Mit Wasserstoff nur halb so weit

Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat sich mit einem zentralen Argument für Brennstoffzellenfahrzeuge auseinandergesetzt.

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Größere Reichweite wird immer als großes Argument für Brennstoffzellenfahrzeuge genannt. Bezogen auf eine Tankfüllung stimmt das sicherlich, auch wenn die Differenz zu batterieelektrischen Autos durch größere Akkus und mehr Schnelladestationen an praktischer Bedeutung verliert.

Reichweite kann man aber auch anders betrachten: Wie weit kommt man mit einer bestimmten Energiemenge? Der Sachverständigenrat für Umweltfragen hat das in seinem aktuellen Sondergutachten "Klimaschutz im Verkehrssektor" berechnet. Das Ergebnis: Mit 15 Kilowattstunden Primärenergieeinsatz käme man mit einem Akku-Auto rund 100 Kilometer weit, mit Brennstoffzellen 48 Kilometer, mit Power-to-Gas 16 Kilometer und mit Power-to-Liquid 15 Kilometer. Mit anderen Worten: Batterie-Autos sind mehr als doppelt so effizient wie Brennstoffzellenfahrzeuge.

Das allein ist wenig und überraschend und wird auch von Wasserstofffreunden nicht bestritten. Sie argumentieren, dass sich Wasserstoff mit überschüssigem Windstrom erzeugen ließe, der sich auf andere Weise nicht nutzen ließe. Zudem lasse sich Wasserstoff relativ einfach speichern und stabilisiere dadurch das Stromnetz. Und hier wird das Gutachten spannend: "Diese Lastglättungsfunktion kann den höheren Primärstromverbrauch jedoch nicht kompensieren", schreiben die Sachverständigen. "Die Menge benötigter Stromerzeugungskapazitäten wird bei einer indirekten Elektrifizierung mittels Brennstoffzellenfahrzeugen deutlich ansteigen – mit entsprechenden Folgen für Umweltbeanspruchung und Rohstoffeinsatz."

Ihr Fazit: "Derzeit ist davon auszugehen, dass die breite Substitution des fossilen Verbrennungsmotors durch die Brennstoffzelle sowohl ökonomisch als auch energetisch wenig effizient ist." Eine "sinnvolle Ergänzung" der direkten Elektrifizierung könnte sie lediglich für "bestimmte Anwendungsfelder und Nutzungsprofile bilden" – etwa den Güterverkehr.

(grh)