Landgericht: "Ohne Update kein Anspruch im Abgasskandal"

Bei Verfahren zum VW-Abgasskandal vor dem Landgericht Dresden deutet sich eine Schlappe für die Kläger an. Das wurde zum Auftakt des ersten von mehr als 100 Verfahren deutlich, die zu dem Thema beim Landgericht anhängig sind

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Skoda Octavia 2

(Bild: Skoda)

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  • dpa

Der Kläger will einen Tausch seines alten Octavia ...
(Symbolbild)

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Bei Verfahren zum VW-Abgasskandal vor dem Landgericht Dresden deutet sich eine Schlappe für die Kläger an. Das wurde zum Auftakt des ersten von mehr als 100 Verfahren deutlich, die zu dem Thema beim Landgericht anhängig sind. Die 7. Zivilkammer wolle in dem ersten Verfahren zeigen, „wo die Reise hingeht“, auch um den restlichen Klägern und Beklagten eine außergerichtliche Einigung zu erleichtern. „Wir führen hier kein förmliches Musterverfahren“, weil das deutsche Zivilrecht so etwas in diesen Fällen nicht vorsehe, sagte ihr Vorsitzender, Gerichtspräsident Gilbert Häfner, zu Prozessbeginn. Doch nennt er es genau so. Den übrigen Streitparteien riet das Gericht, ihre Verfahren vorerst ruhen zu lassen.

Zur Verhandlung kommt der Fall eines Skoda-Octavia-Besitzers. Der 33-Jährige Berufspendler aus dem Raum Zwickau fordert von dem Autohaus, in dem er den Diesel Ende 2011 gekauft hatte, eine Neulieferung. Im Austausch für das fünfeinhalb Jahre alte Auto das aktuelle Octavia-Modell. Er habe den Wagen seinerzeit in dem Glauben gekauft, dass dieser die geltenden Stickoxid-Grenzwerte der Euro-5-Norm erfülle „und ich damit in die Umweltzonen von Großstädten fahren kann“. Das von Skoda nach Bekanntwerden des Skandals angebotene Software-Update lehne er aus Angst vor weiterem Schaden ab. „Weil ich einfach befürchte, dass durch ein Update so in den komplexen Motor eingegriffen wird, dass etwas kaputtgeht. Ich habe immer noch den Anspruch, ein mangelfreies Auto zu fahren.“

... gegen ein aktuelles Modell erreichen.

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Zwar seien die Manipulationen, mit denen Volkswagen seine Fahrzeuge die Abgasnormen zwar auf dem Prüfstand einhalten ließ, nicht aber im normalen Betrieb, „ethisch und moralisch verwerflich“, sagte Häfner. Auch dass die dazu genutzte Abschaltevorrichtung nicht rechtmäßig ist, sei „evident“. Aber: „Wir sind nicht der Meinung, dass Volkswagen damit unwürdig ist, eine Nachbesserung zu leisten.“ Und die sei mit dem Software-Update angeboten worden. „Wir sind der Meinung, die Käufer müssen sich das Update gefallen lassen.“ Es gebe auch keinen Grund zur Sorge, „dass VW wieder etwas Unanständiges macht“, führt der Richter aus. In der Mehrheit der den Gerichten vorliegenden Fälle hätten die Autofahrer ein Update aber verweigert. „Die Klagewelle, die läuft, setzt deshalb aus unserer Sicht zu früh an.“

Laut Gesetz bestehe lediglich Anspruch auf Nachbesserung, wenn eine Neulieferung unverhältnismäßig ist. Und dass das im konkreten Fall „nicht ganz hinhauen kann, leuchtet auch im nichtjuristischen Sinne ein“, sagt Häfner. Der fünfeinhalb Jahre alte Skoda des Klägers hat bereits 151.000 Kilometer runter. Zudem sei eine Neulieferung auch gar nicht möglich, da der Octavia II nicht mehr produziert werde. Der Vertreter des Autohauses forderte die Abweisung der Klage. Seine Entscheidung will das Gericht am 8. November verkünden, zusammen mit zwei weiteren Fällen, in denen sich die Forderungen nicht nur gegen Händler, sondern auch gegen den Volkswagen-Konzern richten. Auch für diese Fälle gab Häfner einen Ausblick. Es sei nicht klar, ob VW überhaupt belangt werden könne, da eine Aktiengesellschaft nur für „Organhandeln“ hafte. Dies setze im konkreten Fall aber voraus, dass der ganze Vorstand in die Manipulationen eingeweiht gewesen sei, was dieser ja bestreite.

Hinsichtlich eines möglichen Schadenersatzanspruches sei die Frage zu stellen: „Besteht ein Schaden?“ Nach Aufspielen des Softwareupdates sei das nach bisherigen Untersuchungen etwa durch den ADAC eher unwahrscheinlich. „Wir würden nicht dazu neigen, ein Gutachten einzuholen“, sagt Häfner unter Verweis auf die hohen Kosten. Auch ein „merkantiler Minderwert“ der sich durch die sinkenden Gebrauchtwagenpreise für Diesel ergebe, sei nicht Volkswagen-spezifisch, sondern bei allen Diesel – vor allem der Euro 5-Norm – zu beobachten. Und er sei auch nicht allein auf den Abgas-Skandal zurückzuführen, sagte Häfner. Vielmehr habe auch die Diskussion um Grenzwerte und Fahrverbote dazu beigetragen.

„Die Verunsicherung der Verbraucher hat zu dem Rückgang der Preise geführt.“ Ein Volkswagen anzulastender Schaden „durch merkantilen Minderwert kann nicht festgestellt werden“. Was Volkswagen gemacht habe, „war schlicht unanständig“. Geschädigt worden seien aber vor allem die deutsche Wirtschaft „und vielleicht noch die Umwelt“. Allerdings habe der Skandal auch zu neuen Vorschriften geführt, die einen besseren Umweltschutz böten. „Von daher sind aus meiner Sicht die Käufer die am wenigsten geschädigten“, sagt Häfner. Die anderen Kläger dürften damit wissen, wo es lang geht. (mfz)