Urteil: VW muss Auto mit Abgasbetrug zurücknehmen

VW muss laut einem Gerichtsurteil grundsätzlich für Autos mit dem Dieselmotor EA 189 haften, die vom Abgasbetrug betroffen sind. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs und die Erstattung des Kaufpreises ergebe sich aus einer „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ durch das Unternehmen

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VW Tiguan

(Bild: VW)

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  • dpa

In der Verhandlung ging es um einem VW Tiguan der ersten Generation.

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VW muss laut einem Gerichtsurteil grundsätzlich für Autos mit dem Dieselmotor EA 189 haften, die vom Abgasbetrug betroffen sind. Ein Anspruch auf Rückgabe des Fahrzeugs und die Erstattung des Kaufpreises ergebe sich aus einer „vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung“ durch das Unternehmen, heißt es in einer Entscheidung (Aktenzeichen 17 U 45/19) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Mittwoch (25. September 2019).

Die Richter entsprachen damit „dem Grunde nach“ der Klage eines Autokäufers, der 2009 einen VW Tiguan mit einem Diesel aus der Baureihe EA 189 mit der Abgasnorm Euro 5 erworben hatte. Nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals hatte er die Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gefordert.

Das Gericht entschied nun zu seinen Gunsten: Die Entwicklung und das Inverkehrbringen des Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war, stelle eine „sittenwidrige Handlung der VW AG dar“, hieß es. Durch die Abschalteinrichtung sei unschwer erkennbar die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge bedroht gewesen. Die Höhe des Rückzahlungsbetrags müsse jedoch von einem Sachverständigen festgelegt werden, so das Gericht. Das Landgericht Hanau hatte in erster Instanz die Klage des Käufers zurückgewiesen, sodass der Fall in die Berufung gegangen war. (mfz)