Autonome Autos: Bundesregierung will das Recht "konsequent" ans autonome Fahren anpassen

Das Bundeskabinett hat einen Maßnahmenplan beschlossen, mit dem die Empfehlungen der Ethik-Kommission für automatisiertes Fahren umgesetzt werden sollen. Es geht vor allem um Haftungsfragen und Datenschutz.

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Verkehr, Autos, Infrastruktur, Straße
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Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat am Mittwoch im Bundeskabinett den Bericht der Ethik-Kommission zum automatisierten und vernetzten Fahren vom Juni vorgestellt. Der CSU-Politiker und das Kollegium haben den Ergebnissen des Expertengremiums dabei "in vollem Umfang zugestimmt", teilte die Bundesregierung mit. Nun solle es darum gehen, auf dieser Grundlage "die Weiterentwicklung des automatisierten Fahrens" noch konkreter voranzutreiben.

Vom vernetzten zum autonomen Auto

Das Bundeskabinett hat dazu einen ersten Maßnahmenplan befürwortet. Demnach will die Regierung das hiesige Straßenverkehrsrecht "konsequent" an den technologischen Fortschritt automatisierter Systeme anpassen. Dabei strebt sie einen "Ausgleich" an zwischen der Erhebung von Messwerten, dem Datenschutz "und der Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung". Halter oder Nutzer von Fahrzeugen sollen laut der Kommission grundsätzlich selbst entscheiden können, welche der vielen anfallenden Daten weitergegeben und kommerziell genutzt werden dürfen. Legale Geschäftsmodelle finden den Experten zufolge "ihre Grenze in der Autonomie und Datenhoheit der Verkehrsteilnehmer".

Geht es nach der Kommission, muss in jeder Fahrsituation klar geregelt und erkennbar sein, ob Mensch oder Computer die Zügel in der Hand haben. Wer steuert, ist zu dokumentieren und zu speichern, um Haftungsfragen zu klären. Bei unausweichlichen Unfallsituationen soll es unzulässig sein, Menschen nach persönlichen Merkmalen wie Alter, Geschlecht oder Konstitution zu qualifizieren. Sachschaden müsse vor Personenschaden gehen. "Echte dilemmatische Entscheidungen" wie über "Leben gegen Leben" seien dagegen "nicht eindeutig normierbar und auch nicht ethisch zweifelsfrei programmierbar", unterstrichen die Sachverständigen.

Trotz der damit verbliebenen Vagheiten gelobt die Bundesregierung, einen "geeigneten Rechtsrahmen" initiieren zu wollen, "der die in den Ethik-Leitlinien enthaltenen Grundsätze verbindlich vorschreibt". Sie gelobt auch, die internationale Standardisierung automatisierter Systeme voranzutreiben, um deren "sichere, grenzüberschreitende Nutzung zu ermöglichen". Insgesamt soll der Maßnahmenkatalog "den gesellschaftlichen Dialog über die neue Technologie fördern und dazu beitragen, dass Deutschland Vorreiter für die Mobilität 4.0 bleibt". Die eigentlichen Instrumente dazu wird freilich erst das nächste Kabinett nach der Bundestagswahl im September auf den Weg bringen können.

Im März hatte der Bundestag bereits einen umstrittenen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem er mehr Rechtssicherheit beim automatisierten Fahren schaffen will. Prinzipiell dürfen demnach nun Autos auf die Straßen, bei denen der Computer für eine gewisse Zeit unter mehr oder weniger klaren Umständen die Kontrolle über das Fahrgeschehen übernimmt. Der Mensch hat dabei aber grundsätzlich die letzte Verantwortung inne. Mit einem Datenspeicher soll nachweisbar werden, wer in einer bestimmten Situation die Fahraufgabe innehatte. Linke und Grüne sahen damit viele Fragen offen und Kernprobleme nicht gelöst. (jk)