NetzDG-Alternative: Fünf Jahre Haft für schwere Ehrverletzung im Internet

Experten suchen nach Lösungen jenseits des ungeliebten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, um Hass und Mobbing im Internet zu bekämpfen.

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EU-Copyright-Reform, Zensur, Upload-Filter

(Bild: Dimitris Vetsikas, gemeinfrei)

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Auch ein Jahr, nachdem erste Teile des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) in Kraft getreten sind, verstummt die Kritik an den darin enthaltenen Regeln für soziale Netzwerke nicht. Auf einem Debattenforum in Berlin präsentierte der Passauer Staatsrechtler Dirk Heckmann daher am Donnerstag einen von seinem Team geschriebenen Entwurf für ein "Persönlichkeitsrechtsschutzgesetz" als "Alternative zum NetzDG". Dieses biete einen "ganzheitlichen Ansatz zum Kampf gegen Hass und Hetze auf mehreren Ebenen".

Heckmann will mit der von einem Versicherungskonzern unterstützten Initiative einen neuen Straftatbestand gegen besonders schwere Ehrverletzung im Netz schaffen. Sollte durch eine solche öffentliche Äußerung und damit einhergehendes Cybermobbing "wenigstens leichtfertig die Selbsttötung" eines Opfers verursacht werden, schlägt der Jurist eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In weniger dramatischen Fällen werde die Tat mit Haft bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe geahndet.

Sabine Frank, Leiterin Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz bei Google Deutschland, stellt fest, dass sich die Debattenkultur grundlegend geändert hat

(Bild: Sabine Frank, Google)

Zugleich soll der Opferschutz verstärkt werden, indem solche schweren Ehrverletzungen künftig "von Amts wegen" – also nicht mehr nur auf Antrag – verfolgt werden müssten, wie Heckmann in einer Videobotschaft erläuterte. Betroffene können dem Plan nach zudem einen eigenen "Opferanwalt" und psychologische Betreuung erhalten ähnlich wie bei Sexualstraftaten. Im Telemediengesetz will der Rechtswissenschaftler klargestellt wissen, dass "sämtliche Diensteanbieter nicht Richter spielen, sondern technische Lösungen bieten sollen". Sie müssten demnach einen Melde-Button bieten für sämtliche Formen der Beleidigung und anderen Nutzern den Hinweis geben, dass sie haften könnten, wenn sie den markierten Beitrag kommentieren oder teilen.

Die Betreiber sollen dem Entwurf nach einschlägige Fälle gerichtsfest dokumentieren und über eine Art E-Justice-Schnittstelle direkt elektronisch an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Ein Gericht entscheide dann, ob es sich noch um eine zulässige Meinungsäußerung oder eine strafbare Ehrverletzung handle, führte Heckmann aus: "Wir wollen Rechtsschutz durch Technikgestaltung nach dem Vorbild von 'Privacy by Design'".

Sabine Frank, Leiterin Regulierung, Verbraucher- und Jugendschutz bei Google Deutschland, nahm den Vorschlag aus Passau bei dem "Handelsblatt-Dialog" mit dem Motto "Hass mich leiser" verhalten auf. Die Sache mit dem Offizialdelikt "kann man machen", meinte sie. Die Staatsanwaltschaften dürften der damit verbundenen Arbeitsbelastung mit der bestehenden Ausstattung aber kaum nachkommen können. Besser sei es daher, spezielle Gerichte zu schaffen mit einschlägiger Expertise. Im Kampf gegen Cybermobbing hapere es auch weniger an strafrechtlichen Bestimmungen, sondern eher an deren Durchsetzung.

Dem mit millionenschweren Bußgeldern untermauerten NetzDG unterstellte Frank "handwerkliche Mängel". Vor allem die Antragsdelikte Volksverhetzung, politische Rede und Ehrschutz seien von Firmenseite her schwer zu prüfen, obwohl der Internetkonzern nur für die Einhaltung der hiesigen Regeln 100 Leute mit mindestens "juristischer Vorbereitung" in Hamburg eingestellt habe. Weltweit seien plangemäß am Ende des Jahres 10.000 Mitarbeiter im Einsatz, um vor allem auf YouTube gemeldete Inhalte zu prüfen.

Das Verhältnis von Löschungen nach NetzDG-Beschwerden und wegen Verstößen gegen die Google-eigenen & Community-Standards

(Bild: Sabine Frank, Google)

Trotz der ausgemachten Schwächen für die Meinungsfreiheit hat sich Google laut der Regulierungsexpertin dagegen entschieden, selbst Verfassungsbeschwerde gegen das NetzDG einzulegen. "Wir suchen den politischen Weg", betonte sie. Das Gesetz könne verbessert werden, "ohne eine neue Grundsatzdebatte zu führen". Dass die Plattformbetreiber derzeit selbst über die Angemessenheit von Äußerungen entscheiden müssten, "führt strukturbedingt zu Fehlentscheidungen bei Inhalten, die man besser aufrechterhalten sollte". Die Bestimmungen würden zudem "politisch genutzt": Verschiedene extreme Gruppen versuchten, die Inhalte der jeweils anderen Richtung zu melden und damit aus dem Weg zu räumen.

Die ganze Debatte komme aus dem "Erstarken eines neuen Rechtsextremismus" und sei eng etwa mit Falschnachrichten über Flüchtlinge verknüpft, beklagte die grüne Rechts- und Verbraucherschutzpolitikerin Renate Künast. Vorschriften für soziale Netzwerke könnten daher allenfalls ein "kleiner Punkt" in einem großen Paket nötiger Gegenmaßnahmen sein. Die Bundestagsabgeordnete warb daher dafür, "eklatante Mängel" im NetzDG sofort abzustellen und "offensichtliche Lücken" abzudichten. Ob der von Heckmann ins Zentrum gerückte Begriff der Ehrverletzung weiterhelfen und zu "mehr Verurteilungen führen" könnte, sei dahingestellt.

Die Grünen hatten sich bei der Abstimmung über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Parlament enthalten. In einem aktuellen Antrag fordern sie einfacher zu findende konkrete Melde- und Abhilfeverfahren, Standards für die Transparenzberichte von Facebook & Co. sowie ein "Put-Back-Verfahren" für unrechtmäßig gelöschte Inhalte.

Auch eine "persönliche Clearingstelle" für offene Fragen sowie eine bessere Opferberatung liegt der Oppositionsfraktion am Herzen. Social Bots müssen ihrer Ansicht nach gekennzeichnet werden. Online-Unternehmer Nico Lumma bezeichnete das NetzDG ebenfalls als "unzulänglich", es sei daran aber "extrem zu viel" Kritik geübt worden. Gelten müsse jedoch, dass ein Richter über die Meinungsfreiheit zu entscheiden habe. (jk)