Volkswagen-Manager wegen Untreue angeklagt
Nickten hohe Manager von Volkswagen unrechtmĂ€Ăig hohe BezĂŒge fĂŒr BetriebsrĂ€te ab? Der Konzern dachte, den Fall bereits zu den Akten legen zu können - doch jetzt machen Ermittler den nĂ€chsten Schritt.
(Bild: VW)
- dpa
(Bild:Â Volkswagen)
Im Fall mutmaĂlich ĂŒberhöhter Bezahlung von BetriebsrĂ€ten hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage erhoben. Zwei frĂŒheren Vorstandsmitgliedern sowie einem ehemaligen und einem aktuell leitenden Manager von Volkswagen werde Untreue vorgeworfen, teilte die Behörde am Dienstag (12. November 2019) mit.
Ăberhöhte GehĂ€lter gewĂ€hrt?
Das Thema beschĂ€ftigt den Konzern und die niedersĂ€chsische Justiz seit 2016. Die StaatsanwĂ€lte prĂŒfen, ob Arbeitnehmervertretern zu hohe GehĂ€lter genehmigt wurden. âDen Angeschuldigten wird vorgeworfen, als jeweilige PersonalvorstĂ€nde beziehungsweise Leiter des Personalwesens fĂŒr die Konzernmarke Volkswagen zwischen Mai 2011 und Mai 2016 mehreren Betriebsratsmitgliedern ĂŒberhöhte GehĂ€lter und Boni gewĂ€hrt zu habenâ, so die Ermittler. Hierdurch sei dem Volkswagen-Konzern ein Schaden in Millionenhöhe entstanden.
Gegen Betriebsratschef Bernd Osterloh laufen hierzu gesonderte Ermittlungen wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue. In seinem Fall wurden die Untersuchungen aber vom Hauptverfahren gegen die vier Manager abgetrennt, es geht zudem nicht um einen möglichen eigenen Vorteil fĂŒr Osterloh.
Als Reaktion auf den Anfangsverdacht und entsprechende Durchsuchungen von Steuerfahndern hatte Volkswagen Ende 2017 die GehĂ€lter fĂŒhrender Belegschaftsvertreter vorerst gedeckelt. Die Konzernspitze wollte angesichts strafrechtlicher Ermittlungen auf Nummer sicher gehen und ihr Leitungspersonal vor weiteren Risiken schĂŒtzen. âWir bedauern, dass Mitglieder unseres Betriebsrats und Vertreter des Unternehmens dieser Situation ausgesetzt sindâ, sagte der damalige Vorstandschef Matthias MĂŒller und kĂŒndigte an, eine rechtliche KlĂ€rung anzustreben.
UnprĂ€zise und reformbedĂŒrftig
Ăbertarifliche BezĂŒge von hohen Betriebsratsmitgliedern sind in vielen Unternehmen Verhandlungssache. GrundsĂ€tzliche Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes zur VergĂŒtung gelten als unprĂ€zise und reformbedĂŒrftig. Beispielsweise stellt sich die Frage, welche Gehaltskorridore im Fall von Leitungsaufgaben genau gelten sollen. (mfz)