Bundeskartellamt unterbricht Patentstreit zwischen Nokia und Daimler

Ursprünglich wollte am heutigen Dienstag das LG Mannheim eine Entscheidung in einem Streit zwischen Nokia und Daimler verkünden. Der Termin wurde verschoben.

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Kartellamt empfiehlt Patentstreit zwischen  Nokia und Daimler zu unterbrechen

Die zunehmende Vernetzung ihrer Produkte macht die Automobilbranche anfällig für Patentansprüche.

(Bild: Daimler)

Lesezeit: 5 Min.
Von
  • Florian Müller

Das Bundeskartellamt hat sich in die "Automotive Patent Wars" eingeschaltet. Wie nun bekannt wurde, hatten die deutschen Wettbewerbshüter vorige Woche per Telefax ein 24-seitiges Schreiben an das Landgericht Mannheim geschickt, das über einen Rechtsstreit zwischen Nokia und Daimler verhandelt. Daraufhin hat das Gericht die für den heutigen Dienstag angesetzte Verkündung einer Entscheidung in einem von zehn deutschen Patentverletzungsverfahren auf den 4. August verschoben. Darin klagt Nokia gegen Daimler auf Grundlage von standardessenziellen Mobilfunkpatenten und fordert deutschlandweite Verkaufsverbote.

In den "Automotive Patent Wars" zielen die Kläger wie Nokia auf Automobilhersteller. Die strittigen Patente fallen überwiegend in dieselben Kategorien wie diejenigen, gegen die sich Apple, Samsung & Co. seit geraumer Zeit verteidigen müssen: Patente auf Mobilfunkstandards wie 4G/LTE, aber auch auf grundlegende Chip-Technik oder anwendungsspezifische Funktionen wie das Rendering von Texturen.

Das Bundeskartellamt empfiehlt den Landgerichten Mannheim, Düsseldorf und München I, sämtliche Nokia-Daimler-Patentprozesse "analog § 148 ZPO auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens nach Art. 267 Abs. 2 AEUV verschiedene, nach dem Streitstand des vorliegenden Verfahrens [...] entscheidungserhebliche Fragen zur Entscheidung vorzulegen."

In diesen Fragen geht es sämtlich um den Anspruch von Komponentenlieferanten auf eine Patentlizenz zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen (fair, reasonable and non-discriminatory; "FRAND"). Diese Fragen sind für die Automobilindustrie mit ihren komplexen, mehrstufigen Lieferketten von grundlegender Bedeutung. In Mercedes- und vergleichbaren Fahrzeuge wird vom jeweiligen Autohersteller in der Regel eine Telematik-Steuereinheit (telematics control unit, TCU) eingebaut. Zwei TCU-Lieferanten – Continental aus Deutschland und Valeo aus Frankreich – werden vom Bundeskartellamt als offizielle Beschwerdeführer gegen Nokia genannt. Eine TCU enthält üblicherweise ein Konnektivitätsmodul (network access device, NAD), in welchem sich wiederum ein Baseband-Chipset (wie man es aus Smartphones kennt) befindet.

Daimler argumentiert in seinen Auseinandersetzungen mit Nokia, Sharp und dem von Nokia mit Patenten ausgestatteten Verwerter Conversant Wireless, dass die Mobilfunkstandards wie UMTS und LTE – auf die Nokia teilweise Patentrechte geltend macht – faktisch bereits in der kleinsten Komponente, dem Baseband-Chip, implementiert werden. In keinem Fall sei Daimler der richtige Adressat von Verletzungsklagen, solange Nokia sich weigere, jenen Unternehmen eine vollwertige Lizenz zu erteilen, die sich weiter oben in der Lieferkette befinden.

Daimlers Zulieferer haben in verschiedenen Gerichtsverhandlungen und -dokumenten erklärt, bei Nokia vergeblich um eine solche Lizenz angefragt zu haben. Huawei (in Düsseldorf) und Continental (in USA) haben deshalb sogar eigene Kartellklagen gegen Nokia laufen.

Das Bundeskartellamt hat von Amts wegen die Möglichkeit, sich in deutsche Prozesse mit wettbewerbsrechtlichem Bezug durch Abgabe von Stellungnahmen einzuschalten. Meist geschieht dies erst auf höchstgerichtlicher Ebene. Im vorliegenden Fall argumentiert ein Vertreter des Kartellamtspräsidenten Andreas Mundt jedoch, dass die Frage, ob Nokia ein Mercedes-Verkaufsverbot beantragen und gleichzeitig Zulieferern wie Continental eine Lizenz verweigern darf, dringend und europaweit einheitlich geklärt werden müsse. Ansonsten könne "ein Flickenteppich der Rechtsprechung entstehen [...], der letztlich ebenfalls auf eine Entscheidung durch den EuGH zuläuft".

Die Generaldirektion Wettbewerb (DG COMP) der Europäischen Kommission hat Beschwerden gegen Nokia von Daimler seit 2018 und seinen Zulieferern Continental, Valeo, Gemalto und BURY seit 2019 vorliegen. Das Bundeskartellamt führt den Umstand, dass in Brüssel noch nicht förmlich gegen Nokia ermittelt wird, auf rein verfahrenstechnische Umstände zurück und verweist darauf, dass erfahrungsgemäß auch eine etwaige DG-COMP-Entscheidung letztlich das höchste EU-Gericht in Luxemburg beschäftigen würde.

Die deutschen Gerichte sind in ihrer Entscheidung nicht an die Stellungnahme des Bundeskartellamts gebunden. Deren Gewicht ist jedoch schon an der kurzfristigen Verschiebung der heutigen Mannheimer Entscheidung abzulesen. Der ehemalige Mobilgeräte-Hersteller Nokia, der im Geschäft mit Netzwerkinfrastruktur unter starkem Wettbewerbsdruck steht und immer stärker von Patentlizenzeinnahmen abhängt, hatte sich von den deutschen Verletzungsprozessen erhofft, dass Daimler zur Abwendung eines Verkaufsverbotes eine Lizenz nehmen würde. Diese Hoffnung könnte sich nun auf Jahre oder - je nachdem, was der EuGH entscheidet - für immer zerschlagen haben.

Die vom Bundeskartellamt aufgeworfenen Fragen sind nicht nur für die Automobilindustrie (in der es üblich ist, dass Zulieferer alle erforderlichen Patentlizenzen nehmen) relevant. Ob Inhaber standardessenzieller Patente nur Endgeräteherstellern eine Lizenz anbieten müssen und Chipherstellern eine solche verweigern können, ist auch in der Smartphone-Branche umstritten und eine der Kernfragen im Kartellverfahren der US-amerikanischen Federal Trade Commission gegen Qualcomm.

(anw)