Daimler: Abgasbetrug beim Sprinter?

Der Transporter „Sprinter“ von Daimler steht im Verdacht, mit einer illegalen Abgasnachbehandlung unterwegs zu sein. Betroffen sind 260.000 Modelle in Europa, davon 100.000 in Deutschland. Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5, die bis 2016 hergestellt wurden

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Mercedes OM651

(Bild: Mercedes)

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  • dpa

Der 2008 vorgestellt Dieselmotor OM651 wurde mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 in diversen Fahrzeugen verbaut.

(Bild: Daimler)

Der Transporter „Sprinter“ von Daimler steht im Verdacht, mit einer illegalen Abgasnachbehandlung unterwegs zu sein. Betroffen sind 260.000 Modelle in Europa, davon 100.000 in Deutschland. Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5, die bis 2016 hergestellt wurden, sollen nach einem Schreiben des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) an Daimler vom 25. September 2019 eine „unzulässige Abschaltvorrichtung“ verwenden, wie die Bild am Sonntag (Ausgabe vom 6. Oktober 2019) berichtete.

Funktionsweise 2018 vorgestellt

Ein Konzernsprecher in Stuttgart bestätigte auf Anfrage, dass das KBA in dieser Sache ein Anhörungsverfahren eröffnet habe. Es gehe um 260.000 Fahrzeuge von Varianten des Vorgängermodells des aktuellen Sprinters. Daimler habe die Funktionsweise der Abgasnachbehandlung dem KBA bereits im Mai 2018 vorgestellt „und sie anschließend seit Sommer 2018 in weiteren Besprechungen eingehend erläutert“, stellte der Sprecher fest.

Das KBA hatte im Juni 2019 für rund 60.000 Mercedes GLK 220d einen Pflicht-Rückruf mit Sofortvollzug angeordnet. Daimler legte Widerspruch gegen die Anordnung ein, „um Klarheit in einer komplexen Sache zu erlangen“, wie der Konzernsprecher hinzufügte. Nach Daimlers Auffassung ist die beanstandete Funktionsweise zulässig.

Es handele sich um keinen neuen oder überraschenden Fund. Im Zusammenhang mit der Anordnung zum GLK habe Daimler „bereits darüber informiert, dass die beanstandete Funktionalität in verschiedenen Baureihen enthalten ist und eine Prüfung angekündigt“, so der Sprecher. Für die fraglichen Sprinter sei „diese Prüfung abgeschlossen und das KBA hat nach eigenen Messungen nun auch ein Anhörungsverfahren eröffnet“, hieß es.

Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten

Nach dem Bericht der Bild am Sonntag beanstandet das KBA in seinem Schreiben an Daimler eine Funktion für die Steuerung des Dieselmotors OM 651. Sie sorge dafür, dass der Grenzwert für Stickoxide von 180 Milligramm pro Kilometer nur beim gesetzlichen Prüfzyklus eingehalten werde, aber nicht im täglichen Betrieb.

Im Zuge des Abgasbetrugs hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart im September 2019 gegen Daimler ein Bußgeld in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt. Grund war eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung. Diese führte nach Feststellung der Staatsanwaltschaft dazu, dass die Dieselfahrzeuge Genehmigungen erhielten, obwohl der Ausstoß von Stickoxiden bei den Autos teilweise nicht den Vorschriften entsprach. (mfz)