Bundesrat besiegelt Zensus 2021, Paketbotenschutz und Aus für "gelben Schein"

Die Länder haben einige Gesetze gebilligt und Initiativen gegen "Upskirting" sowie für ein Verbot von E-Scootern mit festen Batterien auf den Weg gebracht.

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Bundesrat besiegelt Zensus 2021, Paketbotenschutz und Aus für "gelben Schein"

(Bild: Sashko Tkachenko/Shutterstock.com)

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Der Bundesrat hat am Freitag in einer prall gefüllten Plenarsitzung unter anderem den Gesetzesentwurf für einen besseren Paketboten-Schutz sowie zur Bürokratieentlastung der mittelständischen Wirtschaft passieren lassen. Beide Initiativen hatte der Bundestag erst Ende Oktober beschlossen. Vor allem das erste Vorhaben sollte noch rechtzeitig vor dem E-Commerce-Hoch im Weihnachtsgeschäft in Kraft treten können, sodass Eile geboten war.

Der Gesetzgeber führt damit in der Versandbranche die sogenannte Nachunternehmerhaftung ein: Sie verpflichtet die Paketbranche, Sozialbeiträge für säumige Subunternehmer nachzuzahlen. Derzeit komme etwa zu Schwarzgeldzahlungen sowie Sozialleistungs- und Sozialversicherungsbetrug zulasten der Beschäftigten, hatte die Bundesregierung den Ansatz begründet. Die neue Pflicht "ruht" für Unternehmer im Speditionsgewerbe, die eine gesetzlich geregelte "Präqualifikation oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung" vorlegen können.

Im Rahmen des Kampfs gegen unnötige Bürokratie hat der Bundesrat das Aus für den "gelben Schein" befürwortet. Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll von Anfang 2021 an die bisherige Krankschreibung auf Papier ablösen: Die Krankenkassen informieren dazu den Arbeitgeber auf Abruf elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit der gesetzlich Versicherten. Auch der Meldeschein bei Übernachtungen im Hotel wird durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt. Er musste bisher ausgefüllt, vom Gast unterschrieben und ein Jahr lang aufbewahrt werden. Die Archivierung elektronisch vorliegender Steuerunterlagen wird zudem einfacher.

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat der Bundesrat ferner dem Kompromissvorschlag aus dem Vermittlungsausschuss zur Volkszählung 2021 zugestimmt. Wie schon beim Zensus 2011 ist bei dem in zwei Jahren eine "registergestützte Erhebung" geplant. Dabei werden in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt und nur ergänzend Haushaltsmitglieder befragt. Die Länderkammer hatte im Juni das Gesetz in den Vermittlungsausschuss überwiesen, da sie die Kosten in Höhe von knapp einer Milliarde Euro ungerecht verteilt sah.

Laut dem am Mittwoch gefundenen Mittelweg beteiligt sich der Bund mit insgesamt 300 Millionen Euro am finanziellen Aufwand der Länder. Das Statistische Bundesamt wird verpflichtet, "den Landesämtern Daten in bestimmter Form zur Verfügung zu stellen". Ziel dieser Klausel sei es, "die statistischen Bedarfe der jeweiligen Ämter in deren Zuständigkeitsbereich zu decken".

Die unscheinbare Passage hat es in sich: Beobachtern zufolge hat das Bundesamt seine riesige Auswertungsdatenbank für den Zensus 2011 bereits bisher Länderbehörden für statistische Analysen praktisch uneingeschränkt verfügbar gemacht. Die Datei umfasse auch den Testlauf für den Transfer echter Meldedaten mit Personenbezug für die kommende Volkszählung, gegen den eine Verfassungsbeschwerde anhängig ist. Eine klare Löschfrist sei nicht erkennbar. Offenbar werde nun eine jahrelange rechtswidrige Praxis nachträglich legalisiert.

Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Britta Haßelmann, beklagte am Donnerstag, dass in dem gesamten, überaus "schlecht vorbereiteten" Vermittlungsverfahren die Frage offen geblieben sei, wer die gesamte Zensusdatenbank nutzen dürfe. Dazu habe sich ausschließlich das Bundesinnenministerium geäußert, Stellungnahmen des Bundesdatenschutzbeauftragten oder des Justizressorts habe es nicht gegeben.

Der Bundesrat will auch "Upskirting" unter Strafe stellen lassen: Dabei fotografieren oder filmen Menschen mit unauffälligen Handy-Kameras heimlich unter den Rock oder das Kleid ihrer Opfer, wenn diese sich etwa auf Treppen befinden. Die Fotos vom Intimbereich werden dann häufig in sozialen Netzwerken verbreitet. Nach einem neuen Paragraf 184 Strafgesetzbuch (StGB) sollen hier künftig Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich sein, wenn es nach dem Vorstoß geht. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte jüngst angekündigt, hier ihrerseits tätig werden zu wollen.

Überdies machen sich die Länder für ein Zulassungsverbot von E-Scootern stark, deren Akku nicht austauschbar ist. In einer Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, die Vorschriften für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechend zu ändern. Ein stromgetriebener Tretroller mit einem kaputten und nicht wechselbaren Akku sei "sofort nicht mehr nutzbar und müsse entsorgt werden", moniert der Bundesrat. Das sei "mit den Grundsätzen der Abfallvermeidung, Ressourceneffizienz und Energiesparsamkeit nicht zu vereinbaren" und liege auch nicht im Verbraucherinteresse. (mho)