und den Wahlkampf verabschiedet, andere die Regulierungsbehörde. Marit Hansen etwa, Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums Schleswig-Holstein für Datenschutz (ULD), rief die Bundesregierung und den Bundestag auf, "die gerade wieder eingeführten Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung zu korrigieren". Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar bezeichnete es als Konsequenz der Entscheidung, dass "nun eine Nichtanwendung der Speicherpflichten das rechtsstaatliche Gebot der Stunde sein sollte".

Jan Philipp Albrecht, Innenexperte der Grünen im EU-Parlament, wertete den Beschluss als "Meilenstein in der Durchsetzung des EU-Grundrechts auf Datenschutz". Dass nun auch höchste Gerichte in Deutschland auf das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen das anlasslose Protokollieren von Nutzerspuren verwiesen, "sollte die Bundesregierung unmittelbar veranlassen, das Gesetz zurückzunehmen". Die EU-Kommission müsse zudem den Grundsatzbeschluss der Luxemburger endlich "gegenüber den Mitgliedstaaten per Vertragsverletzungsverfahren umgehend durchsetzen".

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hob die Ansage des Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor, dass "schon im Ausgangspunkt keine legitimen öffentlichen Interessen an einem vorläufigen Vollzug" des umstrittenen Gesetzes bestünden. Er appellierte daher an alle "Telefon-, Mobilfunk- und Internetanbieter, Klage einzureichen und das Überwachungsmonster Vorratsdatenspeicherung nicht umzusetzen". Das für die Bundesnetzagentur zuständige Gericht habe eine auf alle Unternehmen übertragbare Grundsatzentscheidung getroffen, erläuterte Jens Kubiziel von dem Zusammenschluss von Datenschützern und Bürgerrechtlern. Die Provider müssten nun handeln, um die Kommunikationsfreiheit ihrer Kunden zu schützen.