„Dieselgate“: US-Berufungsgericht bestätigt Vergleich

US-Berufungsgericht hat einen milliardenschweren Vergleich zwischen dem Volkswagen-Konzern und den im Abgas-Skandal geschädigten US-Kunden bestätigt. Die Richter wiesen Einwände gegen den Kompromiss als unbegründet zurück

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Volkswagen

(Bild: Volkswagen)

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  • dpa

Volkswagen musste für die Folgen des Betrugs schon mehr als 25 Mrd. Euro ausgeben.

(Bild: Volkswagen)

US-Berufungsgericht hat einen milliardenschweren Vergleich zwischen dem Volkswagen-Konzern und den im Abgas-Skandal geschädigten US-Kunden bestätigt. Die Richter wiesen Einwände gegen den Kompromiss mit zahlreichen Sammelklägern als unbegründet zurück, wie aus ihrer Entscheidung vom Montag (9. Juli 2018) hervorgeht.

Konkret ging es um die Rechtmäßigkeit eines bis zu rund zehn Milliarden Dollar teuren Entschädigungsprogramms, das Volkswagen vor allem für Rückkäufe und Reparaturen von fast 500.000 Dieselwagen mit Manipulations-Software eingerichtet hatte. Einige Kläger hatten diese Lösung nicht hinnehmen wollen und Berufung eingelegt.

Das Gericht wies ihren Antrag jedoch ab und bewertete den Vergleich als „fair und angemessen“. Die betroffenen Volkswagen-Kunden dürften dabei höhere Entschädigungen erhalten haben, als sie bei einem Prozess gegen den Konzern hätten erwarten können, hieß es in der Begründung.

Volkswagen hatte sich bei dem Vergleich zu einem umfassenden Entschädigungspaket verpflichten müssen. US-Kunden erhielten die Wahl, ihre Fahrzeuge an den Konzern zurück zu verkaufen, ihre Leasing-Verträge zu beenden, oder – sofern möglich – die Betrugssoftware aus den Autos entfernen zu lassen.

Insgesamt hatte Volkswagen bei diesem ersten „Dieselgate“-Vergleich vor rund zwei Jahren Zahlungen von 14,7 Milliarden Dollar akzeptiert. Damit wurden viele US-Sammelklagen auf einen Schlag beigelegt. Die Rechnung für die Abgasaffäre stieg aber noch kräftig weiter. Inzwischen hat der Konzern für Entschädigungen und Strafen in Nordamerika schon mehr als 25 Milliarden Euro an Rechtskosten verbucht. (mfz)