Gesetz gegen Hass im Netz: Justiz-Staatssekretär zieht positive Jahresbilanz des NetzDG

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz regelt seit knapp einem Jahr das Löschen stafbarer Inhalte im Netz. Fast alles ist gut, sagt Justiz-Staatssekretär Gerd Billen.

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Löschzentrum von Facebook

Blick ins Löschzentrum von Facebook in einem Service-Center in Berlin.

(Bild: dpa, Soeren Stache)

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Von
  • dpa

Justiz-Staatssekretär Gerd Billen hat eine positive Zwischenbilanz des umstrittenen Gesetzes gegen Hass im Internet gezogen, das seit bald einem Jahr in Kraft ist. Es sei ein "wichtiges Ziel" erreicht worden, sagte Billen dem Handelsblatt. "Das Problem des Hasses und der strafbaren Inhalte wird endlich von den sozialen Netzwerken ernstgenommen."

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) schreibt Plattformen seit Jahresbeginn vor, klar strafbare Inhalte zu löschen. Billen wertete die "relativ niedrige Anzahl der Meldungen über nicht gelöschte Inhalte" als Indiz dafür, dass die Plattformanbieter die NetzDG-Beschwerden "ernst nehmen und sorgfältig prüfen".

"Nicht alles läuft schon perfekt, aber vieles gut", sagte Billen. Seinen Angaben zufolge prüft das Bundesamt für Justiz derzeit, ob die Meldewege, mit denen Nutzer der Plattformen Beschwerden abgeben können, nutzerfreundlich genug sind.

Das NetzDG schreibt vor, dass die Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen – und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe. Das Gesetz hatte immer wieder für Kritik gesorgt. Gegner argumentieren, dass es die Betreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeldern grenzwertige Inhalte eher zu sperren. (olb)