Grüne wollen Verbraucher-Sammelklage ermöglichen

Die Grünen fordern eine neue Möglichkeit von Gruppenklagen für Rechtsstreitigkeiten mit vielen Betroffenen wie beim Abgasbetrug durch Volkswagen. Was die Bundesregierung dazu im Koalitionsvertrag plane, komme „viel zu spät“ und sei „eine absolute Minimallösung“

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Von
  • dpa

Michael Horn, CEO von Volkswagen USA, bei der ersten Anhörung am 8. 10. 2015.

(Bild: Mitschnitt C-SPAN )

Die Grünen fordern eine neue Möglichkeit von Gruppenklagen für Rechtsstreitigkeiten mit vielen Betroffenen wie beim Abgasbetrug durch Volkswagen. Was die Bundesregierung dazu im Koalitionsvertrag plane, komme „viel zu spät“ und sei „eine absolute Minimallösung“, sagte die grüne Rechtspolitikerin Manuela Rottmann heute (16. März 2018) im Bundestag. Es sei unklar, wie die Verjährung vieler Fälle verhindert werden solle. „Sie könnten sich an die Seite der normalen Leute stellen, die keine Rechtsabteilung haben“, sagte Rottmann.

Union und SPD haben im Koalitionsvertrag angekündigt, bis November 2018 eine Musterfeststellungsklage einzuführen. Volkswagen wird darin nicht explizit genannt. Der Hinweis, dass „drohende Verjährungen zum Jahresende 2018“ verhindert werden sollen, zielt aber offensichtlich vor allem auf den Abgasbetrug durch Volkswagen.

Bislang muss jeder betroffene Autobesitzer einzeln klagen. Die Urteile fallen unterschiedlich aus – am Donnerstag sprach das Landgericht Hamburg einem Besitzer eines Diesels mit manipulierter Abgasreinigung einen Neuwagen zu. Ein Bundesurteil gibt es nicht. In der vergangenen Legislaturperiode hatte der damalige Justizminister Heiko Maas (SPD) einen Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage vorgelegt, SPD und Union wurden sich aber nicht einig.

Der Unions-Rechtspolitiker Sebastian Steineke (CDU) warf den Grünen vor, eine Sammelklage nach US-Vorbild zu wollen, die Beklagte in Vergleiche zwingen würde, eine „Klageindustrie“ sei die Folge. Der SPD-Justizexperte Johannes Fechner warb für die Musterfeststellungsklage als „Meilenstein für den Verbraucherschutz“. Eine qualifizierte Institution wie eine Verbraucherzentrale könne in Musterprozessen strittige Fragen klären, dann könne jeder Verbraucher seine Ansprüche in einem individuellen Prozess geltend machen. (fpi)