Volkswagen: Abschalteinrichtung im EA288?

Hat Volkswagen auch in den Dieselmotor mit der Bezeichnung EA288 eine Abschaltvorrichtung eingebaut? Der SWR hatte darüber mit dem Hinweis auf interne Unterlagen von Volkswagen berichtet. Der Konzern bestreitet das in einer ersten Reaktion nun vehement

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 476 Kommentare lesen
VW-Diesel EA288

(Bild: Pillau)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • dpa

VW bestreitet, auch beim EA288 betrogen zu haben. (im Bild: EA288 in einem VW Touran)

(Bild: Pillau)

Hat Volkswagen auch in den Dieselmotor mit der Bezeichnung EA288 mit der Abgasnorm Euro 6 eine Abschaltvorrichtung eingebaut? Der Südwestrundfunk (SWR) hatte darüber mit dem Hinweis auf interne Unterlagen von Volkswagen berichtet. Der Konzern bestreitet das in einer ersten Reaktion nun vehement.

Nichts illegal?

Volkswagen hat nach eigener Darstellung in neueren Autos mit Dieselmotor keine unzulässigen Abschaltvorrichtungen zur Manipulation der Abgaswerte eingebaut. Nach aktuellem Stand sei „nichts Illegales passiert“, sagte ein Konzernsprecher der dpa. Er reagierte damit auf einen Bericht des SWR, nach dem auch in neuere Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 6 eine sogenannte „Prüfstandserkennung“ installiert sein.

Ein VW-Sprecher erklärte, es sei nicht verboten, sogenannte „Fahrkurven“ festzulegen. Dabei werden bestimmte Eigenschaften eines Autos so eingestellt, das prinzipiell auch erkannt werden kann, ob es sich gerade in einem Prüfstand befindet. Diese Einstellungen dürften von Entwicklern aber nicht dazu genutzt werden, die Abgasnachbehandlung zu beeinflussen. Hinweise darauf, dass so etwas geschehen sein könnte, habe man nicht. Auf Nachfrage des SWR ging der Konzern sogar noch einen Schritt weiter: Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA288 enthielten „keine Zykluserkennung“ und demnach auch keine unzulässige Abschalteinrichtung.

Bereits im Herbst 2015, kurz nach dem Bekanntwerden des Abgasbetrugs mit dem Motor EA189, war der Verdacht aufgekommen, auch der neuere EA288 von Manipulationen betroffen sein könne. Schon damals kam Volkswagen „nach gründlicher Prüfung“ zu dem Ergebnis, dass in beiden EA288-Varianten – egal ob mit Euro 6 oder Euro 5 – „keine Software verbaut ist, die eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne der Gesetzgebung darstellt“. Der SWR beruft sich nun auf interne Volkswagen-Unterlagen von Ende 2015, in denen detailliert beschrieben werde, wie eine „Zykluserkennung“ im EA288 funktioniere.

Erkennung ist erlaubt

Bei der vor vier Jahren in den USA aufgedeckten Abgasaffäre, die den Volkswagen-Konzern bereits viele Milliarden Euro gekostet hat, geht es rein technisch darum, dass die Prüfstandserkennung, die für sich betrachtet nicht illegal ist, für eine Manipulation der Abgasnachbehandlung genutzt wurde. Das ist nicht erlaubt. Aufgedeckt wurde der Betrug, weil sich die auf dem Prüfstand ermittelten Abgaswerte auf der Straße unter keinen Umständen nachvollziehen ließen.

[Update: 12. September 2019; 13:00 Uhr]

Der Volkswagen-Konzern hat nach Erkenntnissen des Bundesverkehrsministeriums keine illegalen Abschalteinrichtungen in die Motorsoftware neuer Dieselautos eingefügt. „Das Kraftfahrt-Bundesamt hat zu diesen Modellen bereits in 2016 eigene Messungen, Untersuchungen und Analysen durchgeführt“, erklärte das Ministerium am Donnerstag (12. September 2019) und bezog sich dabei auf Fahrzeuge mit dem Motortyp EA 288. Die Vorwürfe gegen Volkswagen seien „nicht neu“. Aber: „Unzulässige Abschalteinrichtungen konnten nicht festgestellt werden - auch nicht in Gestalt einer unzulässigen Zykluserkennung.“ (mfz)